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Betriebserlaubniss E Flux street 40

Verfasst: Di 29. Sep 2015, 21:09
von herbi123
Hallo,
ich habe mir einen E-Scooter zugelegt und habe mal eine Frage zur Versicherung. Der Vorbesitzer hat nur mal ein paar Runden gedreht und konnte dann nicht mehr fahren. Leider findet er die Papiere zum Scooter nicht mehr. Da der gute Mann auch über 80 Jahre alt ist kann er sich auch nicht mehr wirklich um den Ersatz der Papiere kümmern.
Kann mir jemand evtl. mal so etwas einscannen und zusenden damit ich mal sehen kann was da übergaupt drin steht? Weiß gar nicht wie das bei so nem Scooter aussieht, wird ja kein Fzg. Brief wie beim Auto sein? Evtl. finde ich ja auch ne Hersteller Anschrift in den Papieren. Eure Fgst Nr. könnt Ihr ja abdecken. Es ist das 40 Km/h Model E Flux Street 40 mit 36V und 800W.
Echt blöd, extra drauf geachtet einen zu kaufen mit Strassenzulassung und dann Papiere weg. Hoffe das ich dann bei meiner Versicherung mal nachfragen kann denn der Scooter war zumindest schon mal bei uns im Ladkreis versichert. Leider weiß ich nicht bei welcher Versicherung. Evtl. kann ich das aber über das Kennzeichen rauskriegen denn das ist ja noch von 2014 dran..

Wie weit kommt Ihr mit Eurem mit einer AKKU Ladung?

Würde mich über eine Antwort freuen.

VG Uwe

Re: Betriebserlaubniss E Flux street 40

Verfasst: So 4. Okt 2015, 19:16
von Waldflitzer
Also mein alter eFlux hatte keine Straßenzulassung... Hat ja auch weder Licht noch Blinker.
Dabei war beim Kauf nur die Bedienungsanleitung. Leider kann ich dir also da nicht weiterhelfen!

Re: Betriebserlaubniss E Flux street 40

Verfasst: Sa 30. Jul 2016, 18:57
von Dan66
Wir haben 2015 zwei Eflux street 40 gekauft. Die haben die sogenannte kleine Strassenzulassung, haben ein kleines Kennzeichen hinten und sind zwar mit Beleuchtung aber ohne Blinker für die Strasse zugelassen. Die Roller haben eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und eine Reichweite von ca. 35 km. Es besteht Helmpflicht und man benötigt einen Autoführerschein (alte Klasse B). Einen "Fahrzeugbrief" hat der Eflux street 40 nicht, bei uns war lediglich die Gebrauchsanweisung und eine DIN A4 Seite mit allen Fahrzeugdaten dabei, den haben wir bei Versicherungs-Abschluss vorgelegt. Anhand dieser Daten wurde er versichert. Ich habe immer eine Kopie des Versicherungsscheins im Geldbeutel dabei. Damit ich es nicht vergesse, man darf damit auch auf Fahrradwegen fahren - bei uns zumindest. Was noch zu sagen ist, die max. Geschwindigkeit und die Reichweite hängt auch ein wenig vom Körpergewicht des Fahrers ab !!!

Re: Betriebserlaubniss E Flux street 40

Verfasst: So 31. Jul 2016, 15:27
von Dan66
Zum "bo eh darfste nicht".....
Mich haben die netten Herren in Grün neulich darauf verwiesen, dass ich damit auf dem Fahrradweg, jedoch nicht auf dem Gehweg fahren darf....
Ich nutze also an bestimmten Stellen auch durchaus den Fahrradweg und die Polizei lässt das problemlos zu. Ich habe ja ausdrücklich erwähnt, dass das hier bei uns so ist....also ist das bo eh ein wenig unqualifiziert...
Bei uns in Bayern gehen halt die Uhren anders....

Re: Betriebserlaubniss E Flux street 40

Verfasst: So 14. Aug 2016, 16:02
von Karlo
Soweit ich weiß darf man in Deutschland mit einem E-Scooter der max. 25km/h schnell fährt außerorts auf dem Fahrradweg fahren. Innerorts ist es Verboten.

Re: Betriebserlaubniss E Flux street 40

Verfasst: So 14. Aug 2016, 18:54
von Ganter Ingo™
Hallo Kater Karlo.

Das gehört hier aber themenmäßig überhaupt nicht rein. Ferner muss nicht jeder sein fundiertes Halbfachwissen quer durch das Board streuen.

Für die Straßenverkehrsrechtlichen Dinge haben wir unter "Sonstige" einen eigenen Bereich. Da gibt es sogar ein eigenes Thema von den von Dir angeschnittenen Dinge. Mal lesen bitte: viewtopic.php?f=34&t=98 - Danke