Re: Freiwillige Zulassung
- Alf
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Re: Freiwillige Zulassung
Der Schadenfreiheitsrabatt bezieht sich auf Schadenfreie Jahre.
Nach drei Jahren bezahlt man nicht 30%, sondern 100%-30%=70%.
So sieht das aus. Eine Tabelle dazu:
https://www.check24.de/kfz-versicherung ... itsklasse/
Nach drei Jahren bezahlt man nicht 30%, sondern 100%-30%=70%.
So sieht das aus. Eine Tabelle dazu:
https://www.check24.de/kfz-versicherung ... itsklasse/
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Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben. Albert Camus
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Buchempfehlung: Tod, wo ist dein Stachel isbn 978-3-947454-40-2
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Re: Freiwillige Zulassung
Die Schadenfreiheitsklasse bleibt gleich – der Rabatt ändert sich
Bei den einzelnen Kfz-Versicherungen (Pkw, Motorrad, Leichtkraftrad etc.) sind Schadenfreiheitsklassen unterschiedlich gestaffelt – weshalb gleiche Klassen unterschiedliche Rabatte aufweisen können.
Beispiel: Bei der Autoversicherung reicht die Staffelung der Schadenfreiheitsklassen von 0 bis 35 – der Beitragssatz der Kfz-Haftpflicht in SF-Klasse 3 beträgt bei der HUK-COBURG ca. 56%.
Bei der Leichtkraftrad-Versicherung reicht die Staffelung der Schadenfreiheitsklassen meist nur von 0 bis 3 – der Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflicht in SF-Klasse 3 beträgt ca. 30%.
Übertragen wird also bei einem Fahrzeugwechsel ausschließlich die Anzahl der schadenfreien Jahre, nicht der daraus resultierende Schadenfreiheitsrabatt. Aus diesem Grund können auch eventuell bestehende Vorteile aus einer Sondereinstufung nicht übertragen werden.
Berücksichtigt werden die „unfallfreien Versicherungsjahre“
Bei der Leichtkraftradversicherung endet die Staffelung mit Erreichen der Schadenfreiheitsklasse 3. Die unfallfreien Jahre werden jedoch von der Versicherung weiter erfasst und bei einem Wechsel z. B. zum Pkw angerechnet.
Beispiel: Wenn Sie Ihr Leichtkraftrad nach Erreichen der höchsten SF-Klasse 3 noch 10 weitere Jahre unfallfrei versichert haben, werden diese Jahre bei einem Wechsel zur Autoversicherung automatisch angerechnet und Sie steigen mit SF-Klasse 13 ein.
Bei den einzelnen Kfz-Versicherungen (Pkw, Motorrad, Leichtkraftrad etc.) sind Schadenfreiheitsklassen unterschiedlich gestaffelt – weshalb gleiche Klassen unterschiedliche Rabatte aufweisen können.
Beispiel: Bei der Autoversicherung reicht die Staffelung der Schadenfreiheitsklassen von 0 bis 35 – der Beitragssatz der Kfz-Haftpflicht in SF-Klasse 3 beträgt bei der HUK-COBURG ca. 56%.
Bei der Leichtkraftrad-Versicherung reicht die Staffelung der Schadenfreiheitsklassen meist nur von 0 bis 3 – der Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflicht in SF-Klasse 3 beträgt ca. 30%.
Übertragen wird also bei einem Fahrzeugwechsel ausschließlich die Anzahl der schadenfreien Jahre, nicht der daraus resultierende Schadenfreiheitsrabatt. Aus diesem Grund können auch eventuell bestehende Vorteile aus einer Sondereinstufung nicht übertragen werden.
Berücksichtigt werden die „unfallfreien Versicherungsjahre“
Bei der Leichtkraftradversicherung endet die Staffelung mit Erreichen der Schadenfreiheitsklasse 3. Die unfallfreien Jahre werden jedoch von der Versicherung weiter erfasst und bei einem Wechsel z. B. zum Pkw angerechnet.
Beispiel: Wenn Sie Ihr Leichtkraftrad nach Erreichen der höchsten SF-Klasse 3 noch 10 weitere Jahre unfallfrei versichert haben, werden diese Jahre bei einem Wechsel zur Autoversicherung automatisch angerechnet und Sie steigen mit SF-Klasse 13 ein.
E-Max 90s von 2012 - Vmax>46km/h - km-Stand >5150 - 16x Littokala 51,2V 105Ah = 5kWh. JK-B1A24S15P - Sevcon Gen4
E-Max 110s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >1.800 - 4x Littokala 72V 50Ah = 14,4kWh
E-Max 120s von 2015 - Vmax 80km/h - TÜV 03.2026 - 72V100Ah LFP-Akku - JK-B2A24S15P Balancer BT - MQ Controller BT
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- anpan
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Re: Freiwillige Zulassung
Aus meinen Vertragsdaten:
Beim Auto wäre die Abstufung natürlich deutlich feiner und wäre erst nach vielen Jahren bei 30%.
