zündung

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puppet

zündung

Beitrag von puppet »

hallo,

als technik-doofy bitte ich um hilfe.
das Problem ist folgendes: hab mir vor 10 Monaten einen e-scooter (freakyscooter 36-600z6) gekauft. ein paarmal (max. 10 mal) bin ich damit gefahren. seitdem (8 Monate) steht er im haus, im trockenen und wurde nicht bewegt, noch eingeschaltet. vorige Woche hat er sich von allein eingeschaltet und ich kann den scooter auch mit dem Schlüssel nicht ausschalten.
was kann die Ursache für den Defekt sein und was ist da das Problem?
Der Hersteller meint, dass de Schaden durch Betrieb entstanden ist und will die Garantie nicht übernehmen? Ist das unter den beschriebenen Umständen möglich, dass ich das verursacht habe.

Würde mich sehr über Antworten freuen. Danke!
puppet

Hyper777

Re: zündung

Beitrag von Hyper777 »

Von allein eingeschaltet, sollte eigentlich nicht möglich sein, da der Scooter laut einer kurzen Bildersuche im Internet mit einem Sicherheitsschalter am Ständer ausgestattet sein sollte. Dieser verhindert für gewöhnlich das Strom fließt solange der Ständer nicht hochgeklappt wird.

In deinem Fall hieße das, dass sowohl Sicherheitsschalter als auch Zündschloss defekt sein müsste. Denke jedoch das dein Problem durch einen defekt im Controller verursacht wird, jedenfalls möchte ich diese Möglichkeit nicht ausschließen. Lässt sich verhältnismäßig leicht überprüfen.

1) Stecker des Zündschlosses von Controller trennen. Geht der Scooter aus ist das Zünschloss oder desen Kabel defekt.
2) Stecker vom Sicherheitsschalter vom Controller entfernen. Läuft der Scooter weiterhin ist definitiv der Controller defekt.

Natürlich sollte der Defekt nicht auftreten, wenn Sich der Verkäufer allerdings weigert dafür zu haften, wirst du vermutlich auf dem Schaden sitzen bleiben.
Die 6 Monatsfrist für die Beweislastumkehr in der der Verkäufer beweisen müsste das der Artikel einwandfrei geliefert wurde ist bereits verstrichen. So wie der Verkäufer kaum beweisen kann das der Artikel gut war ist es für die quasi nicht möglich zu belegen das er bereits zuvor einen Defekt aufwies.

puppet

Re: zündung

Beitrag von puppet »

danke für die antwort.
jetzt hätt ich gern gewusst, wie ich den Controller vom Zündschloss trenne (wie sieht der Controller aus? leider habe ich keine Betriebsanleitung vom Verkäufer erhalten.)
und wie sieht der sicherheitsschalter aus?

dragonfire

Re: zündung

Beitrag von dragonfire »

Der Controller ist eine wahrscheinlich silberne Alubox im batteriefach, es kommen mehrere Kabel heraus.
Eines davon ( mit mehreren adern) sollte zum Zuendschloss fuehren, ein weiteres zum Sicherheitsschalter am Staender und ein schwarzes und ein rotes zu den Batterien.


Beideutet "einschalten: das ein Tacholicht angeht ( wenn der Scooter nicht geladen wurde kann es dazugekommen sein, das ein Gate stromfrei offen blieb und nach erneutem Einstecken zum laden nicht passend schalten konnte) oder das der Motor selber anlaeuft ?
Dies kann durch ein Erdungsversagen ( am motor selber - Korosion oder Neasse) hervorgerufen worden sein.

Wegen der garantie, der haendler muss nachweisen, das der fehler nicht vorhanden war - nicht umgekehrt. Ich glaube das dies im ersten Jahr gilt, nicht nur 6 Monate ?

Wie auch i8mmer, erst mal alles abstuepseln ( zuerst die batteriekabel) und erbeut Anstecken sollte zeigen, ob es sich um ein irriges Relais handelte und der Controlelr wieder normal funktioniert oder ob ein neuer feallig ist.
das setzt voraus, das der Roller zuvor voll geladen wurde anderenfalls kann das Problem auch am Unterschreiten der Mindestspannung fuer den betrieb des Controlers liegen.
Aufladen kann man auch jetzt noch versuchen, wenn das Zuenschloss abgesteckt ist, aber nach 8 Moanten kann es gut sein,d as die Batterien hinueber sind.


Die Controlelr sollten unter 50 Euro kosten, als am besten nochmal fragen ob der hanlder garantie gibt und falls nicht das teil bestellen und anschliessend wenn einem danach ist ein mahnverfahren anstreben - kostent nicht viel und da der heandler in der beweispflicht ist wird das wohl nicht bs sum urteil warten muessen, bis der haendler die Kosten des kontrolelrs und eine nette bearbeitungspauschale als Kostenerstattung ueberweisen wird.

bernd-das-brot

Re: zündung

Beitrag von bernd-das-brot »

dragonfire hat geschrieben: Wegen der garantie, der haendler muss nachweisen, das der fehler nicht vorhanden war - nicht umgekehrt. Ich glaube das dies im ersten Jahr gilt, nicht nur 6 Monate ?
Eines meiner Lieblingsthemen in Foren! :D

Es muß zwischen Garantie und Gewährleistung unterschieden werden:

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Den Zeitraum und die Bedingungen kann er dabei selbst wählen.

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Mängel ab, die bei der Herstellung entstanden sind, somit vor der Auslieferung schon vorhanden waren und dauert 24 Monate, kann unter bestimmten Bedingungen, z.B. bei gebrauchten Waren, auch auf 12 Monate reduziert werden. Die ersten 6 Monate muß der Händler beweisen, daß der Mangel erst nach der Auslieferung entstanden ist, danach tritt die Beweislastumkehr in Kraft und der Kunde muß nun beweisen, daß der Mangel schon vor der Auslieferung vorhanden war.

In den meisten Fällen würden die Gutachten mehr Kosten, als die Ware wert ist, weshalb eigentlich alle Händler die Ware während der ersten 6 Monate auch problemlos umtauschen. Die meisten Händler sind danach, entgegen ihrer Verpflichtung, aber meist so kulant, daß sie auch nach den ersten 6 Monaten noch umtauschen oder reparieren. Für die Reperatur hat er 3 Versuche den Mangel zu beheben. Schafft er das nicht, kann die Ware zurückgegeben werden. Besteht er aber auf seinem Recht, bleibt nur der offizielle Weg über einen Gutachter, was meist, wie schon erwähnt, mehr kostet als die Ware wert war und dann ist immer noch nicht gesagt ist, daß der Gutachter einem auch recht gibt.

In diesem Fall hier würde ich mal nachschauen, ob noch eine Herstellergarantie vorhanden ist. Bei der Dokumentation sollte eine Garantiekarte oder ähnliches dabei gewesen sein. Existiert keine Garantie (mehr) bleibt nur noch die Reperatur in Eigenregie und das zurückführen in den Rohstoffkreislauf.

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