Sind Blinker in DE Pflicht ?
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Sind Blinker in DE Pflicht ?
Die Sur Ron ist ja als S-Pedelec L1e-B zugelassen oder ?
Gibt es dort eine Blinkerpflicht oder wie ist das rechtlich geregelt ?
Weiß dort jemand mehr ?
Gibt es dort eine Blinkerpflicht oder wie ist das rechtlich geregelt ?
Weiß dort jemand mehr ?
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Re: Sind Blinker in DE Pflicht ?
so weit ich weiss sind Blinker seit 2018 obligatorisch. Auch Rückspiegel musste man früher nicht haben.
Falls du also ein Bike hast das vor 2018 eingelöst wurde, brauchst du keine
. Irgendwie so war das..
Kannst ja mal googeln
Falls du also ein Bike hast das vor 2018 eingelöst wurde, brauchst du keine

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- didithekid
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Re: Sind Blinker in DE Pflicht ?
Hallo,
L1e-A wäre ein Fahrrad (->Pedalantrieb) mit Hilfsmotor, wo auch ein (nomales) S-Pedelec einsortiert wird, weil man es rein mit Pedarkraft bewegen kann. Auch Leichtmofas bis 20 km/h im Motorbetrieb und ausgerüstet mit Pedalen, können in dieser Klasse auf Blinker (und in D sogar auf den Helm) verzichten.
L1e-B ist die Kategorie Kleinkraftrad/Kleinkraftroller bis 45km/h und unter 4kW, die für die Typ-Zulassung mit Spiegeln, Blinker usw. ausgerüstet sein muss. Meines Erachtens sollten hierunter auch 25km/h-Mofas ohne Pedale fallen und bräuchten dann entsprechend Blinker. Mofa-Roller haben die jedenfalls. Das CH-Recht mag da aber anders sein.
Die Sur Ron ist aus meiner Sicht ein Kleinkraftrad der Kategorie L1e-B und würde ohne Blinker in D wohl bemängelt.
Viele Grüße
Didi
L1e-A wäre ein Fahrrad (->Pedalantrieb) mit Hilfsmotor, wo auch ein (nomales) S-Pedelec einsortiert wird, weil man es rein mit Pedarkraft bewegen kann. Auch Leichtmofas bis 20 km/h im Motorbetrieb und ausgerüstet mit Pedalen, können in dieser Klasse auf Blinker (und in D sogar auf den Helm) verzichten.
L1e-B ist die Kategorie Kleinkraftrad/Kleinkraftroller bis 45km/h und unter 4kW, die für die Typ-Zulassung mit Spiegeln, Blinker usw. ausgerüstet sein muss. Meines Erachtens sollten hierunter auch 25km/h-Mofas ohne Pedale fallen und bräuchten dann entsprechend Blinker. Mofa-Roller haben die jedenfalls. Das CH-Recht mag da aber anders sein.
Die Sur Ron ist aus meiner Sicht ein Kleinkraftrad der Kategorie L1e-B und würde ohne Blinker in D wohl bemängelt.
Viele Grüße
Didi
Zuletzt geändert von didithekid am Sa 12. Feb 2022, 10:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sind Blinker in DE Pflicht ?
Ok, mehrere (wie Gruber) behaupten man braucht sie nicht bei Kleinkraftrad (sieh auch anderen thread: viewtopic.php?f=90&t=27990&sid=f9f88f89 ... a89df9df4b). Was ich rausgfeunden habe war aber, dass wenn sie bei der Homologation angebaut waren, sie auch dran bleiben müssen (wer das weiß und merkt, insbesondere da kein TÜV ist natürlich ne andere Frage). Ich möchte aus Sicherheitsgründen aber nicht auf Blinker verzichten.
- rainer*
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Re: Sind Blinker in DE Pflicht ?
Paragraph 54 Abs. 3 StVZO,sagt erst Mal, dass keine Blinker am Leichtkraftrad erforderlich sind.
rainer*
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Re: Sind Blinker in DE Pflicht ?
Also richtig ist § 54 Abs. 5 Ziffer 4 StVZO.
Danach sind Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor von der Blinkerpflicht befreit.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__54.html
Danach sind Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor von der Blinkerpflicht befreit.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__54.html
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Re: Sind Blinker in DE Pflicht ?
Die StVZO spricht von "blinkenden" Fahrtrichtungsanzeigern (gelb).
Nach $54 (5) 4 wären die theoretisch nicht ab Werk in D zu verbauen.
Allerdings wenn verbaut zwang §9(1) bis 04.05.2012? diesen zu benutzen -wobei lt. aktueller StVZO die §§1-15 offenbar weggefallen sind.
