
Vorhandene Bohrungen wurden benutzt und noch zwei zusätzliche Gewinde geschnitten. Natürlich war durch das Hochsetzen danach das Beleuchtungskabel ca. 3cm zu kurz, also auch noch kurz verlängert.
Zum TÜV etc. gibt es eigentlich nur Vorschriften zur min/max Höhe und Winkel des Kennzeichens. Zugelassene Beleuchtung und Rückstrahler muss auch vorhanden sein und alles ist entsprechend.
Somit gehe ich erst einmal von keinen Problemen aus
