MEroller hat geschrieben: ↑Sa 25. Jul 2020, 13:00
Das ist wirklich rundum ärgerlich! Aber Du müsstest doch recht knapp an dem "01.04.1980" Klasse B Führerscheindatum entlang geschrappt sein? Bei mir waren es schon 5 Jahre zu spät
Bei mir war es 1 Jahr 1 Monat später....
Was mich sowieso gewundert hat, dass zuerst vom
31.12.80 die Rede war und nun heisst es
01.04.80....?
Egal, ich hätte damals auf meinen Vater hören sollen und gleich den damaligen Klasse 1 zur Klasse 3 mitmachen sollen
(waren damals so 500 DM mehr, die mir mein Vater bezahlt hätte)
MEroller hat geschrieben: ↑Sa 25. Jul 2020, 13:00
Was die Fahrschulen hier für einen Zinnober veranstalten ist mir auch etwas schleierhaft, da Fahrschul-Unterricht schon recht problemlos mit Mund-Nase-Schutz möglich sein sollte, und Zweiradschulung eh mit dem nötigen Abstand erfolgt. Die Fahrschulen müssen doch "nur" 3 Monate Rückstand aufholen, nicht ein komplettes Jahr
Ersterem stimme ich dir zu!
Beim letzten Satz sollte man bedenken (so hat sich letztens ein Fahrschullehrer ausgedrückt), dass nicht nur alles 3 Monate im Rückstand ist,
sondern das manche Fahrschulen die Zweiradausbildung ab Anfang November bis Anfang März aus Haftungsgründen aussetzen....
Hier sollte man tatsächlich bedenken, dass wenn ein Fahrschüler bei plötzlicher Glätte/Schnee stürzt, gleich mehrere Tausend Euro Schaden sind.
Das Motorrad wird als Totalschaden gewertet, da ein Fahrschulfahrzeug. Die 120 Euro für die Doppelstunden, wiegt das nicht auf...
