Hallo allerseits,
wie geht man bei einem teilkaskoversicherten Motorroller mit dem Fall eines Diebstahlversuches (aufgebrochenes und damit defektes Zündschloss) um? Da der Roller Teilkaskoversichert ist, dürfte das ja unter Diebstahl oder Vandalismus fallen.
Direkt an die Versicherung wenden?
An die Polizei - und wenn ja, wie? Anzeige erstatten?
Einen Sachverständigen / Gutachter einschalten? Wenn ja, wo/wie?
Erst Werkstatt beauftragen, Kosten vorstrecken und dann Rechnung einreichen?
Ich finde es hier nicht einfach, da es ein möglicher Diebstahlversuch war.
Habt ihr da Vorschläge / Erfahrungswerte?
Vielen Dank!
Möglicher Diebstahlversuch - Nächste Schritte?
- Dav
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Re: Möglicher Diebstahlversuch - Nächste Schritte?
Beweise sicher, Zeugen versuchen zu finden.
Viele Fotos am Ort des "Verbrechens" machen.
Würde die Polizei einschalten. Fürchte abebr, die winken ab.
Natürlich kommt es auch darauf an, wie hoch der Schaden ist.
Bedenke, Du wirst auch mehr Versicherung zahlen müssen.
Ist es Dir das wert?
Viele Fotos am Ort des "Verbrechens" machen.
Würde die Polizei einschalten. Fürchte abebr, die winken ab.
Natürlich kommt es auch darauf an, wie hoch der Schaden ist.
Bedenke, Du wirst auch mehr Versicherung zahlen müssen.
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Re: Möglicher Diebstahlversuch - Nächste Schritte?
Beim PKW war es bisher so, das Vandalismus (Autoradio noch da) niGS bezahlt wird.
Bei einem Diebstahl (Autoradio weg), wird die zerstörte Tür auch bezahlt.
Stephan
Bei einem Diebstahl (Autoradio weg), wird die zerstörte Tür auch bezahlt.
Stephan
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Re: Möglicher Diebstahlversuch - Nächste Schritte?
Moin,
Vadalismus ist keine Leitung der Teilkasko (TK). Dazu zählt auch der Diebstahlversuch. Nur bei vollzogenem Diebstahl zahlt die TK:
Den Gang zur Versicherung bzw. die Schadenanzeige kannst DU Dir also sparen. Gegen derartige Schäden hilft nur eine Vollkaskoversicherung, welche es leider nur bei freiwilliger Zulassung gibt.
Sorry aber das sind leider Fakten.
Den schaden würde ich aber trotzdem bei der Polizei anzeigen, auch wenn die Aussicht auf einen Ermittlungserfolg wahrscheinlich nahe null sind. Aber eben nur nahe null, ich hoffe Du hast Glück und es kann ein Täter ermittelt werden, der Deinen Schaden erstezt.
LG
Martin
Vadalismus ist keine Leitung der Teilkasko (TK). Dazu zählt auch der Diebstahlversuch. Nur bei vollzogenem Diebstahl zahlt die TK:
Den Gang zur Versicherung bzw. die Schadenanzeige kannst DU Dir also sparen. Gegen derartige Schäden hilft nur eine Vollkaskoversicherung, welche es leider nur bei freiwilliger Zulassung gibt.
Sorry aber das sind leider Fakten.
Den schaden würde ich aber trotzdem bei der Polizei anzeigen, auch wenn die Aussicht auf einen Ermittlungserfolg wahrscheinlich nahe null sind. Aber eben nur nahe null, ich hoffe Du hast Glück und es kann ein Täter ermittelt werden, der Deinen Schaden erstezt.
LG
Martin
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Re: Möglicher Diebstahlversuch - Nächste Schritte?
so kenne ich das auch.
Das kenne ich genau anders.
Im Diebstahlschutz sind auch Beschädigungen durch versuchten Diebstahl abgesichert, sofern sie sich eindeutig auf den Diebstahlversuch zurückführen lassen.
Beispiel:
Schloss aufgebohrt, aber Motor nicht angesprungen (Diebstahlversuch gescheitert) und aus Wut den Roller umgetreten.
Das Schloss wird dann ersetzt (eindeutig dem Diebstahl zuzuordnen), aber der Schaden durchs Umfallen nicht (das hätte ja auch wer anders sein können).
- Dav
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Re: Möglicher Diebstahlversuch - Nächste Schritte?
Vielen Dank!
Ich bekomme da jährlich nur einen Brief mit fixen Monats- bzw. Jahresbeträgen, die man sich so auch auf der Website errechnen kann. Es wirkt nicht so, als wären diese personalisiert.
Ist das bei der Motorroller-Teilkasko (bis 45 km/h) ebenfalls so?
Ich bekomme da jährlich nur einen Brief mit fixen Monats- bzw. Jahresbeträgen, die man sich so auch auf der Website errechnen kann. Es wirkt nicht so, als wären diese personalisiert.
Ich habe auch nochmal meine Versicherungsbedingungen geprüft - Beschädigungen, die aufgrund eines Diebstahlversuches geschehen, fallen auch in diese Kategorie und sind durch die Teilkasko mit abgedeckt. Das mag aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein.qwert0815 hat geschrieben: ↑Fr 20. Okt 2023, 10:43Vadalismus ist keine Leitung der Teilkasko (TK). Dazu zählt auch der Diebstahlversuch. Nur bei vollzogenem Diebstahl zahlt die TK:
Den Gang zur Versicherung bzw. die Schadenanzeige kannst DU Dir also sparen. Gegen derartige Schäden hilft nur eine Vollkaskoversicherung, welche es leider nur bei freiwilliger Zulassung gibt.
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Re: Möglicher Diebstahlversuch - Nächste Schritte?
In einem Fall wie diesem wäre es ratsam sich direkt an deine Versicherung zu wenden und den Vorfall zu besprechen. Vielleicht werden sie dir sagen, ob es notwendig ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten oder ob sie die Sache direkt übernehmen können. Also so würde ich das machen.
Leben auf der Überholspur




- wiewennzefliechs
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Re: Möglicher Diebstahlversuch - Nächste Schritte?
Bei Teilkasko- und Mopedversicherungen erhöht sich der Beitrag nach einem Schaden nicht. Eine Hochstufung nach einem Schaden gibt es nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung für größere Motorräder und Autos und bei Vollkaskoversicherungen (da aber auch nur bei Schäden, die keine Teilkaskoschäden sind, wie z. B. Schäden durch einen selbstverschuldeten Unfall).
Gruß
Michael
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