Hab mal bei der Polizei angefragt die standen dann mit 6 leuten da und waren ratlos
Sehr geehrter Herr S.,
wie besprochen übersende ich Ihnen das Ergebnis meiner Recherche.
Das Leichtmofa unterliegt in vielen EU-Ländern vereinfachten Regeln, die aber auch im Rahmen der EU nicht harmonisiert wurden. Es unterliegt somit unseren nationalen Vorschriften.
Rechtsgrundlage ist in Deutschland die Leichtmofa-Ausnahmeverordnung (StVRAusnV). Hier werden die Bauartmerkmale eines Leichtmofas und die Ausnahmen von den Vorschriften beschrieben.
Als Ausnahmen sind beschrieben:
1. Wegfall der Helmpflicht
2. Beleuchtungsvorschriften entsprechend einem Fahrrades
Ansonsten gelten die gleichen Vorschriften wie für Mofas.
Gemäß § 2 Abs. 4 StVO dürfen Sie innerhalb geschlossener Ortschaften nicht auf einem Radweg fahren. Sie müssen die Fahrbahn benutzen. Im Pedalbetrieb (Motor aus) müssen Sie die Radwege benutzen.
Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie die Radwege benutzen – müssen aber nicht. Aus Gründen der Sicherheit sollten Sie aber aus meiner Sicht die Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften benutzen. Sie haben nur ein Leben.
Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte. Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit wieder bei mir melden.
Mit freundlichen Grüßen
G. F.
Polizeihauptkommissar
PW Herford