Presseberichte zu E-Tretrollern (Sammelthema)
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Re: Presseberichte zu E-Tretrollern (Sammelthema)
https://escooter-zulassung.de/e-scooter-mit-zulassung/
Artikel über E Scooter mit (baldiger) Zulassung
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Test im TV
Die bekanntesten E-Scooter wurden gemeinsam auf eine Rundstrecke geführt, um die Gesamtlaufzeit im Vergleich zu testen.
Testsieger wurde der Egret vor dem BMW-Roller und dem Metz.
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- Fasemann
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Re: Test im TV
Wer es verpasst hat, findet es bestimmt beim MDR an der Theke unter dem Stichwort Umschau.
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und 1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und 1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen
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Re: Presseberichte zu E-Tretrollern (Sammelthema)
Ab Mitte Juni kann es losgehen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... er-1613600
- tiger46
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Gefährliche Elektroroller - Radiobeitrag 15 min
https://oe1.orf.at/player/20190522/553548
2.Thema gelöscht da nichts mit Elektroroller zu tun, danke für den Hinweis, hab ich im Eifer des Gefechtes übersehen.
2.Thema gelöscht da nichts mit Elektroroller zu tun, danke für den Hinweis, hab ich im Eifer des Gefechtes übersehen.
Zuletzt geändert von tiger46 am Mi 22. Mai 2019, 20:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gefährliche Elektroroller - Das Phelan-McDermid-Syndrom - Radiobeitrag 15 min
1. Schicke E-Scooter: Flott, flexibel und gefährlich?
das zweite Thema (Das Phelan-McDermid-Syndrom) hat nichts mit dem erstem Thema zu tun.
Das erste Thema ist auch nicht unbedingt neu:
Elektromobilität gilt als Zukunftsmodell, bei Autos wird sie stark gefördert. Auch elektrische Fahrräder boomen schon seit einigen Jahren. Vergleichsweise neu ist die elektrifizierte Form der kompakten Roller, die sich aus den Micro-Scootern der 2000er Jahre entwickelt haben.
Der Hype begann im September 2017 in Santa Monica, breitete sich rasch in Kalifornien und dem Rest der USA aus. Bald darauf flitzten die ersten E-Roller auch durch Wien. Derzeit gibt es in der Bundeshauptstadt sechs Anbieter mit etwa 6.000 Miet-Rollern.
Ein elektrifizierter Roller ist bis zu 25 Stundenkilometer schnell, das wirft nicht nur rechtliche Fragen auf, sondern auch gesundheitliche - denn das Unfallrisiko steigt naturgemäß mit der Geschwindigkeit. Nach Schätzungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit gab es im 4. Quartal 2018 in Wien 200 Unfälle.
Die elektrischen Scooter wirken als Spielzeug und Spaßgerät, sind aber richtige Verkehrsmittel. Allerdings haben sie keine Knautschzone, die Verletzungen bei Unfällen sind entsprechend schwerwiegend.
Paul Lohberger hat dazu mit Univ.-Doz. Dr. Thomas Hausner, Primar am Lorenz Böhler Unfallkrankenhaus, gesprochen.
das zweite Thema (Das Phelan-McDermid-Syndrom) hat nichts mit dem erstem Thema zu tun.
Das erste Thema ist auch nicht unbedingt neu:
Elektromobilität gilt als Zukunftsmodell, bei Autos wird sie stark gefördert. Auch elektrische Fahrräder boomen schon seit einigen Jahren. Vergleichsweise neu ist die elektrifizierte Form der kompakten Roller, die sich aus den Micro-Scootern der 2000er Jahre entwickelt haben.
Der Hype begann im September 2017 in Santa Monica, breitete sich rasch in Kalifornien und dem Rest der USA aus. Bald darauf flitzten die ersten E-Roller auch durch Wien. Derzeit gibt es in der Bundeshauptstadt sechs Anbieter mit etwa 6.000 Miet-Rollern.
Ein elektrifizierter Roller ist bis zu 25 Stundenkilometer schnell, das wirft nicht nur rechtliche Fragen auf, sondern auch gesundheitliche - denn das Unfallrisiko steigt naturgemäß mit der Geschwindigkeit. Nach Schätzungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit gab es im 4. Quartal 2018 in Wien 200 Unfälle.
Die elektrischen Scooter wirken als Spielzeug und Spaßgerät, sind aber richtige Verkehrsmittel. Allerdings haben sie keine Knautschzone, die Verletzungen bei Unfällen sind entsprechend schwerwiegend.
Paul Lohberger hat dazu mit Univ.-Doz. Dr. Thomas Hausner, Primar am Lorenz Böhler Unfallkrankenhaus, gesprochen.
- vsm
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Re: Presseberichte zu E-Tretrollern (Sammelthema)
Hat jemand irgendwo die endgültige Fassung gefunden? Oder müssen wir auf die Verkündung im Bundesgesetzblatt warten?
Interessant wäre ja auf jeden Fall, ob § 2 Abs. 3 unverändert bestehen blieb (Anforderungen an das "Fabrikschild"), was ja dann das Aus für alle bestehenden Roller ohne Zulassung wäre...
Interessant wäre ja auf jeden Fall, ob § 2 Abs. 3 unverändert bestehen blieb (Anforderungen an das "Fabrikschild"), was ja dann das Aus für alle bestehenden Roller ohne Zulassung wäre...
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Re: Presseberichte zu E-Tretrollern (Sammelthema)
Anforderungen an das Inbetriebsetzen
(1) Ein Elektrokleinstfahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn
1. es einem Typ entspricht, für den eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt worden ist,
oder für das Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt worden ist,
2. es eine gültige Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge nach § 29a der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung führt,
3. es entsprechend § 59 Absatz 1 Satz 1, Absatz 1a erster Halbsatz, Absatz 1b oder 2
der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit einer FahrzeugIdentifizierungsnummer sowie einem Fabrikschild mit folgenden Maßgaben gekennzeichnet ist:
a) als Fahrzeugtyp muss auf dem Fabrikschild „Elektrokleinstfahrzeug" angegeben
sein,
b) anstelle der in § 59 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6 der StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung genannten Angaben muss auf dem Fabrikschild die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und die Genehmigungsnummer der Allgemeinen
Betriebserlaubnis oder der Einzelbetriebserlaubnis für das Fahrzeug angegeben
sein
(1) Ein Elektrokleinstfahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn
1. es einem Typ entspricht, für den eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt worden ist,
oder für das Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt worden ist,
2. es eine gültige Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge nach § 29a der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung führt,
3. es entsprechend § 59 Absatz 1 Satz 1, Absatz 1a erster Halbsatz, Absatz 1b oder 2
der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit einer FahrzeugIdentifizierungsnummer sowie einem Fabrikschild mit folgenden Maßgaben gekennzeichnet ist:
a) als Fahrzeugtyp muss auf dem Fabrikschild „Elektrokleinstfahrzeug" angegeben
sein,
b) anstelle der in § 59 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6 der StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung genannten Angaben muss auf dem Fabrikschild die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und die Genehmigungsnummer der Allgemeinen
Betriebserlaubnis oder der Einzelbetriebserlaubnis für das Fahrzeug angegeben
sein
- vsm
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Re: Presseberichte zu E-Tretrollern (Sammelthema)
Das ist aber ja aus dem Entwurf, oder? Gibt es eine endgültige Drucksache der verabschiedeten Verordnung? Im gestern erschienenen Bundesgesetzblatt stand jedenfalls noch nichts...
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