NIU-Kauf und Versicherungen
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Re: Unsicherheit beim NIU Kauf
Ich hab mal noch eine Frage.
Wie versichere ich den am besten? Bei Check24 gibts da mehrere Möglichkeiten zur Auswahl. Ich denke „Roller bis 45km/h“ und dort dann am besten eine Versicherung mit Teilkasko welche den Akku beinhaltet.
Wie versichere ich den am besten? Bei Check24 gibts da mehrere Möglichkeiten zur Auswahl. Ich denke „Roller bis 45km/h“ und dort dann am besten eine Versicherung mit Teilkasko welche den Akku beinhaltet.
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Re: Unsicherheit beim NIU Kauf
Ich habe meinen Roller bei der Debeka versichert! Die haben die neuen Kennzeichen als Aufkleber und diesen kann man direkt auf die Kennzeichenplatte vom NIU kleben! Sieht top aus!
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Re: Unsicherheit beim NIU Kauf
Ist dort der Akku mitversichert? Lese das bei der Teilkasko so nicht raus.EinsteinXX hat geschrieben: ↑Fr 1. Apr 2022, 00:42Ich habe meinen Roller bei der Debeka versichert! Die haben die neuen Kennzeichen als Aufkleber und diesen kann man direkt auf die Kennzeichenplatte vom NIU kleben! Sieht top aus!
Ok schade. Mein alter Motorroller geht 60. Das war dann inmerorts doch angenehm. Bin gespannt wie 45-47 so ist. Sind doch knapp 10km/h.
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Re: Unsicherheit beim NIU Kauf
Ich denke schon dass der Akku gegen Diebstahl, Brand und Explosion usw. über die Teilkasko mitversichert ist! Der Akku sollte auf jeden Fall unter dem Begriff mitversicherte Teile fallen, also Teile die primär werkseitig (also direkt vom Hersteller) eingebaut wurden.
In den Tarifbedingungen der Debeka steht dazu folgendes:
A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs, einschließlich seiner mitversicherten Teile, durch die nachfolgenden Ereignisse:
Brand und Explosion
A.2.2.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungs gemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Schmor- und Sengschäden gelten nicht als Brand. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämp fen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Entwendung
A.2.2.2 Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub.
Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt über lassen wird.
Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter nicht berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Unbefugter Gebrauch liegt insbesondere nicht vor, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter).
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
A.2.2.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von min destens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Ereignisse Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen wer den. Nicht versichert sind Schäden, die der Fahrer wegen eines durch diese Ereignisse veranlassten Verhaltens verursacht hat.
In den Tarifbedingungen der Debeka steht dazu folgendes:
A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs, einschließlich seiner mitversicherten Teile, durch die nachfolgenden Ereignisse:
Brand und Explosion
A.2.2.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungs gemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Schmor- und Sengschäden gelten nicht als Brand. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämp fen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Entwendung
A.2.2.2 Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub.
Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt über lassen wird.
Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter nicht berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Unbefugter Gebrauch liegt insbesondere nicht vor, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter).
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
A.2.2.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von min destens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Ereignisse Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen wer den. Nicht versichert sind Schäden, die der Fahrer wegen eines durch diese Ereignisse veranlassten Verhaltens verursacht hat.
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Re: NIU-Kauf und Versicherungen
bei der Debeka ist der Fahrakku eines E-Roller eindeutig nicht mit versichert
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unu Vorserie Nr.26/50
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Re: NIU-Kauf und Versicherungen
Keine Ahnung war ihr versichert haben wollt? Ich dachte es geht um den Diebstahl des Akkus und der ist über die Teilkasko abgesichert!
Ich stelle aber am Montag mal ein Anfrage, dann wissen wir es genau!
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Re: NIU-Kauf und Versicherungen
den Fahrakku, nicht den Akku.

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Re: NIU-Kauf und Versicherungen
Was ist denn der Fahrakku?
Ist das bei der HUK versichert? Würde eigentlich gerne bei denen auch mit dem Roller bleiben.
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