Hallo, nur mal zur Info, ein Campingplatz ist kein Privatgelände, es sei denn er gehört Dir, ohne ausdrückliche Genehmigung, darft Du den Scooter ohne Versicherung da gar nicht fahren. Wenn was passiert, wer bezahlt dann? Ich möchte hier nicht Moosern und als Klugscheißer dastehen, aber ich würde es nicht riskieren ohne Versicherung da rumzufahren. LG,
Mudi Manni
Öffentlicher Verkehr
Kraftfahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren können, brauchen in Deutschland eine Betriebserlaubnis, wenn man sie auf öffentlichen Straßen benutzen möchte. Um es deutlich zu sagen:
Öffentlicher Verkehrsraum?
• Vereinfacht gesagt ist öffentlicher Verkehrsraum überall dort, wo sich jedermann aufhalten kann, ohne vorher ein Hindernis (Schranke, Zaun, Absperrung, Pförtner...) überwinden zu müssen.
• Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Grundstück in Privatbesitz handelt! Auch der Parkplatz einer Gaststätte, der "nur für Kunden" reserviert ist, ist öffentlicher Verkehrsraum, solange der öffentliche Zugang nicht verhindert bzw. ständig kontrolliert werden kann.
• Beispiele: Eine Straße / eine Spielstraße / eine Anliegerstraße / ein verkehrsberuhigter Bereich / ein geöffneter Supermarkt-Parkplatz / ein Flussufer / ein Spielplatz
...das alles ist öffentlicher Verkehrsraum!
• Nur tatsächlich abgesperrtes Gelände (z.B. Schulhof mit geschlossenen Toren, Verkehrsübungsplatz mit Einlasskontrolle, abgezäunter Garten hinterm Haus) ist im verkehrsrechtlichen Sinn privat! Dort bestimmt der Eigentümer, was erlaubt ist.
Also, dein Elektroscooter ist ein Kraftfahrzeug im Sinne des Gesetzes, also Grundsätzlich zulassungs- und versicherungspflichtig, wenn ist, wie in deinem Fall über 6 km/h fährt. Somit benötigst du zur Teilnahme am Straßenverkehr eine Typengenehmigung des Fahrzeuges (Betriebserlaubnis) und ein Versicherungskennzeichen. Deine Fahrerlaubnis Klasse B deckt die Möglichkeit ab, den Scooter zu fahren. Entscheidend ist in deinem Fall, ob es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Grundsätzlich sind Wald- und Wiesenwege als Wirtschaftswege zu bezeichnen. Diese sind stehts öffentlicher Verkehrsraum, es sei denn, diese wären durch Schranken für die Benutzung durch jedermann gesperrt. Du musst also Grundsätzlich davon ausgehen, dass du auch auf solchen Wegen eine Zulassung und Versicherung brauchst, sonst müsste ja kein Forst- oder Landwirtschaftliches Fahrzeug zugelassen sein. Außerdem wirst du sicherlich, wenn auch nur kurzzeitig den öffentlichen Verkehrsraum befahren, um zu deinen Wald- und Wiesenwegen zu kommen. Du begehst also einen Verstoß § 1, 6 Pflichtversicherungsgesetz (Vergehen). Zulassungsrechtlich handelt es sich hier um ein Verstoß gegen § 3 FZV handeln (Owi über 50 Euro).