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THG Prämie

Verfasst: Mi 17. Apr 2024, 15:50
von Klinki14
Hallo, ich habe mal eine Frage:

Mein Sun-S+ Roller (90 km/h) habe ich im Jahr 2022 gekauft (und bin damit immer noch sehr zufrieden, vor allem mit dem "neuen" Controller).
Für das Jahr 2022 und 2023 habe ich bei einem Internetanbieter auch meine THG-Prämie kassiert.
Der Gesetzesgeber hat 2023 dann eine "Gesetzeslücke" geschlossen mit der auch Roller mit nur 45 km/h in den Genuss der THG Prämie gekommen sind.
Ich war davon ausgegangen, das dies meinen Roller (großes Kennzeichen) nicht betrifft.
Aber da habe ich mich wohl geirrt auch wenn ich nicht weiß warum.
Der Roller ist bei mir in der Zulassungsbescheinigung unter Fahrzeugklasse L3e-A1 eingetragen worden, obwohl er ja die 90 km/h fährt. Ist das bei Euch "Mitbesitzern" auch so? Ich frage weil meine Zulassungsstelle 2022 rund 2 Stunden gebraucht hat mit zum Teil 4 Mitarbeitern um den Roller überhaupt anmelden zu können, da sie keinerlei Erfahrungen mit der Anmeldung eines solchen Rollers hatten. Vielleicht ist diese Eintragung ja nicht korrekt?

Freue mich über eure Nachrichten,

Gruß Frank

Re: THG Prämie

Verfasst: Mi 17. Apr 2024, 17:37
von Stivikivi
Dann waren die Mitarbeiter einfach nur unfähig. A1 ist regulär Kennzeichenpflichtig also auch eine Anmeldung ist da kein außergewöhnlicher Vorgang.

Generell sind alle Zulassungsfreien Fahrzeuge raus aus der THG und somit eben korrekterweise auch die A1 Maschine.

Re: THG Prämie

Verfasst: Do 18. Apr 2024, 08:47
von rainer*
Wieso sollen die Mitarbeiter unfähig gewesen ein? Ist doch korrekt eingetragen Das Fahrzeug ist Klasse L3e-A1 als "125er", also korrekter Eintrag.

Als "125er" ist das Fahrzeug offiziell zulassungsfrei, braucht aber das Nummernschild. Damit merkt der normale Anwender nicht, das es eigentlich zulassungsfrei ist. Dummerweise ist damit auch von der THG-Prämie ausgeschlossen, weil eben zulassungsfrei. Ja, dumm gelaufen. Aber Deutschland ist eben ein Autoland - dort wird gefördert. Nicht bei den sparsamen Fahrzeugen.

Re: THG Prämie

Verfasst: Do 18. Apr 2024, 09:54
von Stivikivi
rainer* hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 08:47
Wieso sollen die Mitarbeiter unfähig gewesen ein? Ist doch korrekt eingetragen Das Fahrzeug ist Klasse L3e-A1 als "125er", also korrekter Eintrag.

Als "125er" ist das Fahrzeug offiziell zulassungsfrei, braucht aber das Nummernschild. Damit merkt der normale Anwender nicht, das es eigentlich zulassungsfrei ist. Dummerweise ist damit auch von der THG-Prämie ausgeschlossen, weil eben zulassungsfrei. Ja, dumm gelaufen. Aber Deutschland ist eben ein Autoland - dort wird gefördert. Nicht bei den sparsamen Fahrzeugen.
Unfähig weil die 4 Stunden für ne Zulassung brauchen. Deswegen.

Re: THG Prämie

Verfasst: Do 18. Apr 2024, 10:25
von STW
Ich kann das Thema ja bald nicht mehr hören, daher hier von meiner Seite zum letzten Mal die Erklärung:

Die 45er und L3E-A1 - Maschinen sind aus der THG - Förderung rausgefallen, weil die überwiegend chinesischen Hersteller bei der Produktion geschlampt haben, z.B. kein Erdungspolfett an die Achsmuttern des Motors angebracht haben und den gesamten Controller lediglich mit Gleichstromlötzinn zusammengerotzt haben anstatt, wie vorgeschrieben, auf der Leistungsseite das etwas teurere Wechselstromlötzinn zu verwenden, so dass sich das Lötzinn natürlich eher zersetzt und der Controller aufgrund des Defektes ausgetauscht werden muss.
Einfache Lösung: derartige Mängel vom Verkäufer nacharbeiten lassen oder selbst machen (von einem dafür berechtigten Meister bestätigen lassen), beim TÜV vorstellig werden und abnehmen lassen, die Maschine auf die Klasse L3A-A1-THG umschreiben lassen, und dann klappt das auch wieder mit der THG-Quote.

