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Verhaltensweise von Händlern/Verkäufern im Garantiefall

Verfasst: Mi 4. Nov 2020, 10:40
von Afunker
Hallo mal an alle!
Kann jemand mal hier über die Verhaltensweise von Händlern/Verkäufern im Garantiefall/Reparaturfall (ohne Namen zu nennen) berichten?
Das gilt für das ganze Motorrad/Roller ect. wie auch für Ersatzteile, die in der Gewährleistungszeit (Garantie) vom Verkäufer getragen werden müssten....
Wie ist der Ablauf gewesen? Musste evtl. ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, nachdem fruchtlos eine Zeitspanne (z.B. 14 Tage) verstrichen war?

In letzter Zeit konnte ich selbst häufig hier im Forum von solchen "Fällen" lesen, in denen z.B. ein Ladegerät 1 Jahr nicht geprüft wurde
oder der Importeur trotz mehrmaliger Mails und Anrufe, sich nicht mehr meldet usw....

Re: Verhaltensweise von Händlern/Verkäufern im Garantiefall

Verfasst: Mi 4. Nov 2020, 13:28
von STW
Im Forum tauchen natürlich gerne die Extremfälle auf, oder wenn Kunde und Händler verschiedene Meinungen haben, ob es sich um einen Gewährleistungsfall handelt ...

Bei meinem NPro waren ein paar Kleinigkeiten, und da hatte ich den Eindruck, der Händler als auch der Importeur wechseln lieber mal eine Komponente zuviel aus als zu wenig, ehe dass es Diskussionen mit dem Kunden gibt (die u.U. sogar teurer in der Durchführung sind als ein Austauschteil). Also von den Abläufen her völlig problemfrei. Wobei ich bei keinem Defekt einen Rollerausfall hatte, so dass wir diese Arbeiten immer gleich mit einer fälligen Inspektion verbunden haben, das hat dann teilweise Arbeitszeit gespart. Wenn die Front eh bei der Inspektion offen ist, dann kann man auch mal schnell die Alarmanlage wechseln.

Re: Verhaltensweise von Händlern/Verkäufern im Garantiefall

Verfasst: Mi 4. Nov 2020, 15:45
von Afunker
Nun gut.
Dann berichte ich mal von meinem jüngsten Fall (der noch offen ist):
Vor 2 Wochen ging keine Beleuchtung, kein Fahrstrom mehr trotz das der Akku voll geladen war.
Verkäufer informiert und nach Rücksprache mit einem Techniker, wurde ein Fehler am DC-DC Wandler vermutet.
Verkleidung entfernt, Steckerverbindung des Wandlers gelöst. Noch immer kein Fahrstrom.
Heute kam eine Mail, wonach es der Schalter des Seitenständers sein könnte. Den sollte ich überbrücken.
Dazu bin ich aber viel zuviel Laie und der Schalter sitzt in einem vergossenen Gehäuse am Seitenständer.
Mail zurück mit Fristsetzung, innerhalb von 2 Wochen nach seiner Wahl, einen Techniker zu schicken, der den Fehler sucht und beseitigt.
Oder das Motorrad abzuholen, zu reparieren und zurückzuschicken.
Denn weitere Reparaturversuche meinerseits, sind nicht ohne. Da könnte evtl. mehr kaputt gehen und später stehe ich als Käufer dumm da....
Daher die Fristsetzung zur Reparatur durch den Verkäufer. Habe noch knapp 1 Jahr Gewährleistung?!

Re: Verhaltensweise von Händlern/Verkäufern im Garantiefall

Verfasst: Mi 4. Nov 2020, 16:16
von STW
Wenn die Beleuchtung ausfällt, ist es tpischerweise nicht der Seitenständerschalter. Auch das Lösen der Steckverbindungen des DC-DC-Wandlers ist völlig zweckfrei. Der soll ja am Ausgang die 12V liefern, tut er das nicht, dann ist es völlig egal, ob er ein- oder ausgesteckt ist. Ausgesteckt funktioniert es definitiv nicht, und bei Defekt halt auch nicht ... :roll:

Letztendlich machst Du es richtig: die Finger davon lassen und der Verkäufer machen lassen. Das ist sein Job. Eigentlich wäre es für den Verkäufer preiswerter, Dir erstmal auf Verdacht einen DC-DC-Wandler zu schicken und Dich zum Selbsteinbau zu motivieren, der Materialaufwand wäre wohl um 20€ zzgl. Versand, aber wenn der Verkäufer nicht mal das auf die Reihe bekommt ...
Mit Pech wird der Verkäufer auf einen "Bring-In"-Service verweisen, nach dem Motto für den Transport in die Werkstatt ist der Kunde zuständig. Hier ist der Blick in den Kaufvertrag, Werbeprospekte aus der Kaufzeit usw. hilfreich.

