E-Scooter bis 50 km/h (Tuning)

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eRazer
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E-Scooter bis 50 km/h (Tuning)

Beitrag von eRazer »

Gibt es eScooter mit einer Straßenzulassung die bis zu 50km/h fahren können ? Ich möchte auf der Straße die zugelassenen 20 km/h fahren aber nicht auf eine hohe Geschwindigkeit bis zu 50 km/h verzichten auf meinem privaten Gelände . Gibt es da eScooter die es von der Firma aus schon drin haben oder die man mit Tuning noch erweitern kann ?

Danke für Antworten

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Ganter Ingo™
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E-Scooter bis 50 km/h (Tuning)

Beitrag von Ganter Ingo™ »

Wenn Du mit ein und demselben Fahrzeug auf öffentlichen Straßen mit 20 km/h, aber auf Privatgelände 50 km/h fahren willst, dann vergesse das Vorhaben ganz schnell. Entweder Du kaufst Dir einen legalen E-Scooter, der bis zu 45 km/h fahren kann, aber eine Zulassung hat, oder Du kaufst Dir für das Privatgelände das was Du möchtest.

Ein Umbau mit einem Schalter lässt erst einmal die Zulassung erlöschen. Eine Einzelabnahme für den Umbau wird teuer. Darüber hinaus sind alle Fahrzeug, die schneller als 45 km/h fahren, steuerpflichtig und benötigen ein großes KFZ-Kennzeichen wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.

Wenn Du also einen Neukauf beabsichtigst, dann kaufe Dir doch gleich einen E-Scooter wie Forca, Mach1, Revoluzzer und so weiter, die bis 45 km/h zugelassen sind. Der Revoluzzer hat sogar einen Tempomat. Da kannst Du Dir die gewünschte Geschwindigkeit einstellen.

Beitrag wird zuständigkeitshalber in den Forenbereich "E-Scooter" verschoben.
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
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eRazer
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Re: eScooter bis 50 km/h (Tuning)

Beitrag von eRazer »

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

Das er nur bis 45 km/h fährt wäre ja auch kein Ding . Brauche ich dafür dann aber einen AM Führerschein ?
Weil ich besitze keinen Führerschein und will ihn auch nicht machen.

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Ganter Ingo™
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Re: E-Scooter bis 50 km/h (Tuning)

Beitrag von Ganter Ingo™ »

Klar benötigst Du dafür eine amtliche Fahrerlaubnis. Welche Klasse für Geschwindigkeiten erforderlich ist, kannst Du den deutschen Gesetzestexten entnehmen.
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eRazer
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Re: E-Scooter bis 50 km/h (Tuning)

Beitrag von eRazer »

Okay also ohne Fahrerlaubnis nur bis 20 km/h

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Ganter Ingo™
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Re: E-Scooter bis 50 km/h (Tuning)

Beitrag von Ganter Ingo™ »

Leider wieder auch falsch. Verwechsele das bitte nicht mit der neuen Verordnung für elektrische Kleinstfahrzeuge.

Bei dem, was Du Dir vorstellst (also kein elektrischen Tretroller), greift die Einstufung in die Kategorie zweirädrige Kleinkrafträder / zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor / dreirädrige Kleinkrafträder / Leichtkraftfahrzeuge (AM).

Du benötigst dafür die Klasse AM und ein Mindestalter von 16 Jahren.

Und noch ein Tipp von mir: Es gibt im Internet viele Suchmaschinen. Dort kann man unter Eingabe eines Begriffes ganz schnell Antworten finden. In Deinem Fall also: https://www.fuehrerschein-bestehen.de/f ... assen.aspx
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eRazer
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Re: E-Scooter bis 50 km/h (Tuning)

Beitrag von eRazer »

Nein bei der Verordnung die am 15.Juni gültig wird kann man Führerscheinfrei eScooter bis 20kmh fahren.

Quelle : https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/e ... e-scooter/

„Braucht man für E-Scooter einen Führerschein und gibt es ein Mindestalter?
Der Fahrer benötigt weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller liegt bei 14 Jahren.“

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didithekid
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Re: E-Scooter bis 50 km/h (Tuning)

Beitrag von didithekid »

Ganter Ingo™ hat geschrieben:
Mo 3. Jun 2019, 12:11
Darüber hinaus sind alle Fahrzeug, die schneller als 45 km/h fahren, steuerpflichtig und benötigen ein großes KFZ-Kennzeichen wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.
Elektrofahrzeuge (mit großem Kennzeichen) sind zehn Jahre ab Erstzulassung von der KFZ-Steuer befreit.
Leichtkrafträder (Zweiräder ohne Beiwagen und unter 11 kW/15 PS Antriebsleistung) sind generell (immer) KFZ-Steuer-frei (=> L3e - Kategorie B).

