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Abstellen vor Haus wegen Brandgefahr?
Verfasst: Mi 15. Mai 2024, 17:11
von Afunker
Mir stellte sich letztens die Fragen:
Darf ich meinen E-Roller, E-Motorrad in der Mietwohnung, neben dem Mietshaus oder in der gemieteten Garage abstellen und laden?
Mein Vermieter meinte, dass würde die Gebäude (Brand)versicherung nicht erlauben, wegen der Brandgefahr.
Ebenso agumentierte er zuletzt vor einem Jahr schon mal wegen der PV-Anlage im Garten, damit ich Strom sparen kann.
Letzteres ist nun seit gestern vom Tisch, weil ein Elektriker vom E-Netzbetreiber die neuen Digitalzähler eingebaut hat.
Aber was ist nun mit der angeblichen Brandgefahr bei E-Fahrzeugen?
Laut Verband der Versicherungswirtschaft, trifft eine solche nicht zu.
In den 4 Jahren seit ich meine Wuxi habe, gab es noch NIE ein Problem beim Laden, geschweige denn einen Brand....
Nun stelle ich meine Wuxi draussen vor das Haus unter eine Plane und neben das Haus am Küchenfenster,
zum Laden der Batterie an einer Küchensteckdose.
Mir behagt das nicht ganz, wegen der Feuchtigkeit unter der Plane und dem Laden der Batterie bei Regen

Re: Abstellen vor Haus wegen Brandgefahr?
Verfasst: Mi 15. Mai 2024, 18:37
von Markus Sch.
Ich trage die Batterien in die 2. Etage des 5 stöckigen Plattenbaus und lade sie in der Wohnung.
Re: Abstellen vor Haus wegen Brandgefahr?
Verfasst: Mi 15. Mai 2024, 18:42
von dominik
Alles potentielle Brandstifter, vor allem die E-Autos im den Tiefgaragen.
Aber irgendwie und wo muss man ja laden.
So lange die Versicherungen noch nicht haufenweise teure Schäden bezahlen müssen wird es von denen auch keine Vorgaben geben.
Re: Abstellen vor Haus wegen Brandgefahr?
Verfasst: Mi 15. Mai 2024, 20:33
von STW
Wenn nichts im Mietvertrag steht, und es dazu keine Rechtssprechung gibt, würde mich die Meinung des Vermieters erstmal nicht interessieren. Außer er hat eine Machtposition, die er unangenehm ausnützen könnte. Man versucht ja nett miteinander auszukommen, und möglicherweise sind Versicherungsstatistiken ein Ansatz für eine sachliche Diskussion.
Vorneweg: vor Geldschäden hätte ich keinen Bammel, eher vor strafrechtlichen und moralischen Konsequenzen, wenn ich selbst etwas verbockt hätte und das zu Personenschäden führen würde.
Ich gehe mal davon aus, dass die Wuxi unverbastelt ist, selbiges gilt dann auch für Kabel und Ladegerät. Du führst regelmäßig Sichtkontollen etc. durch, um alle Komponenten auf evidente Beschädigungen zu prüfen. Tiefergehende Prüfungen durch Spezialgeräte (z.B. ODB-Gerät) sind nicht möglich und vom Hersteller nicht vorgesehen.
Damit kommst Du Deinen Sorgfaltspflichten nach.
Entsteht ein Schaden, dann würde ich zunächst die KFz-Versicherung in der Pflicht sehen, schließlich ist das Fahrzeug versichert. Du selbst wärest, wenn Du verantwortlich wärst, über Deine Haftpflicht geschützt. (Mein Verständnis von der gesamten Situation, das muss nicht korrekt sein!).
Ein anderer Ansatz wäre, mit Zustimmung des Vermieters ein Mini-Carport aufzustellen, in Abstand vom Haus, mit eigener Verkabelung zum Laden. Und wenn es der Beruhigung dienlich ist, auf Zuwege für die Feuerwehr zu achten.
Re: Abstellen vor Haus wegen Brandgefahr?
Verfasst: Do 16. Mai 2024, 15:28
von Afunker
Markus Sch. hat geschrieben: ↑Mi 15. Mai 2024, 18:37
Ich trage die Batterien in die 2. Etage des 5 stöckigen Plattenbaus und lade sie in der Wohnung.
Das ist hier nicht die Frage, ob die Batterien in der Wohnung geladen werden dürfen. Nur indirekt....
Es geht hier um den ganzen Roller/Motorrad, wenn es eine ebenerdige Wohnung ist (wie bei mir) oder eine Garage (Tiefgarage) existiert,
in die das E-Fahrzeug mitsamt Batterie gestellt werden kann.
