Hallo zusammen,
gibt es irgendwo die Garantiebedingungen zu der 2-jährigen Garantie zu finden?
Auf der Seite wird mit zwei Jahren Garantie geworben, ich kann die daran geknüpften Bedingungen jedoch nirgends finden.
Oder gibts die auch nicht und Tisto wirbt mit etwas, ohne sich darüber konkret Gedanken zu machen, bzw. dies korrekt zu dokumentieren?
Wie sind denn ansonsten Eure Erfahrungen bzgl. des Garantiezeitraumes, bzw. Beanstandungen innerhalb des Zeitraumes?
Werden bestimmte Nachweise gefordert, oder wird anstandslos repariert?
Gewährleistung ist da ja wieder eine andere Sache, zumal es nach der Beweislastumkehr schwierig wird.
Garantiebedingungen von Tisto - Allg. Erfahrungen
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Re: Garantiebedingungen von Tisto - Allg. Erfahrungen
Garantie?
Nun, das ist nicht so wichtig, den garantie kann man wie eine kulanz behandeln. man kann glück haben, oder auch nicht, kommt ganz auf die laune des herstellers drauf an.
wichtiger ist die gesetzliche gewährleistung!
ich habe bar gekauft im laden und habe eine rechnung erhalten.
die gantiebedingungen haben ich nirgends gefunden, weder erhalten, noch irgendwo gelesen. von daher kann ich nichts dazu sagen.
ich bin mir sicher das sie in der hauptzentrale irgendwo angebracht oder lesbar sind, ansonsten sollten sie per link einsehbar sein, oder schriftlich ausgehändigt werden.
erfahrungen habe ich keine so gute gemacht wegen einiger beanstandungen die ich momentan habe, es wird ständig diskutiert und nicht gehandelt. ich habe jetzt eine schriftliche anfrage gemacht, hoffe die wahrt meine gesetzliche gewährleistungs ansprüche durch.
vg
Nun, das ist nicht so wichtig, den garantie kann man wie eine kulanz behandeln. man kann glück haben, oder auch nicht, kommt ganz auf die laune des herstellers drauf an.
wichtiger ist die gesetzliche gewährleistung!
ich habe bar gekauft im laden und habe eine rechnung erhalten.
die gantiebedingungen haben ich nirgends gefunden, weder erhalten, noch irgendwo gelesen. von daher kann ich nichts dazu sagen.
ich bin mir sicher das sie in der hauptzentrale irgendwo angebracht oder lesbar sind, ansonsten sollten sie per link einsehbar sein, oder schriftlich ausgehändigt werden.
erfahrungen habe ich keine so gute gemacht wegen einiger beanstandungen die ich momentan habe, es wird ständig diskutiert und nicht gehandelt. ich habe jetzt eine schriftliche anfrage gemacht, hoffe die wahrt meine gesetzliche gewährleistungs ansprüche durch.
vg
Zuletzt geändert von Falcon am Mi 27. Sep 2023, 10:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Garantiebedingungen von Tisto - Allg. Erfahrungen
das einzigste was ich dazu gefunden habe:
vg

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Re: Garantiebedingungen von Tisto - Allg. Erfahrungen
Mittlerweile gibt es Garantiebedingungen auf seiner Website.
Gab es aber zu 100% vor einigen Wochen noch nicht.
Sind aber auch einfach leicht umgeschriebene Garantiebedingungen von Trinity
Auch die hier genannten Bedingungen passen in einigen Fällen nicht mit den Angaben im Handbuch überein, klasse Leistung
Die Garantiezeit der TiSTO Elektroroller beträgt zwei Jahre auf das Fahrzeug.
Ausgenommen sind Verschleiß – und Plastikteile.
Die Garantiezeit der herausnehmbaren Li-Akkus beträgt 2 Jahre oder 20.000km, je nachdem was zuerst eintritt.
Der Akku darf nur bei Temperaturen zwischen 0°C und 40°C geladen werden. Der Akku muss mindestens einmal im Monat geladen werden, dafür reicht eine Ladezeit von 5 Minuten aus. Den Akku nach dem Fahren niemals über längere Zeit ungeladen lagern – es können bleibende Schäden entstehen.
Obwohl hochwertige Materialien verwendet werden, sind einige Bauteile nicht korrosionssicher. Regelmäßige, richtige Pflege ist nicht nur eine Bedingung für Garantieansprüche, sondern der Elektroroller wird auch besser aussehen, länger leben und optimale Leistungen erbringen.
Die im Serviceplan vorgeschriebenen Arbeiten müssen bei einem autorisierten TiSTO-Servicepartner durchgeführt und im Serviceheft eingetragen werden, da sonst jeglicher Garantieanspruch verloren geht. Als Ausnahme gilt, wenn im Vorfeld eine Freigabe durch TiSTO erteilt wurde, den Service auch bei einer anderen Werkstatt machen zu lassen. Bei Schäden und Folgeschäden, die durch Manipulationen und/oder Umbauten am Fahrzeug verursacht wurden, kann keine Garantie gewährt werden. Schäden, insbesondere Akkuschäden, die durch falsche Handhabung, Lagerung oder mangelnde Pflege auftreten, sind ebenfalls nicht durch die Garantie abgedeckt.
Alle Eingriffe zur Steigerung der Geschwindigkeit, sowie das „Tunen“ von Motoren bzw. Controllern ist gesetzeswidrig. Außerdem wird die Betriebssicherheit und ggf. auch die Lebensdauer des Fahrzeugs verringert und es erlöschen Versicherungsschutz, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) sowie die Garantie und die Gewährleistung.
Die zweijährige Garantie von TiSTO auf Ihr Neufahrzeug beinhaltet keine Mobilitätsgarantie. Im Falle eines Liegenbleibens, aufgrund eines Defekts sind eventuell entstehende Kosten durch ein Einschleppen zu einem Servicepartner vom Kunden selbst zu tragen.
Gab es aber zu 100% vor einigen Wochen noch nicht.
Sind aber auch einfach leicht umgeschriebene Garantiebedingungen von Trinity