Gleichwohl sind alle Fahrzeuge, die (motorisch angetrieben) schneller als 45 km/h fahren oder mehr als 4 kW Antriebsleistung haben, Kraftfahrzeuge:
- die Führerscheinpflichtig (A1, A2, A, B oder gar C) sind
- die alle zwei Jahre zur HU müssen.
- die nicht auf dem Gehweg abgestellt werden dürfen.

Alles, was für den offentlichen verkehrsraum "straßenzugelassen" ist, darf nicht durch Laien auf höhere Geschgwindigkeit umschaltbar/umrüstbar sein.
Die einzige Lücke schein hier bei den Akkus zu bestehen (die ohne Erlöschen der Betriebserlaubnis ausgewechselt werden dürfen). Auf Privatgelände könnte also theoretisch mit einem Akku höherer Voltzahl schneller gefahren werden, solange dann im öffentlichen Straßenverkehr der zugelassene Akku wieder eingebaut wird. Das wäre dann keine Manipulation an Fahrzeug und Motor selbst. Ob Motor und Controller dies längerfristig aushalten ist eine andere Frage.

Bis 45 km/h (unter 4 kW) reicht im öffentlichen Verkehr der AM-Führerschein, der früher im Autoführerschein (bei Prüfung vor 2013) mit enthalten war.

Viele Grüße
Didi
_______________________________________________________________________________________________________________________Thunder-Fury100/ MASINI Sportivo S (2010, 2011, 2012) 5kW, Innoscooter EM6000L 5kW (2011), ZERO SR/F 17.3 (2023)

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Ganter Ingo™
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Re: E-Scooter bis 50 km/h (Tuning)

Beitrag von Ganter Ingo™ »

eRazer hat geschrieben:
Di 4. Jun 2019, 01:50
Nein bei der Verordnung die am 15.Juni gültig wird kann man Führerscheinfrei eScooter bis 20kmh fahren.
"Braucht man für E-Scooter einen Führerschein und gibt es ein Mindestalter?
Der Fahrer benötigt weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller liegt bei 14 Jahren.“
Leider interpretierst Du die neue Verordnung wieder falsch, weil der blöde ADAC den Oberbegriff E-Scooter auch für die Elektrokleinstfahrzeuge benutzt.

Für einen Elektrotretroller benötigt man keinen Führerschein. So ein Teil sieht so aus:
CAMPMAN-II-WHITE-1-5002832.jpg
CAMPMAN-II-WHITE-1-5002832.jpg (12.22 KiB) 29485 mal betrachtet
Das ist ein Elektroscooter, den man auch Elektroleichtmofa oder Elektromofa oder Elektromokick (je nach Geschwindigkeit bezeichenen kann, den man erst ab 15 Jahren fahren und für den man einen Fahrerlaubnis benötigt:
FORCA-CITYSPEEDSTER-ELEKTROROLLER-1800-5002747.jpg
FORCA-CITYSPEEDSTER-ELEKTROROLLER-1800-5002747.jpg (19.97 KiB) 29485 mal betrachtet
Fahrzeuge dieser Art gibt es schon seit über 10 Jahren. Und weil die Presse zu blöd ist, da mal die Unterschiede zu erkennen und zu benennen, fällt der Großteil der Bevölkerung darauf rein und meint, das neue Gesetz auf alles, was unter dem Oberbegriff "E-Scooter" auf sich anwenden zu können. Ein Irrglaube.

Ich hoffe, Du hast es jetzt verstanden, wo die Unterschiede liegen.
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
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Re: E-Scooter bis 50 km/h (Tuning)

Beitrag von achim »

Den Revoluzzer könnte man legal auf der Straße mit 45 km/h fahren und auch Privatgelände durch serielle Zuschaltung eines Lithiumblocks 10p mit über 50 km/h
Aber ohne Führerschein geht hierzulande gar nix.

Danke Ingo für diese sehr klare, verständliche Zusammenfassung.

Gruß,
Achim

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