Rechtliche Grundlagen für Umbau von Verbrenner auf Elektro
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Rechtliche Grundlagen für Umbau von Verbrenner auf Elektro
Hi, da ich mit meinem Projekt an einem Punkt angekommen bin, dass es funktionieren kann, müsste ich mal in Erfahrung bringen, welche aktuelle rechtliche Situation zu betrachten ist bezüglich meines Umbaus.
Kurz zum Projekt:
Meine Roller Grundlage ist eine alte Vespa V50, welche nun umgebaut wird auf Elektro. Der aktuelle Stand der Dinge ist, dass der Elektromotor samt Controller und Wandler verbaut ist.
Da der Spender Roller recht viel Kabel Geraffel hat, möchte ich das gerne ausdünnen.
Jetzt meine Fragen:
Wenn meine Vespa von 1981 umgebaut ist, was muss sie haben und was nicht?
Also original hat dieser keine Blinker. Brauche ich die nach dem Umbau? Müssen diese auch eine Warnblinkfunktion haben? Brauche ich dann vorne und hinten Blinker?
Brauche ich Fernlicht, oder reicht normales Abblendlicht?
Brauche ich 2 Rückspiegel oder nur einen?
In welchem Regelwerk kann ich am besten stöbern, damit ich bei der Zulassung keine Probleme bekomme.
Es gibt ja mittlerweile schon einige Firmen, die diesen Umbau anbieten. Also scheint es generell ja nicht unmöglich zu sein.
P. S. Für diesen Umbau habe ich keine Änderungen am Rahmen vornehmen müssen, sodass es auch wieder zu 100 Prozent rückrüstbar wäre...
Würde mich über euren Hilfe freuen.
Kurz zum Projekt:
Meine Roller Grundlage ist eine alte Vespa V50, welche nun umgebaut wird auf Elektro. Der aktuelle Stand der Dinge ist, dass der Elektromotor samt Controller und Wandler verbaut ist.
Da der Spender Roller recht viel Kabel Geraffel hat, möchte ich das gerne ausdünnen.
Jetzt meine Fragen:
Wenn meine Vespa von 1981 umgebaut ist, was muss sie haben und was nicht?
Also original hat dieser keine Blinker. Brauche ich die nach dem Umbau? Müssen diese auch eine Warnblinkfunktion haben? Brauche ich dann vorne und hinten Blinker?
Brauche ich Fernlicht, oder reicht normales Abblendlicht?
Brauche ich 2 Rückspiegel oder nur einen?
In welchem Regelwerk kann ich am besten stöbern, damit ich bei der Zulassung keine Probleme bekomme.
Es gibt ja mittlerweile schon einige Firmen, die diesen Umbau anbieten. Also scheint es generell ja nicht unmöglich zu sein.
P. S. Für diesen Umbau habe ich keine Änderungen am Rahmen vornehmen müssen, sodass es auch wieder zu 100 Prozent rückrüstbar wäre...
Würde mich über euren Hilfe freuen.
- FDemmer
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Re: Rechtliche Grundlagen für Umbau von Verbrenner auf Elektro
Hallo,
am besten ist wenn Du nur die Änderung der Antriebsart eintragen läßt, das benötigt keine Einzelabnahme. Haben wir jedenfalls so gemacht.
am besten ist wenn Du nur die Änderung der Antriebsart eintragen läßt, das benötigt keine Einzelabnahme. Haben wir jedenfalls so gemacht.
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Re: Rechtliche Grundlagen für Umbau von Verbrenner auf Elektro
Hi, danke für die Info. Ist das dann Sache vom TÜV oder kann das die Dekra oder KÜS auch? Oder kümmert sich die Zulassungsstelle darum?
Mich würde deine Erfahrung interessieren, mit welchen Unterlagen du hin bist und wie der Ablauf gewesen ist.
Mich würde deine Erfahrung interessieren, mit welchen Unterlagen du hin bist und wie der Ablauf gewesen ist.
- Fasemann
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Re: Rechtliche Grundlagen für Umbau von Verbrenner auf Elektro
Spiegel reicht einer.
Blinker muss nicht, wenn damals nicht dran war.
Fernlicht hat es damals schon gegeben.
Blinker muss nicht, wenn damals nicht dran war.
Fernlicht hat es damals schon gegeben.
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und 1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen
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Re: Rechtliche Grundlagen für Umbau von Verbrenner auf Elektro
Einfacher ist es definitiv wenn man vorab mit dem Prüfer des Vertrauens die geplanten Umbauten bespricht.
Ich hatte damals im jugendlichen Leichtsinn auch erst wild meine CB900 Boldor umgebaut. Der erstkontakt mit dem TÜV war dementsprechend. Ein Jahr später habe ich dann erst alle Teile eingetragen bekommen auch die selbst gefrästen Teile wie obere und untere Gabelbrücke.
Den Motorumbau auf 1200ccm mit habe ich dann aber vorab mit dem TüV-Prüfer bis ins kleinste besprochen, damit es nicht wieder ein Jahr bis zur Abnahme dauert.
Ich hatte damals im jugendlichen Leichtsinn auch erst wild meine CB900 Boldor umgebaut. Der erstkontakt mit dem TÜV war dementsprechend. Ein Jahr später habe ich dann erst alle Teile eingetragen bekommen auch die selbst gefrästen Teile wie obere und untere Gabelbrücke.
Den Motorumbau auf 1200ccm mit habe ich dann aber vorab mit dem TüV-Prüfer bis ins kleinste besprochen, damit es nicht wieder ein Jahr bis zur Abnahme dauert.

Masini Extremo Neuaufbau 2021 7,7kwh Li-NMC Fardriver ND721800 400bA 1400pA >30kW
41-58,5V CC/CV Lader mit 1-4,3kW zu verkaufen 0,65-2,2kg klein, leicht, langlebig, auch im Duo mit 82-117V nutzbar
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Re: Rechtliche Grundlagen für Umbau von Verbrenner auf Elektro
Hi und danke für die Infos. Ich hatte tatsächlich zu Beginn einen Prüfer meines Vertrauens, der aber leider sich dann doch nicht mehr darüm kümmern konnte...
Aber vom Prinzip her ist es dann so, dass die Vespa so bleibt wie sie ist (bis auf die Elektrifizierung) und es dann in den Papieren heißt "Vespa mit Elektromotor"??
Oder wird es durch den Umbau ein "neuer" Roller, welcher dann auch dem Regelwerk von 2021 entsprechen muss?
Die erste Variante wäre mir persönlich natürlich sympathischer, wenn lediglich die Antriebsart in den Papieren angepasst würde, wie FDemmer bereits schrieb.
Das werde ich mal versuchen mit meinem TÜV Menschen zu klären...
Aber vom Prinzip her ist es dann so, dass die Vespa so bleibt wie sie ist (bis auf die Elektrifizierung) und es dann in den Papieren heißt "Vespa mit Elektromotor"??
Oder wird es durch den Umbau ein "neuer" Roller, welcher dann auch dem Regelwerk von 2021 entsprechen muss?
Die erste Variante wäre mir persönlich natürlich sympathischer, wenn lediglich die Antriebsart in den Papieren angepasst würde, wie FDemmer bereits schrieb.
Das werde ich mal versuchen mit meinem TÜV Menschen zu klären...
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Re: Rechtliche Grundlagen für Umbau von Verbrenner auf Elektro
Evtl. könnte man mal bei den Student:innen hier nachfragen, die sollten das ja aufgearbeitet haben...
https://www.kup.tu-berlin.de/menue/stud ... obilitaet/
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Re: Rechtliche Grundlagen für Umbau von Verbrenner auf Elektro
Hi, danke für den Link. Habe dort auch mal mein Anliegen geschildert. Vielleicht können die auch noch das eine oder andere an Infos beisteuern.
Wenn etwas brauchbares dabei sein sollte, werde ich es auch hier kund tun.
Wenn etwas brauchbares dabei sein sollte, werde ich es auch hier kund tun.
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Re: Rechtliche Grundlagen für Umbau von Verbrenner auf Elektro
Ich mache gerade das gleiche wie du (Jawa- Gespann...) kannst ja mal bei meinem Thread vorbeischauen...
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