Nach den momentanen AGB, (Allg.-Geschäfts-Bed.), muss ein Händler die Ware auch dann zurück nehmen, wenn
die Orginalverpackung fehlt. Einzige Bedingung: Es muss ein Fehler vorliegen.
Gruß v. Jan...

PS : BGB in § 312 d. Abs. 4 (OLG Frankfurt)
Hallo Veganer,2Alf20658 hat geschrieben:Das Rad müsste repariert werden. Schreib mal den Verkäufer an, damit der das reparieren lässt, oder Ersatz schickt.
Wo hast Du den denn gekauft?
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