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I O Hawk rüstet seine Scooter nach

Verfasst: Mi 14. Nov 2018, 21:04
von Evolution
und macht sie damit zulassungsfähig

https://www.computerbild.de/artikel/cb- ... 24931.html

Re: I O Hawk rüstet seine Scooter nach

Verfasst: Sa 17. Nov 2018, 13:13
von Harry123
Erst muss die neue Verordnung in Kraft treten und danach muss der Hersteller/Importeur die ABE beantragen. Die auf der Website aufgeführte Liste der Nachrüstteile ist nicht ganz vollständig. So fehlt z.B. das Typenschild mit den vorgeschriebenen Angaben. Außerdem geht man vom Kennzeichenhalter für ein herkömmliches Versicherungskennzeichen aus. Für diese Fahrzeuge ist aber eine etwa nur halb so große Plakette als Aufkleber vorgesehen. Die Versicherungen müssen sich also auch erst noch darauf einrichten.

Ich bin ja gespannt, welche Scooter es künftig alle mit Zulassung geben wird. Leider müssen sie aber alle auf 20 km/h begrenzt sein, dürfen auch nicht mehr als 500 Watt haben (Ausnahme selbst balancierende bis 1.200 W). Diese Leistungseinschränkung gab es nach der bisherigen MobHV, die durch die neue VO ersetzt wird, nicht. Stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage künftig stärkere Geräte, wie z.B. Ninebot Elite mit 2.700 Watt, zugelassen werden können.

Re: I O Hawk rüstet seine Scooter nach

Verfasst: Sa 17. Nov 2018, 13:17
von Evolution
Nach meiner nicht lebensfremden Einschätzung mit einem verdeckten kleinen Schalter, der Dich in den Sport-Mode bringt.

Re: I O Hawk rüstet seine Scooter nach

Verfasst: So 18. Nov 2018, 11:26
von Harry123
Evolution hat geschrieben:
Sa 17. Nov 2018, 13:17
Nach meiner nicht lebensfremden Einschätzung mit einem verdeckten kleinen Schalter, der Dich in den Sport-Mode bringt.
Das ist nicht die Lösung. Wenn das Gerät nun mal vom Hersteller her 2.700 Watt ausweist, fällt es nicht unter die neue VO.

Re: I O Hawk rüstet seine Scooter nach

Verfasst: So 25. Nov 2018, 00:17
von Jum
Die Frage scheint hier zu sein, mal vorausgesetzt der Nachrüstsatz umfasst wirklich alles was denn gebraucht wird, ob der Kunde nachträglich ein Typenschild mit Fahrzeugnummer selber anbringen soll/darf. Das kann sein, muß aber nicht so sein. Reicht es nicht, wird wohl eine Rückholaktion nötig werden um die bisher verkauften Modelle gemäß der EKFV zu legalisieren.

https://escooter.blog/2018/11/15/e-scoo ... assen-aus/