Ich habe denen ein Fax geschickt:
Betreff: Gewährleistung wegen Mangelhaftigkeit unseres Rollers Silence S01 Connected
Sehr geehrter Herr xy,
am 16.xx.2024 teilten sie mir telefonisch mit, dass die Fa. Pr...
keinerlei Wartung von Fahrzeugen der Firma Silence durchführen wird. Darüber
hinaus wollen sie auch keinerlei Reklamationen im Rahmen der Gewährleistung
annehmen. Sie gaben mir auch keine Möglichkeit die Mängel aufzuführen und waren
mehr an einem schnellen Ende des Telefonates interessiert.
Am 28.02.2024 hat die Fa. Pr..... meiner Frau xy und mir einen
Roller Silence S01 Connected mit der VIN UCYxxxxxxxxx verkauft. Leider
musste ich feststellen, dass dieser mit folgenden Mängeln behaftet ist:
- Rutschen des Sattelbezuges über den Schaumstoffkern
- Andauerndes Schleifgeräusch der hinteren Bremse
Aus diesem Grund nehme ich mein gesetzliches Recht auf Gewährleistung in
Anspruch und fordere sie nun erneut auf die Mängel im Wege einer kostenlosen
Reparatur zu beheben.
Bitte melden sie sich zwecks einer Terminvereinbarung telefonisch bei mir. Die
Nacherfüllung ist spätestens bis zum (2 Wochenfrist) vorzunehmen. Darüber hinaus
möchte ich sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass sie dazu verpflichtet sind,
sämtliche Kosten zur Nacherfüllung zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ganz wichtig. Nimm niemals das Wort Garantie in den Mund und widerspreche jedesmal, wenn der Händler was von Garantie sagt und verbessere es in Gewährleistung bzw. Sachmangelhaftung lt. BGB.