Auch die hier genannten Bedingungen passen in einigen Fällen nicht mit den Angaben im Handbuch überein, klasse Leistung

Die Garantiezeit der TiSTO Elektroroller beträgt zwei Jahre auf das Fahrzeug.
Ausgenommen sind Verschleiß – und Plastikteile.
Die Garantiezeit der herausnehmbaren Li-Akkus beträgt 2 Jahre oder 20.000km, je nachdem was zuerst eintritt.
Der Akku darf nur bei Temperaturen zwischen 0°C und 40°C geladen werden. Der Akku muss mindestens einmal im Monat geladen werden, dafür reicht eine Ladezeit von 5 Minuten aus. Den Akku nach dem Fahren niemals über längere Zeit ungeladen lagern – es können bleibende Schäden entstehen.
Obwohl hochwertige Materialien verwendet werden, sind einige Bauteile nicht korrosionssicher. Regelmäßige, richtige Pflege ist nicht nur eine Bedingung für Garantieansprüche, sondern der Elektroroller wird auch besser aussehen, länger leben und optimale Leistungen erbringen.
Die im Serviceplan vorgeschriebenen Arbeiten müssen bei einem autorisierten TiSTO-Servicepartner durchgeführt und im Serviceheft eingetragen werden, da sonst jeglicher Garantieanspruch verloren geht. Als Ausnahme gilt, wenn im Vorfeld eine Freigabe durch TiSTO erteilt wurde, den Service auch bei einer anderen Werkstatt machen zu lassen. Bei Schäden und Folgeschäden, die durch Manipulationen und/oder Umbauten am Fahrzeug verursacht wurden, kann keine Garantie gewährt werden. Schäden, insbesondere Akkuschäden, die durch falsche Handhabung, Lagerung oder mangelnde Pflege auftreten, sind ebenfalls nicht durch die Garantie abgedeckt.
Alle Eingriffe zur Steigerung der Geschwindigkeit, sowie das „Tunen“ von Motoren bzw. Controllern ist gesetzeswidrig. Außerdem wird die Betriebssicherheit und ggf. auch die Lebensdauer des Fahrzeugs verringert und es erlöschen Versicherungsschutz, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) sowie die Garantie und die Gewährleistung.
Die zweijährige Garantie von TiSTO auf Ihr Neufahrzeug beinhaltet keine Mobilitätsgarantie. Im Falle eines Liegenbleibens, aufgrund eines Defekts sind eventuell entstehende Kosten durch ein Einschleppen zu einem Servicepartner vom Kunden selbst zu tragen.
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Re: Garantiebedingungen von Tisto - Allg. Erfahrungen
hui...
na das ist ja mal dreist.....
hier das "original" https://www.trinity-electric-vehicles.d ... stimmungen
das mit der garantie wird, wie immer, überbewertet
garantie ist doch nur schall und rauch, die ist freiwillig und braucht nicht gegeben zu werden. im ausland gibts die fast überhaupt nicht, und wenn, dann braucht man die auch nicht zu gewähren ...
zumal, TISTO hier in freiburg ist der hersteller himself, also im prinzip ist das hier ein fabrik-verkauf (ohne die üblichen firmen rabatte), der brauch keine garantie zu geben wenn er nicht will.
wichtig ist das deutsche gesetz, zwei jahre gewährleistung, da gibts kein wenn und aber, die kann man nicht verbiegen oder ignorieren. die strafen dafür sind sehr empfindlich, das macht man nur einmal.
vg
na das ist ja mal dreist.....
hier das "original" https://www.trinity-electric-vehicles.d ... stimmungen
das mit der garantie wird, wie immer, überbewertet

