ich habe das Unterforum durchgesehen und noch kein entsprechendes Thema gefunden. Ich möchte eine gebrauchte CPX (125 ccm Klasse / L3e) im grenznahen Österreich kaufen, da ansonsten in Deutschland weit und breit keine günstigen Angebote zu finden sind.
Die Super Soco CPX, welche ich momentan im Visier habe, wäre ein Privatkauf, Maschine gebraucht, dennoch praktisch neu und fast unbenutzt. Per Steuerdefinition müsste ich aber in Deutschland dann 19% Umsatzsteuer zahlen, da < 6000 km gefahren und < 6 Monate alt. Das ist natürlich aberwitzig, warum bei Kauf in Österreich 930 EUR mehr zahlen als bei einem vergleichbaren aber steuerfreiern Gebrauchtroller in Deutschland? Argument der Finanzbehörden: der österreichische Verkäufer könne ja den Preis nachlassen um den Betrag der 22% österreichischen Mehrwertsteuer, welche er sich bei Verbringung ins EU-Ausland zurückholen könnte... ist aber nicht lebensnah, da diesen Aufwand faktisch keiner betreibt, hat ja nichts davon.
Nun hatte ich über Wochen hinweg mehrfach Kontakt zur örtlich zuständigen Stelle für die Fahrzeugeinzelbesteuerung, zum Hauptzollamt, zur Zulassungsstelle und zum Landesamt für Steuern in München. Nur letzteres konnte einigermaßen weiterhelfen, musste dazu aber selbst erst mal einen halben Tag recherchieren. Nirgends, wirklich nirgends hatte man bisher den Fall eines EU-Imports eines gebrauchten Rollers dieser Art per Privatkauf bewerten müssen. Kaum zu glauben, aber selbst dem Landesamt ist bisher kein Fall bekannt.
Und hier der Knackpunkt: Per Definition wäre bei jünger 6 Monate und/oder weniger als 6000 km gefahren, Steuer fällig (auch wenn das noch so absurd scheint, da dann doppelt versteuert, 1x Österreich, 1x Deutschland). ABER: dies betrifft nur Landfahrzeuge und deren Definition lautet: weniger als 7 kW ODER mehr als 48 ccm Hubraum. Da die CPX nur 4kW hat und (da nunmal elektrisch) gar keinen Hubraum, müsste sie, im Gegensatz zu einem Verbrenner, steuerfrei sein. Hierfür musste das Landesamt sogar in Brüssel nachfragen, da es sich um eine EU weite Bestimmung handelt, welche gemacht wurde, als es noch keine E-Roller dieser Art gab. Ergebnis: Keine Steuer, da kein Hubraum, kurios aber wäre so...
Das Problem: Das Landesamt will mir das nicht verbriefen und verweist auf die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter. Die könnten dann zwar laut Landesamt das mangels Referenzen durchaus anders bewerten, wäre dann aber laut dem Bereichsleiter beim Landesamt nicht justiziabel. Toll: Das heißt, Ich muss zwar wahrscheinlich keine Steuern zahlen aber u.U. erst nach langwierigem Rechtsstreit. Für sowas hab ich keine Nerven.
Auf persönliche Nachfrage beim zuständigen Finanzamt und inständiger Bitte quasi eine entsprechende Kontrollmitteilung der Zulassungsstelle durchzusimulieren , sagte mir dann die zuständige Bearbeiterin wiederum, sie wisse es nicht, da ihr in ganz Bayern bislang eben kein solcher Fall bekannt wäre und weigert sich hierzu etwas zu sagen. Sie könne das erst bewerten, wenn eine echte Kontrollmitteilung der Zulassungsstelle vorläge. Dass das nicht geht, da ich dann ja bereits gekauft haben müsste ohne
zugleich Gewissheit zur Versteuerung zu haben und sich da die Katze in den Schwanz beißt und ein viele Wochen dauernder Antrag auf "verbindliche Auskunft" der potenzielle Verkäufer in Österreich nicht mehr mitmachen wird, interessierte sie natürlich nicht.
Auch der ADAC kann nicht helfen. Es ist wirklich zum Verzweifeln und daher hätte ich unheimlich gerne gewusst, ob jemand hier schon mal einen E-Roller dieser Klasse gebraucht aus dem EU-Ausland in andere Bundesländer als nach Bayern importiert hat und de facto Erfahrung gemacht hat wie die Steuerpraxis dann war? Ich wäre sehr dankbar um konkrete Erfahrungen hierzu und bitte auch um keine Antworten mit Mutmaßungen oder Konjunktiven, da dies nicht hilfreich wäre. Ich habe mich schließlich selbst schon wochenlang äußerst intensiv damit befasst und möchte wirklich nur gerne Rückmeldungen zu ganz konkreten Erfahrungen hierzu.
Herzlichen Dank an alle vorab