Ich kapiere nicht, dass man das immer wieder erklären muss.

Re: THG Prämie

Verfasst: Do 18. Apr 2024, 10:35
von Stivikivi
STW hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 10:25
Ich kann das Thema ja bald nicht mehr hören, daher hier von meiner Seite zum letzten Mal die Erklärung:

Die 45er und L3E-A1 - Maschinen sind aus der THG - Förderung rausgefallen, weil die überwiegend chinesischen Hersteller bei der Produktion geschlampt haben, z.B. kein Erdungspolfett an die Achsmuttern des Motors angebracht haben und den gesamten Controller lediglich mit Gleichstromlötzinn zusammengerotzt haben anstatt, wie vorgeschrieben, auf der Leistungsseite das etwas teurere Wechselstromlötzinn zu verwenden, so dass sich das Lötzinn natürlich eher zersetzt und der Controller aufgrund des Defektes ausgetauscht werden muss.
Einfache Lösung: derartige Mängel vom Verkäufer nacharbeiten lassen oder selbst machen (von einem dafür berechtigten Meister bestätigen lassen), beim TÜV vorstellig werden und abnehmen lassen, die Maschine auf die Klasse L3A-A1-THG umschreiben lassen, und dann klappt das auch wieder mit der THG-Quote.

Ich kapiere nicht, dass man das immer wieder erklären muss.
Das höre ich jetzt zum ersten Mal. Die Zero hat doch bestimmt da nicht geschludert fällt aber trotzdem raus als A1. Die Umschreibung auf L3A-A1-THG ist mir nicht bekannt.

Woher hast du das?

Re: THG Prämie

Verfasst: Do 18. Apr 2024, 10:52
von rainer*
Siehste, wieder was gelernt ;)

Wenn Zero ein CoC rausgeben würde, wo dann L3e-A 2 drinne steht könntest Du ummelden. Die Leistung über 11kw bringt sie ja eigentlich auch und ABS ist vorhanden. Aber dann werden auch irgendwann KFZ-Steuern fällig, spätestens in 6 Jahren. Und die Versicherung wird vielleicht teurer.

Re: THG Prämie

Verfasst: Do 18. Apr 2024, 11:22
von Stivikivi
rainer* hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 10:52
Siehste, wieder was gelernt ;)

Wenn Zero ein CoC rausgeben würde, wo dann L3e-A 2 drinne steht könntest Du ummelden. Die Leistung über 11kw bringt sie ja eigentlich auch und ABS ist vorhanden. Aber dann werden auch irgendwann KFZ-Steuern fällig, spätestens in 6 Jahren. Und die Versicherung wird vielleicht teurer.
Glaube nicht das ich das als A2 Maschine eingetragen bekomme. Aber aktuell bei der niedrigen Quote macht es zunächst keinen Sinn.

Re: THG Prämie

Verfasst: Do 18. Apr 2024, 12:03
von STW
Stivikivi hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 10:35
Das höre ich jetzt zum ersten Mal. Die Zero hat doch bestimmt da nicht geschludert fällt aber trotzdem raus als A1. Die Umschreibung auf L3A-A1-THG ist mir nicht bekannt.

Woher hast du das?
Mist, ich dachte, die Begriffe Erdungspolfett und Wechselstromlötzinn hätten den Charakter des Beitrages hinreichend genau geklärt. Tut mir leid, mein Fehler. :D

Re: THG Prämie

Verfasst: Do 18. Apr 2024, 13:10
von Stivikivi
STW hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 12:03
Stivikivi hat geschrieben:
Do 18. Apr 2024, 10:35
Das höre ich jetzt zum ersten Mal. Die Zero hat doch bestimmt da nicht geschludert fällt aber trotzdem raus als A1. Die Umschreibung auf L3A-A1-THG ist mir nicht bekannt.

Woher hast du das?
Mist, ich dachte, die Begriffe Erdungspolfett und Wechselstromlötzinn hätten den Charakter des Beitrages hinreichend genau geklärt. Tut mir leid, mein Fehler. :D
Der Wunsch die Prämie weiterhin zu kassieren hat mich die Ironie überlesen lassen. :oops: