Skoda

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Evolution
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Beitrag von Evolution »


Evolution
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Beitrag von Evolution »

Auf besonderen Wunsch von Moderator Ganther Ingo habe ich den Artikel über Skoda zu den E-Scootern verschoben. Er ist der Auffassung, dass es ein E-Scooter sei, weil nach dem Artikel der Computerbild für dieses Fahrzeug ein Mopedführerschein benötigt wird. Das erschließt sich mir nicht zwingend, da das Fahrzeug lediglich 20 km/h maximal fährt und damit unter die neue Elektrokleinstfahrzeugverordnung fallen dürfte.

Evolution
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Re: Skoda

Beitrag von Evolution »

Den Skoda kann man unter Zubehör bei Skoda kaufen:

https://zubehoer.skoda-auto.de/search/s ... kSLoh7Zp6Y

Die Pressenotiz wurde von Skoda auf Facebook veröffentlicht:

https://m.facebook.com/skodade/

Skoda selbst sagt, es werde ein Mofaführerschein benötigt, meint aber gleichzeitig, dass kein Helm getragen werden müsse.

https://zubehoer.skoda-auto.de/details/Z14221020

Weitere Presseveröffentlichungen:

https://www.mobiflip.de/shortnews/skoda-e-scooter/

https://www.uebler.com/presse-news/


In der Skoda-Community

https://www.skodacommunity.de/threads/s ... er.127204/

findet sich der Hinweis, dass es sich um ein Fahrzeug der Firma Uebler handelt.

https://www.uebler.com/portfolio-item/escooter/

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Ganter Ingo™
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Re: Skoda

Beitrag von Ganter Ingo™ »

Moin erst Mal und Ganter bitte ohne "H" Evolution :!: - Siehe auch: https://www.goose.org/species/anser/

Und natürlich NEIN, NEIN, NEIN, die neue Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge hat meines Erachtens nichts damit zu tun, dass Fahrzeuge nur maximal 20 km/h fahren können. Was also, wie zum Beispiel Forca. Mach1, Revoluzzer 20, SXT und so weiter, als Leichtmofa galt, soll nun unter die neue Verordnung fallen?

Nein, das bleibt so wie es war. Bislang jedenfalls. Das gilt auch für das Teil, bei dem Skoda nur seinen Schriftzug draufklebt. Es ist keine Eigenentwicklung von Skoda.

Woher stammt denn der Artikel? Richtig, die Computer-BLÖD. Die sollen sich gefälligst um das kümmern, was sie mit ihrem Namen verbindet, den Computern und nicht in Bereichen, wo Schreiberlinge mit dem IQ einer Scheibe Toastbrot ohnehin keine Ahnung haben, arbeiten.

Ferner ergibt sich aus deren Satz "Das Gefährt dürfen Personen ab 15 Jahren fahren, mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung muss vorhanden sein" doch ohnehin, dass das nicht die Verordnung für Elketrokleinstfahrzeuge sein kann.

Ohnehin ist das Modell unter anderen Namen schon länger auf den Markt. Hier kauft ein Fahrzeug- und Lokomotivenhersteller ein Produkt eines mir unbekannten Herstellers ein, klebt sein Firmenlogo darauf und verkauft es als Skoda-Innovation.

Ich spare mir jetzt die Arbeit, danach zu suchen, seit wann und unter welchen Namen es dieses Modell gibt.

Und das mit der Helmpflichtbefreiung bis 20 km/h gibt es auch schon seit gut zwei Jahrzehnten und hat auch nichts mit der neuen Elektrokleinstfahrzeugverordnung zu tun.

Diese Presseberichte von dümmlichen Schreiberlingen einer artfremden Presse bringen doch eh nichts für ein seriöses Forum. Und deshalb meine Bitte an alle: Nehmt bitte Abstand davon, derartige Berichte artfremder Presse leichtgläubig hier in das Forum zu verlinken. Die (Computer-Blöd, Chip u. a.) doch nur, um Onlineseiten zu füllen. In einer Druckausgabe der CHIP habe ich noch nie derart artfremde Artikel gesehen. Und ich will das auch nicht lesen, wenn ich mir eine Computerzeitschrift kaufe. Pressefreiheit hin oder her, aber da will ich es nicht sehen und lesen, wenn es nichts mit meinem Interessengebiet zu tun hat.
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Re: Skoda

Beitrag von Ganter Ingo™ »

Noch mal zum Verständnis. Die Helmpflichtbefreiung und die dazugehörige Leichtmofa-Verordnung reicht bis in das Jahr 1987 zurück.

Als Leichtmofa wird ein Mofa (motorisiertes Fahrrad) bezeichnet, das bei einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h von der Helmpflicht befreit ist. Die rechtliche Grundlage für das heutige Leichtmofa ist die Leichtmofa-Ausnahmeverordnung (StVRAusnV) vom 26. März 1993, deren Vorläufer die erste Leichtmofa-Ausnahmeverordnung vom 26. Februar 1987 war, die am 28. Februar 1990 außer Kraft trat. Der bislang einzige Vertreter des Leichtmofas in Deutschland war die Saxonette mit dem Sachs-301-Motor.

Alles nachzulesen bei Wikipedia. Ich habe auch mal kurzfristig eine gebrauchte Saxonette gefahren (2010), bevor ich dann zum ersten E-Scooter (Rolektro, also auch ein Leichtmofa) wechselte.

https://de.wikipedia.org/wiki/Leichtmofa
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Re: Skoda

Beitrag von Evolution »

Was hat dein Hinweis auf die Leichtmofaverordnung mit dem Skoda zu tun? Der Skoda ist doch unbestritten ein E-Scooter.

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Re: Skoda

Beitrag von Ganter Ingo™ »

Und trotzdem ein Leichtmofa. Und deswegen trifft da auch die Helmpflichtbefreiung zu. Und die ist unabhängig davon, ob das Fahrzeug mit Sprit, wie es damals nur möglich war, oder Strom oder Luft und Liebe betrieben wird. Ist das denn so schwer zu begreifen? :cry:
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Re: Skoda

Beitrag von Evolution »

und was ist mit den Leichtmofamerkmalen?

1.2 Felgendurchmesser für Vorder- und
Hinterrad:
mindestens 559 mm (entspricht 26 Zoll), aber nicht mehr als
640 mm (entspricht 28 Zoll)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvr ... RAusnV.pdf

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Re: Skoda

Beitrag von Ganter Ingo™ »

Darum geht es nicht bei der Helmbefreiung. Die Zeiten ändern sich, die Antriebsarten auch und ebenso die Reifengrößen.

Bei, und nur bei der LVM-Versicherung, gibt es seit Zeiten der Saxonette den Leichtmofatarif für 30 Euro in der Haftpflicht pro Jahr. Als ich 2010 nach drei Monaten Saxonette zum Rolektro BT 250 mit 20 km/h wechselte, erhielt ich beim LVM auch dafür den Leichtmofatarif. Ich habe das damals bereits hier im Forum bekannt gemacht, dass diejenigen, die einen E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h fahren, diesen Tarif beanspruchen können. Andere Versicherungen haben nur einen Tarif zwischen den Geschwindigkeiten von 6 km/h bis 45 km/h. Ab 6 km/h Geschwindigkeit aus eigener Motorkraft besteht in Deutschland ja die Versicherungspflicht. Ab 45 km/h aufwärts ist ohnehin ein großes Fahrzeugkennzeichen nebst Haftpflicht erforderlich.

Egal ob 8 Zoll, 10, 12 oder 14 Zoll, die Radgröße ist inzwischen egal. Entscheidend ist die Geschwindigkeit aus eigener Motorkraft. 6 bis 20 km/h = elektrisches Leichtmofa. 20,01 bis 25 km/h = elektrisches Mofa. 25,01 bis 45 km/h = elektrisches Mokick. Darüberhinaus dann Moped, Roller und Motorrad, je nach Bauart.
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Re: Skoda

Beitrag von Evolution »

Mir soll es egal sein. Wenn die die 20 km/h als einzige Voraussetzung akzeptieren. Da hat wohl das zuständige Amt beide Augen zugedrückt.

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