Re: Verhaltensweise von Händlern/Verkäufern im Garantiefall

Verfasst: Mi 4. Nov 2020, 17:23
von MEroller
e-Sprit Fury (erider Thunder): Händler war tadellos (e-Sprit V1 leider nicht immer, Händler hat selten volle Arbeitszeit von denen ersetzt bekommen :-( ), Garantiearbeiten waren:
- drei mal Blinkerrelais wegen Wassereinbruch
- ein BMS-Tausch (EXTREM aufwändig wegen GBS Zellen mit je vier Polschräubchen, völlig anderer BMS Typ)
- Tausch vorderer Teleskopfeder-Dämpfer, Dämpferöl nachfüllen nach Vollbrems-Sturz wegen zu schwachem Vorbau (leider wird in den schwereren Puma/Jupiter bis heute dieselbe viel zu schwache Vordergabel eingebaut :evil: )
- Lenkkopflager einstellen

Bei all diesen Arbeiten konnte ich mit Händlers Fury als Ersatz weiter zur Arbeit fahren. Leider musste er dann sein Geschäft aufgeben (e-Sprit V1 war pleite gegangen wegen zu viel Batterietoden durch scheiB-BMS und schlechte Zellen...)...
Musste zu zweitem Händler (in Bayern) wechseln. Der war aber auch topp, auch wenn ich nicht mehr hinfahren konnte, sondern großteils selbst Hand anlegen musste:
- Fahrgriff schluckte Wasser und zickte rum, Ersatz vom kleineren Silenzio war S-förmig statt linear programmiert, daher für Fury unbrauchbar. Habe dann ebenfalls kostenlos einen korrekten Fury Fahrgriff erhalten. Kabelausgang am Stecker habe ich dann selber mit Heißkleber abgedichtet, dann konnte Regen dem nichts mehr anhaben.
- Ladegerät nach meinem ersten defekten erhalten.
Auch eine Repartur (Motortausch, BMS-Tausch Nr. 3, 35mm² im Hauptstrompfad, Gischschutzmaßnahmen für den Lader) mit Speditionsabholung und Rücklieferung klappte problemlos mit diesem Händler. Der dann auch das Geschäft wieder aufgab, gefolgt von der betrügerischen Pleite von e-Sprit V2...

vR one: das war durch und durch eine meist dramatische Zusammenarbeit - bzw. eben nicht - die hier im Forum sehr bekannte HVK in Führt im Odenwald halt. Bei mir hat es dank der speziellen Konstellation (meiner war ein Versuchsfahrzeug der HVK) zwar schlussendlich immer geklappt, aber immer mit Drama. Garantiearbeiten (außerhalb der vorab abgemachten Umbauarbeiten und damit zusammenhängenden Reparaturen):
- Goldenmotor Ersatz, weil beim ersten die Rotormagnete sich von selbigem lösten
- Ersatz von defekten LiCo Pouchzellen im Batterikasten

Zero S 2017 ZF6.5 (jetzt 7.2) 11kW: Lokaler Motorradhändler (MK Cycle Shop) mit nur leicht zu mir unterschiedlichem Verständnis über Kundenfreundlichkeit. Einzige Garantiearbeit:
- Batterieersatz wegen <75% Kapa nach nur 3 Jahren, ging völlig problemlos im Rahmen der sehr beschränkten Verfügbarkeit von deren Zero -Spezialisten, wenn auch ohne die von mir gewünschte Kurzkommunikation dazwischen.

Ansonsten wieder erfrischend einfache Abarbeitung von Aufträgen oder Reparaturen, allerdings nur bei der ISO-Geschichte ein kostenloses Ersatzfahrzeug von Zero. Ansonsten muss ich selbst Ersatzfahrzeuge organisieren oder bezahlen. Dennoch genieße ich den Händler vor Ort in vollen Zügen.

