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Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?
Verfasst: Fr 29. Jul 2022, 17:25
von Fasemann
PN kann er glaube noch nicht ...
h o l l y 1 1 1 1 ät g m x. d e
schreib mir einfach
Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?
Verfasst: Fr 29. Jul 2022, 17:45
von MEroller
Nur noch ein (sinnvoller
) Beitrag von nevs-91, und PN funktioniert
Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?
Verfasst: Fr 29. Jul 2022, 21:54
von nevs-91
stimmt
Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?
Verfasst: Fr 29. Jul 2022, 22:12
von Fasemann
Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?
Verfasst: So 31. Jul 2022, 13:55
von Afunker
FlorianHH hat geschrieben: ↑Fr 29. Jul 2022, 17:10
Bei mir sieht es so aus, etwas anonymisiert.
Melde dich gerne per PN, wenn du das Kennzeichen benötigst.
So sieht es auch bei mir aus....
Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?
Verfasst: So 31. Jul 2022, 14:05
von Afunker
nevs-91 hat geschrieben: ↑Fr 29. Jul 2022, 15:08
nur bei mir hat die Zulassungsstelle aufs Ausstelldatum geschaut, und das war denen zu lange her.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Hä? Das Ausstelldatum von der Zulassung ist für die wichtig?
Der Roller wurde erstmalig in D am Tag X zugelassen. Bei mir war es im August 2019 (damals noch mit Versicherungskennzeichen)
Das erste mal in D verkauft, wurde mein KKR im Jahr 2016. Wo liegt das Problem?
Ach die wollen sehen,
wann bei meiner Zulassungstelle das zugelassen wurde? > Irrelevant, wenn schon mal zugelassen wurde (hier August 2019)
Es könnte auch eine Simson S51 umgebaut auf E-Antrieb sein und wurde (als Verbrenner) erstmals in der DDR zugelassen....Tzzzzz.....
Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?
Verfasst: So 31. Jul 2022, 16:36
von Mächschen
Würde die S51 nicht den Bestandsschutz als Kleinkraftrad verlieren, wenn man die auf E umbauen würde?
Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?
Verfasst: So 31. Jul 2022, 18:04
von Fasemann
Das mit der Simson ist ein schwieriges Thema, meine trinkt weiterhin Benzin.
https://www.mdr.de/video/mdr-videos/d/video-453136.html
Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?
Verfasst: So 31. Jul 2022, 22:01
von nevs-91
Hä? Das Ausstelldatum von der Zulassung ist für die wichtig?
Der Roller wurde erstmalig in D am Tag X zugelassen. Bei mir war es im August 2019 (damals noch mit Versicherungskennzeichen)
Das erste mal in D verkauft, wurde mein KKR im Jahr 2016. Wo liegt das Problem?
Ach die wollen sehen, wann bei meiner Zulassungstelle das zugelassen wurde? > Irrelevant, wenn schon mal zugelassen wurde (hier August 2019)
Es könnte auch eine Simson S51 umgebaut auf E-Antrieb sein und wurde (als Verbrenner) erstmals in der DDR zugelassen....Tzzzzz.....
Die meinten das ist 2017 so zugelassen worden, damals ging das noch. Aber seitdem hat sich bei den Gesetzen ja soooooo viel verändert, jetzt geht das nicht mehr.
Auch der TÜV bei uns in der Stadt ist sich ganz ganz sicher das da gesetzlich eine HU nötig ist.
Aus deren Sicht natürlich nachvollziehbar, da ist das Geld sehr einfach verdient..
Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?
Verfasst: So 31. Jul 2022, 22:07
von Fasemann
Die sollen einfach mal jemand auf Weiterbildung schicken oder ihre dicken verstauben Bücher gegen ein heißen Draht zum Ministerium und Flensburg tauschen, dann wüssten sie auch Bescheid. Meine 3 Roller sind aus 2020, 2017 und 2013 oder 14 und haben jetzt alle ein Schild ohne Tüvplakette.