Hallo Forum-User,
klingt vielleicht komisch, aber ich möchte den Tachostand meines Seat Mo nach oben (!) manipulieren. Geht das überhaupt?
Hintergrund ist, dass mein Seat Mo bisher ca. 600km drauf hat. Illegalerweise verlangt Portugal bei der Einführung eines Kfz mit weniger als 6.000 km Laufleistung die MwSt. neu! Also mal entspannte 23% vom Neupreis, obwohl der Roller beim Erwerb in DE nachweislich versteuert wurde.... Ist wie gesagt, nicht legal, bringt dem Staat aber mehr ein, als die Strafen vor dem EU-Gericht kosten.
Danke und Gruß
Peter
Tachostand des Seat/S01 erhöhen (!)
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Re: Tachostand des Seat/S01 erhöhen (!)
Bislang ist es meiner Kenntnis nach hier im Forum nicht bekannt, wie der Odometer gezielt geändert werden kann.
- Pfriemler
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Re: Tachostand des Seat/S01 erhöhen (!)
edit: Einzige unbastelige andere Lösung wäre, den Roller mit Vollgas insgesamt 60 Stunden laufen zu lassen (vll. noch mit Änderungen in der Motorkonfig, so dass er z.B. nur reale 40 laufen muss (Polpaarzahl verringern).
Übrigens fände ich so eine Funktion ganz generell sinnvoll: So könnte man nämlich jeden neuen (Ersatz-)Tacho auf die reale Laufleistung des Fahrzeugs einstellen. Aber vermutlich gäbe es dafür auch ein Missbrauchsszenario.
Zur "Illegalität": Nach meiner kurzen Recherche gibt es in Portugal immer eine besondere Kaufsteuer ("Luxus") auf Fahrzeuge, die auch bei der Einfuhr und Zulassung von Neufahrzeugen aus dem Ausland fällig wird, nicht aber für "Gebrauchte" mit mehr als 6.000 km Laufleistung (steuerlich ist auch eine Mindeszulassung von sechs Monaten nötig).
Das hat prinzipiell mit der Mehrwertsteuer eher nichts zu tun, die nach EU-Regularien normalerweise in dem Land zu zahlen ist, in dem das Fahrzeug zugelassen werden wird.
https://europa.eu/youreurope/citizens/v ... ness-new-1
Zitat:
"Sie müssen die Mehrwertsteuer dort zahlen, wo Sie das Auto anmelden. Mehrwertsteuer wird auf den Gesamtpreis des Fahrzeugs fällig, also einschließlich aller Zusatzausstattungen und Nebenkosten wie z. B. Lieferkosten.
Wenn Sie das Fahrzeug in einem EU-Land kaufen und in ein anderes EU-Land überführen und dort zulassen möchten, müssen Sie den Autohändler informieren, damit Sie in dessen Land keine Mehrwertsteuer entrichten müssen.
Wenn Sie zweimal Mehrwertsteuer gezahlt haben – im Land des Kaufs und im Land der Zulassung – haben Sie Anspruch auf Erstattung. Diese müssen Sie zunächst beim Verkäufer oder – als zweiten Schritt – bei den Steuerbehörden in dem Land beantragen, in dem Sie das Auto gekauft haben."
Anderswo heißt es zudem, der Antrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Kauf zu stellen.
Die Sache ist also wirklich vertrackt.
Übrigens fände ich so eine Funktion ganz generell sinnvoll: So könnte man nämlich jeden neuen (Ersatz-)Tacho auf die reale Laufleistung des Fahrzeugs einstellen. Aber vermutlich gäbe es dafür auch ein Missbrauchsszenario.
Zur "Illegalität": Nach meiner kurzen Recherche gibt es in Portugal immer eine besondere Kaufsteuer ("Luxus") auf Fahrzeuge, die auch bei der Einfuhr und Zulassung von Neufahrzeugen aus dem Ausland fällig wird, nicht aber für "Gebrauchte" mit mehr als 6.000 km Laufleistung (steuerlich ist auch eine Mindeszulassung von sechs Monaten nötig).
Das hat prinzipiell mit der Mehrwertsteuer eher nichts zu tun, die nach EU-Regularien normalerweise in dem Land zu zahlen ist, in dem das Fahrzeug zugelassen werden wird.
https://europa.eu/youreurope/citizens/v ... ness-new-1
Zitat:
"Sie müssen die Mehrwertsteuer dort zahlen, wo Sie das Auto anmelden. Mehrwertsteuer wird auf den Gesamtpreis des Fahrzeugs fällig, also einschließlich aller Zusatzausstattungen und Nebenkosten wie z. B. Lieferkosten.
Wenn Sie das Fahrzeug in einem EU-Land kaufen und in ein anderes EU-Land überführen und dort zulassen möchten, müssen Sie den Autohändler informieren, damit Sie in dessen Land keine Mehrwertsteuer entrichten müssen.
Wenn Sie zweimal Mehrwertsteuer gezahlt haben – im Land des Kaufs und im Land der Zulassung – haben Sie Anspruch auf Erstattung. Diese müssen Sie zunächst beim Verkäufer oder – als zweiten Schritt – bei den Steuerbehörden in dem Land beantragen, in dem Sie das Auto gekauft haben."
Anderswo heißt es zudem, der Antrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Kauf zu stellen.
Die Sache ist also wirklich vertrackt.
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