Ich denke mal, das wird davon abhängen wie du dich Verhälst. Wenn Du den Roller einfach auf den Bürgersteig knallst und hecktisch wegrennst, dürfte das die Aufmerksamkeit der kontrollierenden Ordnungsbehörde(n) auf sich ziehen. Das wirkt einfach Verdächtig, weil möglicherweise noch andere Delikte vorliegen könnten um sich einer Kontrolle zu entziehen, wie Fahrzeugdiebstahl, vorliegender Haftbefehl oder so - können die ja nicht Wissen, solange sie Dich nicht kontrolliert haben.
Falls es sich um einen Mietroller handelt, werden sie auf jeden Fall an Deine Adresse kommen und je nachdem wie Verdächtig sie Dein Verhalten einstufen ggf. dort auf Dich warten (falls das ihre Zeit und Einsatzzweck erlaubt). Sofern sie Dich wiedererkennen können und immer noch der Verdacht einer Fahrt unter Alkohol- oder Betäumungsmitteln vorliegt, haben sie immer noch ausreichende Handhabe einen entsprechenden Test anzuordnen.
Ich würde eher anhalten und so tun als würde ich ein Gespräch mit meinem Smartphone führen und dann die Fahrt in eine andere Richtung fortfahren - es haben sich halt die Umstände geändert. Falls Du nicht sicher bist, ob sie Dich auf den Roller haben fahren sehen, kannst Du auch Absteigen und den Roller schieben (macht aber nur bei einem Privatroller Sinn). Es ist Dein Fahrzeug, Du weißt das Du betrunken bist und verhälst Dich verantwortlich, indem Du den Roller nach Hause schiebst. Bei Leihrollern wirkt das Verdächtig, wozu Mietgeld ausgeben, wenn man auch ohne Roller zu Fuß nach Hause gehen kann? Zudem könnte man aus den GPS Daten auf eine zu hohe Geschwindigkeit schließen, für zu Fuß gehen.
Besser ist, es gar nicht zu so einer Situation kommen zu lassen. Die Elektrostehroller gelten halt als Fahrzeuge und für eine Alkoholfahrt kann der Führerschen entzogen werden. Auch wenn man dann anschließend ohne Führerschein dann weiter Elektrostehroller fahren darf. In sofern sind in so einer Situaltion Füherscheininhaber benachteiligt. Auf sie kommt neben Ärger und Kosten dann noch ein temporärer oder entgültiger Führerscheinentzug dazu.
Es hängt also viel von den Umständen ab. Ich habe bisher aber noch nichts von Stationären Einsatz zur Kontrolle von Elektrostehrollerfahrern mitbekommen. Bisher sind mir nur Einsatzkräfte bekannt, die dazu aus Hauseingängen oder so hervorspringen und somit die Tat des Fahrens des Rollers bereits bekannt ist. Eine Alkoholkontrolle findet dann nur statt, sofern eine Fahne beim Fahrer festgestellt wird. Häufig liegt eher das Fahren in Fußgängerzonen oder auf Bürgersteigen im Focus und der Alkoholtest kommt dann oben drauf. Das kann in anderen Städten aber anders sein, falls dort Alkoholfahrten von Elektrostehrollerfahrern zum Problem werden. So sehr, wie ich verstehen kann, das man akkoholisiert auch schnell und bequem nach Hause kommen möchte, dafür gibt es den öffentlichen Nahrverkehr und Taxis ggf. noch Fahrgemeinschaften oder Dienste wie Uber oder wenn man noch fit genug ist, die eigenen Füße (ohne motorisierte Stehroller darunter!).
Sich einer Kontrolle durch weglaufen zu entziehen, wirkt auf jeden Fall verdächtig und könnte erst Recht die Neugier von Ordnungsbehörden auf Dich ziehen. Ob es zu einer Strafe kommt, hängt davon ab, was sie Dir nachweisen können. Ohne Alkoholtest düfte fahren unter Alkoholeinfluß wohl kaum nachweißbar sein. Es könnte aber teuer werden. Falls es sich um einen Mietroller handelt, kann die Polizei den sicherstellen. Die meißten AGBs von Vermietern sehen in so einem Fall die Kostenübernahme während der Untersuchung an, sofern Du Dich nicht abgemeldet hast und ein Bezug zur Untersuchung und der Beschlagnahme vorliegt. Im schlimmsten Fall können die einen Schadensersatz für den Roller fordern. Da sind Summen bis 1000€ und mehr in manchen AGBs aufgeführt. Das heißt, vielleicht bist Du der Kontrolle entkommen, wirst aber trotzden heftig zur Kasse gebeten.
Mit einem Privatroller wird es auch teuer, er kann ebenfalls sichergestellt werden. Aus deinem Verhalten, das Fahrzeug einfach ungesichert, panisch zu verlassen, könnte bei einem Richter ggf. zu der Überzeugung führen, deine Fähigkeit ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen anzuzweifeln (sofern andere Delikte bereits vorliegen, die darauf hindeuten). Der könnte dann eine entsprechende Untersuchung anordnen und das wäre dann
die MPU. Das wäre aber der ungüstigste Ausgang. Dazu muß es erst zu einer Verhandlung kommen und dazu müßten schon noch weitere Verdachtsmomente vorliegen, oder eine entsprechende Vorgeschichte.