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E-Roller freiwillige Zulassung 45km/h
Verfasst: Mo 5. Aug 2024, 21:38
von Gamecard
Ich möchte bald meinen neuen E-Roller freiwillig zulassen.
Wie gehe ich am besten vor?
Was ich bereits habe:
- Rechnung vom Roller
- Personalausweis
- COC-Papier
- eVB-Nummer
Brauche ich noch etwas? Vielleicht ein Gutachten?
Bin für jeden Tipp dankbar

Re: E-Roller freiwillige Zulassung 45km/h
Verfasst: Mo 5. Aug 2024, 21:51
von Alfons Heck
Warum?
Gruß
Alfons.
Re: E-Roller freiwillige Zulassung 45km/h
Verfasst: Mo 5. Aug 2024, 22:16
von Gamecard
Alfons Heck hat geschrieben: ↑Mo 5. Aug 2024, 21:51
Warum?
Gruß
Alfons.
Ganz ehrlich, ich bin einfach zu faul, das Nummernschild jedes Jahr zu wechseln. Und mehr auch nicht.
Wieso sollte mich jedes Jahr die Mühe machen obwohl es einfacher komfortabeler geht ?
Re: E-Roller freiwillige Zulassung 45km/h
Verfasst: Mo 5. Aug 2024, 22:27
von Fasemann
THG ist durch, aber man hat einmal seine Schild und erfährt seine Prozente bei der Versicherung, wen man den Roller lang genug fährt lohnt sich das. In den Tiefen bei Förderung ist es genauer beschrieben. Das wichtigste ist ein fähiger Mitarbeiter beim Amt.
Re: E-Roller freiwillige Zulassung 45km/h
Verfasst: Mo 5. Aug 2024, 22:48
von Schnabelwesen
Genau, eine zeitlang waren die Ämter gallig wegen der zahlreichen freiwilligen Zulassungen. Dann wurde verlangt, den Roller vorzuführen oder gar ein TÜV-Gutachten vorzulegen. Aber regulär sollten deine Unterlagen reichen.
Ein gerne angeführte Kritikpunkt war, dass die Nummernschildbeleuchtung für das große Schild nicht passt. Vielleicht sind die Damen und Herren inzwischen entspannter und erlauben dir ein kleines Schild. Ich habe an keinem meiner Roller ein großes Kuchenblech.
Viel Erfolg und schöne Grüße, Bertolt
Re: E-Roller freiwillige Zulassung 45km/h
Verfasst: Mo 5. Aug 2024, 23:30
von Stivikivi
Gutachten nur wenn die Zulassung unwissend oder keine Lust hat. Sonst besteht eigentlich je nach Roller normal keine Verpflichtung da über EU bereits homologiert.
Gutes gelingen. Hatte erst die Tage problemlos einen freiwillig zugelassen.