Die Stadt Münster muss erneut über ein von blinden Menschen gefordertes Verbot von E-Scootern mit stationslosen Verleihsystemen im Stadtgebiet entscheiden. Das beschloss das Verwaltungsgericht der nordrhein-westfälischen Stadt laut Mitteilung vom Donnerstag. Konkret geht es um einen Antrag des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen, dessen Mitgliedern durch die stationslosen E-Scooter "unvermutet und an ständig wechselnden Orten auf Gehwegen" Hindernisse und Barrieren in den Weg gestellt würden.
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... np1taskbar
Wird der Verleih von Elektrokleinstfahrzeugen in Münster untersagt?
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Re: Wird der Verleih von Elektrokleinstfahrzeugen in Münster untersagt?
Blindenverband scheitert mit Freefloating-Verbot in Münster.
https://www.heise.de/news/E-Scooter-Bli ... ag.beitrag
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Re: Wird der Verleih von Elektrokleinstfahrzeugen in Münster untersagt?
Ich kann das sogar nachvollziehen. Die Dinger sind mitunter extrem praktisch, aber es gibt so viele Vollidioten die die Scooter mitten auf dem Bürgersteig abstellen.
Statt Verboten wären drakonische Geldstrafen sinnvoller. Der letzte Fahrer sollte ja problemlos zu ermitteln sein.
Gruß,
Achim
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Re: Wird der Verleih von Elektrokleinstfahrzeugen in Münster untersagt?
Dann wäre aber ein Datenaustausch zwischen Sharing-Firma und Ordnungsamt notwendig. Was würde die Sharing-Firma sagen?
Richtig!
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Re: Wird der Verleih von Elektrokleinstfahrzeugen in Münster untersagt?
Mann könnte ja einfach ein paar Stellen definieren , da haben es die Juicer auch einfacher.
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und 1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen
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Re: Wird der Verleih von Elektrokleinstfahrzeugen in Münster untersagt?
Das Modell des "Einhegens" wird bereits von einigen Städten angedacht und in Nürnberg praktiziert. Dabei werden die Nutzer verpflichtet, die Fahrzeuge nur an bestimmten Stellen abzuholen und zurückzubringen. Das Bereitstellen klappt ganz gut, das Abstellen wohl nicht so.
Dabei gebe es dafür eine technische Lösung: Die Abmeldung klappt nur an den legalen Plätzen, zum Beispiel durch NFC.
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