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Ein paar Fragen bezüglich e scooter

Verfasst: Fr 27. Mai 2016, 23:26
von DarkOrb
Hallo,

Ich suche ein neues Fun-Fortbewegungsmittel (einfach mal zum gemütlichen rumfahren) für den Sommer für mich. Dieses Mal sollte es etwas motorisiertes sein was keinen Führerschein benötigt. Da mir e-bikes doch ein wenig zu teuer sind, bin ich nun auf die Elektroscooter gestoßen. Bevor ich mir jedoch so ein Teil anschaffe habe ich folgende Fragen:

1. Kann man mit solch einen Teil auch ohne Probleme Feldweg fahren? Ich plane meinen Scooter dazu zu benutzen um zum örtlichen Badeteich im Sommer zu fahren. Deshalb sollte es Steigungen, Erschütterungen und Schlaglöcher abkönnen.

2. Kann man den Sitz abmontieren und das Teil stehend Fahren? Ich bin erst 23 Jahre alt und sitzend würde das ganze ein wenig "rentnermäßig" aussehen.

3. Wie Schwer sind im Schnitt die Akkus? Ich plane auch mal eine größere Fahrt zu machen. Dazu möchte ich mir Ersatzakkus kaufen und die im Rucksack mitnehmen, so falls der Akku leer ist, ich gleich einen neuen vollen anschließen kann.

4. Der Scooter der mir zusagt fährt bis zu 55km/h. Das ist mir doch ein wenig zu schnell. Kann man solch ein Teil auch drosseln so dass es erstmal nur 25km/h fährt?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

MfG

Re: Ein paar Fragen bezüglich e scooter

Verfasst: Sa 28. Mai 2016, 07:15
von Ganter Ingo™

Re: Ein paar Fragen bezüglich e scooter

Verfasst: Sa 28. Mai 2016, 10:07
von anpan
Naja fürs e-Bike braucht man doch auch nen Mofalappen, oder? Da kommt er glaube ich nicht drum rum.

Re: Ein paar Fragen bezüglich e scooter

Verfasst: Sa 28. Mai 2016, 10:41
von anpan
Ach so, ich dachte bisher, dass sobald das Fahrrad einen Motor hat es als Mofa gilt.

Re: Ein paar Fragen bezüglich e scooter

Verfasst: Sa 28. Mai 2016, 11:29
von gervais
Ein sog. Pedelec, bei dem der Motor bis 25km/h unterstützt (Treten ist zwingend) , ist führerscheinfrei, auch mit Anfahrhilfe. Für ein sog. S-Pedelec bei dem der Motor bis 45km/h unterstützt (Treten ist auch zwingend,da die Mofafunktion im echten Leben gerade mal kriecht), ist ein Kl.5 erforderlich und Versicherungskennzeichen, auch wenn man sich darüber streiten kann, ob es (wenn eingetragene BBH kleiner gleich 20km/h) sich um ein Fahrzeug gemäß Leichtmofa Vo handelt, für das ein Mofalappen reichen würde. (Lex Saxonette). Ist eine BBH oberhalb 20km/h, z.B.45km/h eingetragen, besteht zudem Helmpflicht. Auf dem Radweg darf man mit keiner S-Pedelec Variante fahren. Der Vorteil besteht aber in einer im Vergleich super günstigen TK, gerade bei teuren S-Pedelec

Re: Ein paar Fragen bezüglich e scooter

Verfasst: Sa 28. Mai 2016, 18:25
von Ganter Ingo™
Ohne Führerschein und ohne Haftpflichtversicherung? Dann einen Tretroller mit Elektromotor mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit.