Hallo Peter,
dass Du da im Regelwerk nicht zu findest, liegt ja genau daran, dass es rechtlich keinen Unterschied gibt, zwischen einem dreirädrigen Kleinkraftrad bis 45 km/h , dass auf 25 km/h gedrosselt ist und dem gleichen Fahrzeug, dass volle 45 km/h fährt. Deswegen kann man ja einige der Fahrzeuge auch selbst umstellen, ob nun 45 km/h oder auch 25 km/h. Es hängt ja nur an der Person und deren Fahrerlaubnis. Fährt ein Schüler mit solch einem Fahrzeug mit 25 km/h zur Schule und andererseits ein Rentner (mit Führerschein) mit 45 km/h zum Arzt, ändert das ja an dem Fahrzeug nichts.
Die betreffenden Fahrzeuge werden ja auch mit den beiden Zulassungsdokumenten (A: Höchstgeschwindigkeit 45 km/h Leistung 2,5 kW, B: Höchstgeschwindigkeit 25 km/h Leistung weniger) ausgeliefert, weil der Unterschied (der eine Drosselung erforderlich macht) ausschließlich in der Fahrerlaubnis der Person des Fahrzeugführers liegt.
Ein 18 Jähriger mit frischem A2-Motorrad-Füherschein fährt ja zunächst auch sein Motorrad auf 35 kW gedrosselt, bevor er es mit 20 Jahren dann entdrosseln kann.
Bei den Fahrzeugtypen MOFA und LeichtMOFA ist es etwas Anderes, weil diese auch rechtlich vom zweirädrigen Kleinkraftrad bis 45 km/h abgegrenzt werden. Als Kraftfahzeug > 20 km/h darf das MOFA natürlich auch nicht auf Fahradwegen fahren (Auch hier droht innerorts bei Radwegbenutzung das Buß-/Verwarngeld nach Anlage 1 Lfd-Nr. 140 des Bußgeldkatalogs). Dagegen muss das LeichtMOFA immer auf Fahrradwegen fahren, weil dessen Höchstgeschwindigkeit im Motormodus unter 20 km/h bleibt und es deshalb wie Fahrad und E-Scooter20km/h behandelt wird.
ABER: für das MOFA gilt eben die berühmte Ausnahme
außerorts, (nach STVO §2 Abs. 4 Satz 6), dass man dort zwar nicht auf dem Radweg fahren muss, es aber zulässig ist, falls man es (zur eigenen Sicherheit) tut.
Das ist ist mit dem Wort darf formuliert:
"6 Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen".
Neben den Fahrrädern, Pedelecs<25km/h, LeichtMofas<20 km/h und E-Scootern<20km/h, die stets den Radweg benutzen
müssen, ist es für MOFA und E-Bike (S-Pedelec) also gestattet, diesen zu benutzen.
Für alle übrigen Kraftfahrzeuge, ist es dann bei den Verkehrszeichen 237 und 240 (die hier folgen) aber nicht gestattet und kostet Strafe.
Gefährlich ist die Verwendung des (falschen) Begriffs "MOFA-Auto" für ein Fahrzeug, das mit der Prüfbescheinigung bis 25 km/h gefahren werden darf.
Mit dem Fahrzeugtyp MOFA hat das nichts zu tun:
https://de.wikipedia.org/wiki/Mofa#:~:t ... 050%20cm³.
Ich kenne das nicht so, dass sich Behördenvertreter bei der Einschätzung der Rechtslage durch persönliche Wünsche von Verkerhsteilnehmern nennenswert beeinflussen lassen.
Viele Grüße
Didi
_______________________________________________________________________________________________________________________Thunder-Fury100/ MASINI Sportivo S (2010, 2011, 2012) 5kW, Innoscooter EM6000L 5kW (2011), ZERO SR/F 17.3 (2023)