Ich musste also noch nicht mit Rechtsanwalt oder Fristsetzung drohen. Wobei, bei der HVK habe ich einmal zwecks Motivation mit rechtzeitiger Ankündigung pro Verzögerungs-Arbeitstag einen Euro von dem abgemachten Reparturbetrag abgezogen. Das gab damals einen recht netten Verzögerungsrabatt :twisted:

Re: Verhaltensweise von Händlern/Verkäufern im Garantiefall

Verfasst: Do 5. Nov 2020, 12:09
von Afunker
MEroller hat geschrieben:
Mi 4. Nov 2020, 17:23
Wobei, bei der HVK habe ich einmal zwecks Motivation mit rechtzeitiger Ankündigung pro Verzögerungs-Arbeitstag einen Euro von dem abgemachten Reparturbetrag abgezogen. Das gab damals einen recht netten Verzögerungsrabatt :twisted:
Ohhhh...Kann man das als Kunde bei dem Verkäufer/Händler nach Ankündigung wirklich machen?
Würde zusätzlich zur Fristsetzung, das Vorgehen beschleunigen?! Denn der Händler möchte kein Geld verlieren, er möchte eher verdienen....

Re: Verhaltensweise von Händlern/Verkäufern im Garantiefall

Verfasst: Do 5. Nov 2020, 15:28
von Harry
Afunker hat geschrieben:
Mi 4. Nov 2020, 10:40
Das gilt für das ganze Motorrad/Roller ect. wie auch für Ersatzteile, die in der Gewährleistungszeit (Garantie) vom Verkäufer getragen werden müssten....

Hallo Helmut,
du verquickst zwei unterschiedliche Sachen.
Die gesetzliche Gewährleistung und die freiwillig gegebene Garantie.
Im ersten halben Jahr greift immer die Gewährleistung, danach musst du sehen was im Garantievertrag steht.

Re: Verhaltensweise von Händlern/Verkäufern im Garantiefall

Verfasst: Do 5. Nov 2020, 16:33
von MEroller
Afunker hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 12:09
Ohhhh...Kann man das als Kunde bei dem Verkäufer/Händler nach Ankündigung wirklich machen?
Da zu einer Bezahlung eine entsprechende Gegenleistung gehört ist solches Vorgehen in der Geschäftswelt Gang und gäbe, Stichwort Konventionalstrafe. Muss aber beiderseits anerkannt werden.

Re: Verhaltensweise von Händlern/Verkäufern im Garantiefall

Verfasst: Do 5. Nov 2020, 18:26
von Afunker
Harry hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 15:28
Afunker hat geschrieben:
Mi 4. Nov 2020, 10:40
Das gilt für das ganze Motorrad/Roller ect. wie auch für Ersatzteile, die in der Gewährleistungszeit (Garantie) vom Verkäufer getragen werden müssten....

Hallo Helmut,
du verquickst zwei unterschiedliche Sachen.
Die gesetzliche Gewährleistung und die freiwillig gegebene Garantie.
Im ersten halben Jahr greift immer die Gewährleistung, danach musst du sehen was im Garantievertrag steht.
Stop! Da der Händler/Verkäufer seinen Sitz in Deutschland hat, greift § 438 BGB Absatz 1 Satz 3 (Verjährung bei Mängeln).
Da stehen 2 Jahre, nicht 6 Monate.....

Ausserdem § 439 BGB Absatz 1 und 2 lesen. Darin wird die Nacherfüllung seitens des Verkäufers bei Mängeln genannt.
Dem Käufer steht es frei, den Mangel beheben zu lassen (Absatz 1) und der Verkäufer muss alle Aufwendungen wie Transportkosten, Wegekosten, Arbeitskosten und Materialkosten tragen (Absatz 2).

Dazu habe ich den Verkäufer in der letzten Mail aufgefordert bzw. gebeten,
nach seinem dafürhalten (Coronabedingt) in einer Zeitspanne von 14 Tagen nachzukommen.

Es kann nicht sein, dass ich auf einem Schaden sitzen bleibe oder gar in Vorleistung (Transportkosten) gehen muss.
Sonst würde das nicht im BGB stehen....Oder?

Re: Verhaltensweise von Händlern/Verkäufern im Garantiefall

Verfasst: Do 5. Nov 2020, 19:01
von Harry
Hallo Helmut,
theoretisch beträgt die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre, aber nur im 1. halben Jahr musst du nicht beweisen, dass der Mangel schon bei der Lieferung bestand. Danach musst du das mit Gutachten beweisen.
Das ist also praktisch aussichtslos. Wenn du keine schriftliche Garantieerklärung bekommen hast, hast du nach einem ½ Jahr keine Ansprüche mehr.