
Vielleicht findest du noch eine Möglichkeit oder 1 (mehrere) Person(en) die diese Bürde tragen könnten oder andere Möglichkeiten haben mit diesen rechtlichen Aspekten umzugehen.
Der zitierte Artikel ist vom September 2006 und bezieht sich auf ein konkretes Urteil des altbekannten Land-ungerichts Hamburg in einem Einzelfall! Ich kann nichts finden was auf eine Änderung der Rechtslage in 2018 bezüglich Forenhaftung hindeutet.Ganter Ingo hat geschrieben: ↑Fr 20. Apr 2018, 06:43Über Google gerade gefunden:
https://www.internetrecht-rostock.de/haftung-foren.htm
Ich werde versuchen, die Seiten "meines" Bereiches Revoluzzer / Revoluzzi zu "klauen" und irgendwie zu speichern.
Darf er laut DSGVO auch nicht. Dann hat er Personenbezogene Daten rumliegen, die keinen funktionellen Zweck erfüllen. Das ist ein schlimmerer Verstoß, als an anderen Punkten nicht 100% konform zu sein.
Wenn Andreas den Weiterbetrieb der Seite ankündigt, und nur eine Pause einlegt, um die rechtliche Situation abzuklären und die Seite den Erfordernissen anpassen zu wollen/müssen wäre der Funktionale Zweck den reibungslosen Weiterbetrieb nach dieser (Zwangs-)Pause sicherzustellen. Jedoch müßte er bestehenden Mitgliedern auf Antrag die Löschung der eigenen Daten zusichern. Wenn es mit der Forensoftware möglich ist, weiterhin sich auf bestehende Accounts einzuloggen und bis auf neue Postings weiterhin seine eigenen Daten verwalten zu können, müßte es den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Neuanmeldungen müßten aber unterbunden werden.
Doch, nämlich den der Sicherung der Daten zwecks Wiederherstellung des Forums im Falle positiver höchster Entscheidungen!
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