Bleibt §54 (6) einzuhalten.
evtl OT der "Bosch-Winker" https://www.bosch.com/de/stories/der-bosch-winker/
VG Rainer
Nach $54 (5) 4 wären die theoretisch nicht ab Werk in D zu verbauen.
Allerdings wenn verbaut zwang §9(1) bis 04.05.2012? diesen zu benutzen -wobei lt. aktueller StVZO die §§1-15 offenbar weggefallen sind.
Bleibt §54 (6) einzuhalten.
evtl OT der "Bosch-Winker" https://www.bosch.com/de/stories/der-bosch-winker/
VG Rainer
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Re: Sind Blinker in DE Pflicht ?
Merkwürdig ist allerdings, dass bei Elektrokleinstfahrzeugen die Blinker vorgeschrieben sind.
§ 5 Anforderungen an die lichttechnischen Einrichtungen
(1) Ein Elektrokleinstfahrzeug muss mit lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sein, die den Anforderungen
des § 67 Absatz 1 Satz 3 und 5, Absatz 2 Satz 2 bis 7, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 und 4, Absatz 6 Satz 3 der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen und in einer amtlich genehmigten Bauart gemäß § 22a
Absatz 1 Nummer 22 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgeführt sind, soweit in den nachfolgenden
Bestimmungen nichts Abweichendes geregelt ist. Die lichttechnischen Einrichtungen dürfen abnehmbar sein.
Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Schlussleuchte und
Rückstrahler dürfen in einem Gerät verbaut sein. Schlussleuchten dürfen zusätzlich mit einer Bremslichtfunktion
für rotes Licht mit einer Lichtstärke und Lichtverteilung der Bremslichtfunktion entsprechend der Regelung
Nr. 50 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen
für die Genehmigung von Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern
und Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild für Fahrzeuge der Klasse L (ABl. L 97 vom
29.3.2014, S. 1) ausgerüstet sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/eKFV.pdf
Die Blinkerpflicht kaum auf Betreiben des Verkehrsgerichtstags und des TüV-Verbandes zustande.
Informativ:
https://borncity.com/escooter/archive/1666
§ 5 Anforderungen an die lichttechnischen Einrichtungen
(1) Ein Elektrokleinstfahrzeug muss mit lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sein, die den Anforderungen
des § 67 Absatz 1 Satz 3 und 5, Absatz 2 Satz 2 bis 7, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 und 4, Absatz 6 Satz 3 der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen und in einer amtlich genehmigten Bauart gemäß § 22a
Absatz 1 Nummer 22 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgeführt sind, soweit in den nachfolgenden
Bestimmungen nichts Abweichendes geregelt ist. Die lichttechnischen Einrichtungen dürfen abnehmbar sein.
Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Schlussleuchte und
Rückstrahler dürfen in einem Gerät verbaut sein. Schlussleuchten dürfen zusätzlich mit einer Bremslichtfunktion
für rotes Licht mit einer Lichtstärke und Lichtverteilung der Bremslichtfunktion entsprechend der Regelung
Nr. 50 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen
für die Genehmigung von Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern
und Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild für Fahrzeuge der Klasse L (ABl. L 97 vom
29.3.2014, S. 1) ausgerüstet sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/eKFV.pdf
Die Blinkerpflicht kaum auf Betreiben des Verkehrsgerichtstags und des TüV-Verbandes zustande.
Informativ:
https://borncity.com/escooter/archive/1666
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Re: Sind Blinker in DE Pflicht ?
Ja EU-Richtlinien und D mit StVG, FeV, FZV, StVO, StVZO und eKFV nebst weiterer Gesetze & Verordnungen.
Dugg und wech...
Dugg und wech...
- rainer*
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Re: Sind Blinker in DE Pflicht ?
Genau das steht da eben nicht drinne in der eKFV. Es wird auf die StVZO verwiesen, und zwar auf den Paragraphen, der Fahrradbeleuchtung regelt. Es darf ein Bremslicht vorhanden sein. Es darf ein Elektrokleinstfahrzeug auch ohne Blinker unterwegs sein, dann muss aber die Absicht zum Abbiegen vom Fahrer mit Handzeichen angezeigt werden.
Das der Verkehrsgerichtstag zusätzliche Dinge fordert, ist deren Aufgabe - das heißt aber noch lange nicht, das es auch vom Gesetzgeber umgesetzt wurde.
Also: Es sind keine Blinker am Elektrokleinstfahrzeug erforderlich. Sind aber zulässig. Und wenn Blinker verbaut sind, müssen diese den Vorschriften entsprechen.
rainer*
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