garantie ist doch nur schall und rauch, die ist freiwillig und braucht nicht gegeben zu werden. im ausland gibts die fast überhaupt nicht, und wenn, dann braucht man die auch nicht zu gewähren ...
zumal, TISTO hier in freiburg ist der hersteller himself, also im prinzip ist das hier ein fabrik-verkauf (ohne die üblichen firmen rabatte), der brauch keine garantie zu geben wenn er nicht will.
wichtig ist das deutsche gesetz, zwei jahre gewährleistung, da gibts kein wenn und aber, die kann man nicht verbiegen oder ignorieren. die strafen dafür sind sehr empfindlich, das macht man nur einmal.
vg
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Re: Garantiebedingungen von Tisto - Allg. Erfahrungen
Naja so ganz richtig ist das nicht. Gebe Dir Recht, Garantie ist ein freiwilliges Garantieversprechen des Herstellers. Kein Hersteller muss Garantie geben und wenn er das macht dann kann er in den Garantiebedingungen formulieren, was er möchte. Er könnte beispielsweise schreiben, dass es zwei Jahre Garantie gibt, diese sich jedoch nur auf den Blinkerschalter beziehen.Eagle-fahrer hat geschrieben: ↑Mi 11. Okt 2023, 06:46das mit der garantie wird, wie immer, überbewertet![]()
garantie ist doch nur schall und rauch, die ist freiwillig und braucht nicht gegeben zu werden. im ausland gibts die fast überhaupt nicht, und wenn, dann braucht man die auch nicht zu gewähren ...
Wenn er aber ein Garantieversprechen macht, dann muss er diesem auch nachkommen.
Er hat auf seiner Webseite bisher mit zwei Jahren Garantie geworben, ohne das irgendwelche Garantiebedingungen einsehbar waren.
Gerichte würden hier vermutlich entscheiden, dass die Garantie dann mindestens den gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen entsprechen müssen. Wobei die Negativinhalte wie der Beweislastumkehr entfallen müssten.
Lange Rede kurzer Sinn, wenn Tistomit "Zwei Jahren Garantie" wirbt, dann muss er diese auch gewähren und kann kein Cherry Picking machen und eigenständig entscheiden, was genau er reparieren möchte und was nicht.
Falls Dein Fahrzeug noch kein Jahr alt ist, würde ich aber wie Du schreibst auf den Gewährleistungsanspruch gehen. Dort ist der Tisto in der Beweislast. Nach einem Jahr wird diese Beweislast jedoch umgekehrt. Faktisch hat man daher eigentlich nur ein Jahr Gewährleistung, da man im zweiten Jahr eigenständig nachweisen muss, dass der Fehler (z.B. schlechte Lackierung, fehlerhafter Korrosionsschutz) schon vor dem Kauf vorhanden war. Wobei das bei einem wegrostenden Roller mit einem Sachverständigen vermutlich auch noch problemlos möglich ist.
Hast Du damals Garantiebedingungen ausgehändigt bekommen? Ich nicht, gab sicher auch keine...
Zuletzt geändert von timsch.jas@ am Mo 18. Mär 2024, 12:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Garantiebedingungen von Tisto - Allg. Erfahrungen
salli,
ich habe weder irgendwelche unterlagen erhalten, noch welche runtergeladen.
außer einer rechnung (barzahler, wußte niemand wie man eine rechnung formuliert, noch schreibt, außer ich!) und ein manual für ein anderen rolle habe ich nichts bekommen.
wie ich schon sagte, garantie ist schall und rauch, die kann ich dir auch geben für was auch immer
beweißlastumkehr... muß ich auch nach jahren nichts nachweisen, die fristen wurden eingehalten, und auch wenn instrumenten überhitzung und rost fehlerhaft sind, kommt sowas nicht nachträglich, da geht man von der unschuldsvermutung aus, das es ein produktionsfehler ist der von beginn da war.
so in etwa wie Obsoleszenz, da gibt dir jeder richter recht.
vg
ich habe weder irgendwelche unterlagen erhalten, noch welche runtergeladen.
außer einer rechnung (barzahler, wußte niemand wie man eine rechnung formuliert, noch schreibt, außer ich!) und ein manual für ein anderen rolle habe ich nichts bekommen.
wie ich schon sagte, garantie ist schall und rauch, die kann ich dir auch geben für was auch immer

beweißlastumkehr... muß ich auch nach jahren nichts nachweisen, die fristen wurden eingehalten, und auch wenn instrumenten überhitzung und rost fehlerhaft sind, kommt sowas nicht nachträglich, da geht man von der unschuldsvermutung aus, das es ein produktionsfehler ist der von beginn da war.
so in etwa wie Obsoleszenz, da gibt dir jeder richter recht.
vg
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