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menRG

Neulingsfragen

Beitrag von menRG »

Hallo zusammen,

bin neu in der Elektroscooter Szene und hätte mal ein paar kurze rechtliche Fragen, zu denen ich bisher noch nichts finden konnte.
Einen kleinen Einstand habe ich im Forca/Mach1 Board hinterlegt.

Nun zu meinen Fragen, die sich auf einen Forca EVOKING 3.0 mit Straßenverkehrszulassung beziehen, auf den ich ein Auge geworfen habe. (bitte haut mich nicht für mein Unwissen)

Darf man im Straßenverkehr im Stehen fahren?

Darf ich einen anderen/modifizierten oder selbtentworfenen Controller verbauen?

Darf ich selbstgebaute oder von Fremdanbietern angebotene Akkupacks verwenden?

Mir geht es Hauptsächlich darum, dass die Betriebserlaubniss und damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt.

Danke für eure Zeit und schöne Grüße aus Hessen.

STW
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Re: Neulingsfragen

Beitrag von STW »

Fangen wir mal mit dem wichtigsten Punkt an: das Fahrzeug ist immer versichert, auch wenn modifiziert. Es bleibt der Versicherung aber unbenommen, Geld (man spricht so von 5000 - 10000€) im Schadensfall bei Dir einzutreiben. Das hängt sicherlich auch davon ab, inwieweit die Basteleskapaden den Unfall begünstigt haben. Auch sind evtl. Mitschuldfragen zu klären, auch wenn Dein Unfallgegner der eigentliche Unfallverursacher war.

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis greift dagegen schon eher (z.B. falsche Bereifung), kostet diverse Euro und Punkte. Ist aber m.E. überschaubar in den Auswirkungen.

Zu den Fragen:

Darf man im Straßenverkehr im Stehen fahren?
Hmm, es gibt sogar Elektrische Tretroller ohne Sitz mit Straßenzulassung. Im Sitzen bist Du auf der sicheren Seite, wenn es darum geht, dass das Fahrzeug "sicher geführt" werden kann. Der Hersteller hat es ja mit Sitz gebaut (oder in Ausnahmefällen auch nicht). Ist also auch durchaus auch Ermessensfrage. Bei den meisten Rollern ist die Frage aber überflüssig, weil die Abdeckung nur für die Ablage der Füße lastmäßig geeignet ist und Stehen daher ausscheidet. Abgesehen vom ungünstigen Schwerpunkt, der das Fahren stark unsicher macht.

Darf ich einen anderen/modifizierten oder selbtentworfenen Controller verbauen?
Wo klein Kläger, da kein Richter. Gehen wir mal davon aus, dass der Roller nach dem Umbau über gleiche Eigenschaften verfügt (Leistung, Geschwindigkeit, ggf. Notabschaltung sofern am Orginal vorhanden) und das ganze nicht gleich als gefährliche Bastelarbeit auffällt, halte ich das für harmlos. Auch die Fahrer von TÜV-pflichtigen Rollern hier im Forum haben teilweise die defekte Chinaware gegen andere Controller ausgetauscht und es wurde nicht beim TÜV beanstandet.
Das schützt aber nicht im Zweifeslfall vor übereifrigen Polizisten und Staatsanwälten.

Darf ich selbstgebaute oder von Fremdanbietern angebotene Akkupacks verwenden?
Gleiche Aussage wie für die Controller. Sicherlich wird sich das Leergewicht ändern. Aber andererseits haben einige Anbieter (Tante Paula früher) durchaus Lithiumakkus als Umrüstung von Blei angeboten, und es wurde nicht auf Eintragungspflicht in den Papieren hingewiesen. Da der Akkutyp nicht in den Papieren eingetragen ist, wäre ich daher flexibel. Nur sollte die Geschwindigkeit durch den Umbau nicht so ändern, dass man plötzlich im führerscheinpflichtigen Bereich landet. Dann gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis, und das ist vor dem Richter echt übel.

Soweit die Theorie - Du mußt für Dich entscheiden, was Du für tragfähig hälst. Und ich würde hinsichtlich Leistung und Geschwindigkeit nicht tunen.

Aus der Praxis: ich bin bei über 22TKm noch nie angehalten worden, meine Frau einmal auf dem Adly (der Polizist wollte gerne mal so einen kleinen Roller fahren, außerdem fuhr sie ohne Helm, da der Roller dank 20km/h Höchstgeschwindigkeit keinen Helm erforderte, aber daher war natürlich der Ordnungshüter erst einmal auf den Plan gerufen worden) und einmal auf dem größeren Chinaroller (Tempo-30 - Zone, mündliche Verwarnung). Im Gegensatz zu Benzinrollern gehören "wir" noch nicht zur Zielgruppe von Ordnungshütern, ist sicherlich auch unserem gesetzeren Alter geschuldet.
RGNT V2 ab 01/23 > 15000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19

menRG

Re: Neulingsfragen

Beitrag von menRG »

Hey,

danke für die ausfühliche Antwort, dann bin ich schonmal etwas beruhigt.

Da meine geplanten Fahrwege recht kurz sind und ich vor habe den Scooter recht häufig im Auto zu verstauen, wäre mir ein etwas leichtere Akku lieber.
Der Akkutyp ist in den Papieren eingetragen? Dann würde ich zur Not einfach zu kleineren Blei-Akkus greifen statt direkt Li-Typen zu verwenden.

Habe gelesen das die Bremsen sich recht schnell abnutzen und der Freilauf vom EVOKING mit entsprechenden Klacken beim Beschleunigen erkauft wird.
Da ich leichtes, konstantes Gefälle auf einer meiner Strecken habe, dachte ich an eine art Vierquadrantensteller, der mir bei Bergabfahren den kleineren Akku wieder etwas füllt und den Scooter etwas bremst.
Das setzt aber ertsmal den Scooter selbst und eine Lösung das Ritzel zu blockieren vorraus.
Also nehmt mich da erstmal nich für voll, wollt nur schonmal wissen wie das rechtlich aussieht.

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Re: Neulingsfragen

Beitrag von Ganter Ingo™ »

Den Akkutyp in den Papieren einzutragen, halte ich genauso schizophren, als wenn man bei einem Auto die Benzinart (Bleifrei, Super, Super plus) und die Spritmarke (BP, Aral, Jet, Shell, Esso usw.) eintragen würden.
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
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Re: Neulingsfragen

Beitrag von STW »

Ok, dann gibt es wohl einige (wenige?) Roller, die Blei eingetragen haben, war beim EL auch so. Da hat sich i.d.R. kein TÜV-Prüfer für den Lithium-Umbau interessiert.
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Re: Neulingsfragen

Beitrag von elfo27 »

Als ich mit meinem damaligen Glei-Roller beim TÜV war, hatte ich nach einem Umbau auf Lithium gefragt. "Kein Problem, ..." und jetzt wird's lustig "... solange das den Spezifikationen des Herstellers entspricht". Die hätte mir der Hersteller Shandong garantiert stante pede geliefert. Bei deutschen Herstellern/Importeuren mag das anders sein ...

Die Frage wäre dann halt - wenn man den Umbau wirklich in die Papiere eintragen lassen wollte - würde der TÜV wirklich den Umbau mit den "Spezifikationen des Herstellers" vergleichen? Dann müßte man den ganzen Salat eigentlich ausbauen, oder man hat den Ein-/Umbau schön mit Fotos dokumentiert. Oder reicht dem TÜV eine oberflächliche Inaugenscheinnahme, daß da nix wackelt und keine stromführenden Teile blank liegen? Wird letztlich auf den jeweiligen Prüfer ankommen.

Gruß

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