Seite 1 von 1
eKFV - Licht an während der Fahrt?
Verfasst: Sa 17. Aug 2019, 20:29
von Niu-Fan81
hola, je mehr ich eScooter fahre, desto mehr merke ich dass vieles weder klar beschildert noch geregelt ist...aber das wird schon.
Eine Frage konnte ich aber in der eKFV nicht beantworten.
Fahrräder incl. Pedelecs dürfen tagsüber mit ausgeschalteter Beleuchtung fahren. Motorroller müssen das Licht während der Fahrt eingeschaltet haben.
eScooter (eKFV) liegen irgendwo dazwischen.
Die ganzen Leihroller von TIER und Co. schalten direkt das Licht ein. Mein X2 City startet ohne Licht.
Darf ich denn überhaupt ohne Licht fahren?
Weiß das wer?
Zur meiner eigenen Verkehrs-Sicherheit schalte ich es (fast) immer ein, aber frage mich warum man das nicht automatisch einschaltet, wie auch beim NIU und anderen Mopeds/Rollern...
Re: eKFV - Licht an während der Fahrt?
Verfasst: Mi 22. Jan 2020, 21:30
von chrispiac
Ich gehe mal davon aus, das die „Zwangseinschaltung“ nicht gesetzlich vorgesehen ist. Es müssen nur bestimmte Leuchtmittel am Elektrostehroller verbaut sein. An meinem Explorer ESA 1919 (Baugleich Doc Green ESA 5000), kann ich das Licht ein- und ausschalten. Bei Leihmodellen finde ich es gut, wenn das Licht automatisch eingeschaltet wird, wenn man mit Stehrollern unterschiedlicher Hersteller unterwegs ist, könnten unterschiedliche Schaltvorrichtungen vorhanden sein und wenn man erst suchen muß… vergeht Zeit die man bezahlen muß.
So hat man auch eine sichtbare Rückmeldung, ob der Stehroller noch aktiv ist oder abgemeldet. Der Aldiroller aus Ende 2019 kam mit einer ansteckbaren Zusatzbeleuchtung, die an die Modelle für Fahrräder erinnert. In sofern kann so eine Lösung nur genehmigungsfähig sein, wenn das Licht nicht automatisch eingeschaltet werden muß.
Re: eKFV - Licht an während der Fahrt?
Verfasst: Mi 22. Jan 2020, 21:42
von callmeuhu
Niu-Fan81 hat geschrieben: ↑Sa 17. Aug 2019, 20:29
Motorroller müssen das Licht während der Fahrt eingeschaltet haben.
ab einem bestimmtem Zulassungsdatum muss das Abblendlicht eingeschaltet sein, wenn man den Schlüssel dreht. Bei meinem ersten unu(2015) gab es noch einen Schiebeschalter für das Licht. Beim 2018er gibt es keinen Lichtschalter mehr
Warum das nicht bei den eKFV gleich so geregelt wurde, ist mir ein Rätsel

Re: eKFV - Licht an während der Fahrt?
Verfasst: Do 23. Jan 2020, 00:11
von chrispiac
callmeuhu hat geschrieben: ↑Mi 22. Jan 2020, 21:42
…
ab einem bestimmtem Zulassungsdatum muss das Abblendlicht eingeschaltet sein, wenn man den Schlüssel dreht. Bei meinem ersten unu(2015) gab es noch einen Schiebeschalter für das Licht. Beim 2018er gibt es keinen Lichtschalter mehr
Warum das nicht bei den eKFV gleich so geregelt wurde, ist mir ein Rätsel
Vielleicht, weil man diese „Funzeln“ (bei mir vorne 20W, hinten 10W LED) am Tag kaum wahrnimmt? Da geben meine Taschenlampen eine bessere Ausleuchtzone und helleres Licht von sich. Vielleicht montiere ich eine Halterung dafür als Zusatzlicht. Auf unbeleuchteten Wegen nur bedingt Einsatzfähig.