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Elektro Schwalbe
Verfasst: Sa 12. Feb 2022, 11:24
von GrafZeppelin
Hallo Freunde der elektronischen Rollerbewegung,
ich komme durch Zufall zum Genuss einer Elektro Schwalbe ( 50 er ) diese Schwalbe habe ich gewonnen. Nun ist es aber so, dass ich nur einen 50er Führerschein habe und das würde ja dann auch zu dem Gewinn passen.
Das ist mir allerdings denke ich etwas zu langsam.
Gibt es eine kostengünstige Möglichkeit das Teil auf die Leistung von einer 80er zu bekommen. ( wird natürlich nur auf privatem Gelände gefahren

)
Vielen lieben Dank vorab
Re: Elektro Schwalbe
Verfasst: Sa 12. Feb 2022, 12:10
von Fasemann
Moin, lies doch erstmal paar Stunden quer, dann findest du passende Antworten.
Re: Elektro Schwalbe
Verfasst: Sa 12. Feb 2022, 12:29
von Peter51
Verkaufst deine 50er Schwalbe und kaufst dir eine 80er. Und ja, brauchst wohl noch eine B196er Erweiterung.
Re: Elektro Schwalbe
Verfasst: Sa 12. Feb 2022, 13:21
von Evolution
Re: Elektro Schwalbe
Verfasst: Do 24. Feb 2022, 19:10
von Karaschote
Moin,
leider konnte ich keine Beiträge finden, wie man die Software anpassen kann. Jegliche Veränderungen an der Leistung sind natürlich untersagt und ziehen rechtliche Konsequenzen mit sich,
aber eine Möglichkeit gibt es bestimmt, die Schwalbe von der Geschwindigkeit etwas anzupassen.
Lieben Dank
Re: Elektro Schwalbe
Verfasst: Do 24. Feb 2022, 20:31
von didithekid
Hallo GrafZeppelin,
wenn man die Teile, die zwischen 90 km/h-Version und 45 km/h Version der Schwalbe unterschiedlich sind, als Ersatzteile bestellt und dann alles umbaut, gelingt die Anhebung der Geschwindigkeit natürlich. Das ABS-Bremsystem muss ja nicht umbedingt zugerüstet werden.
Ob dies günstiger wäre, als Peters Tipp die 45er zu verkaufen und mit B196 und einer Zuzahlung die 90er zu kaufen, hängt davon ab, wieviel beim Verkauf erzielt wird und was einem eine ABS-Bremse und der Hang zur Illegalität Wert ist.
Du musst davon ausgehen, dass die 45er-Version einen speziellen Motor-Controller hat, der auch nicht für Tricks offen steht, die ältere Italo-Modelle ggf. noch erlauben würden. Da geht ein Umbau dann ins Geld. Ein außerhalb der Typ-Zulassung getuntes Fahrzeug, kann man auf Privatgelände natürlich auch fahren.
Oft ist das Privatgelände aber begrenzt und man verirrt sich auf öffentliche Straßen.
Die Berichte der Rollerkollegen zu ihren Unfällen und der Diskussion um Mitschuld / alleinige Schuld am Unfall wegen manipulierter Höchstgeschwindigkeit sind aber oft ernüchternd.
Auch das begleitende (teure) Strafverfahren wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" für eine Kraftrad >45 km/h (tatsächlich) lassen die 800€-Alternative für die B196-Nachschulung in der Fahrschule fömlich als Schnäpchen erscheinen; selbst wenn man damit dann doch einen illegal getunten 45er fährt (aber wenigstens den erforderlichen "Lappen" hat).
Mit meinem Leichtkraftroller auf den um Bonn so häufigen 70 km/h-Straßen auch den Windschatten eines Behördenfahrzeugs nutzen zu können, entspannt mich jedenfalls ungemein.
Viele Grüße
Didi