Der Regelsatz liegt bei über 100€ jährlich. Es steht hier ja auch nicht "Rabatt 30%", sondern "Beitragssatz 30%", darunter dann der absolute Betrag dazu. Der Beitragssatz ist seit Versicherungsabschluss, also als ich SF 02 hatte, auch unverändert. So handhabt es zumindest die R+V. Teilkasko kostet dann noch mal 23,47€ jährlich extra.Haftpflichtversicherung
Produkt
Haftpflicht mit 100 Millionen EUR pauschal
Schadenfreiheitsklasse
SF 04
Beitragssatz
30 %
Beitragssatz
36,44 EUR (jährlich)
Beim Auto wäre die Abstufung natürlich deutlich feiner und wäre erst nach vielen Jahren bei 30%.
XMPP: anpan@nakanai.de
UNU Rebell-2 2kW / 2 Akkus --- Roller 1 stillgelegt nach ca. 12.500km / 2 Jahren --- Roller 2: >3000km (Akkus aus Roller 1)
LiPo ist keine Zellchemie und sagt fast nichts über die tatsächlichen Eigenschaften der Zelle aus.
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- Patrick
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Re: Freiwillige Zulassung
Mich würden nochmal die finanziellen Aspekte der freiwilligen Zulassung interessiern. Aktuell bezahle ich für den Roller mit Teilkasko 64 €. Von den einmaligen Kosten mal abgesehen, wieviel kostet denn nun die freiweillige ZUlassung und hängt diese auch von der Schadensfreiheitsklasse ab?
Du möchtest einen Unu Kaufen und eine Helm im Wert von 99€ gratis dazu: Dann nutze einfach einen Code aus diesem Thread: viewtopic.php?f=56&t=3885
- anpan
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Re: Freiwillige Zulassung
Die Zulassungskosten sind fix und je nach Landkreis unterschiedlich. Musst du bei deinem Landkreis in Erfahrung bringen.
Ansonsten ist der Ablauf identisch wie beim Auto. Du brauchst von deiner Versicherung als erstes eine Deckungsnummer. Mit der gehst du zur Zulassungsstelle. Dort bekommst du nach Aufnahme der Daten (CoC ist mitzubringen) einen Schein, den du brauchst, um das Nummernschild zu kaufen. Das Nummernschild kann man in der Regel direkt in der Nähe bekommen. Da kommt dann abschließend der amtliche Aufkleber drauf und fertig.
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- Alf
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Re: Freiwillige Zulassung
Keine Ahnung, der Roller läuft bei mir als Zweitfahrzeug, deshalb bezahle ich vieleicht mehr.
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- Patrick
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Re: Freiwillige Zulassung
Sorry da hatte ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Ich meinte nicht die einmaligen Zulassungskosten ich meinte die laufenden Kosten für die Versicherung jedes Jahr.anpan hat geschrieben: ↑Mo 4. Jun 2018, 20:55Die Zulassungskosten sind fix und je nach Landkreis unterschiedlich. Musst du bei deinem Landkreis in Erfahrung bringen.
Ansonsten ist der Ablauf identisch wie beim Auto. Du brauchst von deiner Versicherung als erstes eine Deckungsnummer. Mit der gehst du zur Zulassungsstelle. Dort bekommst du nach Aufnahme der Daten (CoC ist mitzubringen) einen Schein, den du brauchst, um das Nummernschild zu kaufen. Das Nummernschild kann man in der Regel direkt in der Nähe bekommen. Da kommt dann abschließend der amtliche Aufkleber drauf und fertig.
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Re: Freiwillige Zulassung
Und diese meinte ich auch.
Vieleicht mal Gurgeln, oder anrufen?
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Re: Freiwillige Zulassung
Ja natürlich kann ich googeln, da erfahre ich um Grunde genommen das gleiche wie hier schon beschrieben wurde. Mich hätte daher nur konkret interessiert was denn nun konkret die HP und Teilkasko Beträge sind, die einzelne Forumsmitglieder bezahlen. Ich hatte denen meine 63 Euro entgegengestellt die ich für beides mit Versicherungsplakette bezahle. Die Frage ist auch ob man wenn man bisher nur ein Auto versichert hat, von der Versicherung eingestuft werden würde für das Zweitgefährt.
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Re: Freiwillige Zulassung
Aber wir können Dir doch nicht sagen was Deine Versicherung Dir für ein Angebot macht. Auch die Schadenfreiheitsrabatte sind Verhandlungssache...
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