Re: Abstellen vor Haus wegen Brandgefahr?
Verfasst: Do 16. Mai 2024, 15:28
von Afunker
dominik hat geschrieben: ↑Mi 15. Mai 2024, 18:42
So lange die Versicherungen noch nicht haufenweise teure Schäden bezahlen müssen wird es von denen auch keine Vorgaben geben.
Sage ich mir auch...

Re: Abstellen vor Haus wegen Brandgefahr?
Verfasst: Do 16. Mai 2024, 15:39
von Afunker
STW hat geschrieben: ↑Mi 15. Mai 2024, 20:33
Wenn nichts im Mietvertrag steht, und es dazu keine Rechtssprechung gibt, würde mich die Meinung des Vermieters erstmal nicht interessieren. Außer er hat eine Machtposition, die er unangenehm ausnützen könnte. Man versucht ja nett miteinander auszukommen, und möglicherweise sind Versicherungsstatistiken ein Ansatz für eine sachliche Diskussion.
Vorneweg: vor Geldschäden hätte ich keinen Bammel, eher vor strafrechtlichen und moralischen Konsequenzen, wenn ich selbst etwas verbockt hätte und das zu Personenschäden führen würde.
Steht auch nichts im Mietvertrag. Vermieter hat Machtposition? Die haben die doch fast jeder...
Bei der geringsten Kleinigkeit, wo denen nicht passt, kommen die mit Kündigung und das bei der Wohnungsknappheit....
Da hilft auch der Gesetzgeber, mit Änderungen im BGB und WEG nicht viel!
STW hat geschrieben: ↑Mi 15. Mai 2024, 20:33
Entsteht ein Schaden, dann würde ich zunächst die KFz-Versicherung in der Pflicht sehen, schließlich ist das Fahrzeug versichert. Du selbst wärest, wenn Du verantwortlich wärst, über Deine Haftpflicht geschützt.
Sehe ich auch so. Deshalb habe ich Kasko beim Motorrad (eigene Schäden) und Privathaftpflicht, für Schäden an der Mietsache.
Dein letzter Ansatz, ist nicht möglich....Die Bebauung lässt das nicht zu und ich bin nicht bereit, woanders das Motorrad unterzustellen!
Zum einen weil ich nicht mehr gut zu Fuss bin und zweitens kommt dann wieder die Versicherungsfrage ins Spiel.
Re: Abstellen vor Haus wegen Brandgefahr?
Verfasst: Do 16. Mai 2024, 15:50
von knullibulli
Afunker hat geschrieben: ↑Do 16. Mai 2024, 15:28
Markus Sch. hat geschrieben: ↑Mi 15. Mai 2024, 18:37
Ich trage die Batterien in die 2. Etage des 5 stöckigen Plattenbaus und lade sie in der Wohnung.
Das ist hier nicht die Frage, ob die Batterien in der Wohnung geladen werden dürfen. Nur indirekt....
Es geht hier um den ganzen Roller/Motorrad, wenn es eine ebenerdige Wohnung ist (wie bei mir) oder eine Garage (Tiefgarage) existiert,
in die das E-Fahrzeug mitsamt Batterie gestellt werden kann.
Das Abstellen eines Kraftrads in der Wohnung dürfte kein bestimmungsgemäßer Gebrauch der Mietsache "Wohnung" sein. Wenn Dein Vermieter Stress macht weil Du einen Roller regelmäßig in der Wohnung parkst, dürfte er recht haben.
Die (Tief-) Garage hingegen hat ja nun mal den Zweck, Kraftfahrzeuge dort abzustellen. Einschränkungen bezügl der Antriebsart gibt es meines Wissens nirgends*
Viele Grüße,
knullibulli
* Vor ewigen Jahren (> 20 Jahre) gab es diese Diskussion bei Autos mit Gas-Antrieb (LPG und CNG). Damals gab es noch in einigen Bundesländern Verordnungen, die das Abstellen von "druckgasangetriebenen Autos" untersagt hatten (Garagenverordnungen). Die sind dann aber alle abgeschafft worden.
Re: Abstellen vor Haus wegen Brandgefahr?
Verfasst: Do 16. Mai 2024, 16:39
von Fasemann
Die Schilder für Gas/ LPG gibt es noch wenn die TG zu alt ist und keine / falsche Belüftung hat oder hängen die nur noch vor meinem geistigen Auge ??
Re: Abstellen vor Haus wegen Brandgefahr?
Verfasst: Do 16. Mai 2024, 16:48
von knullibulli
Fasemann hat geschrieben: ↑Do 16. Mai 2024, 16:39
Die Schilder für Gas/ LPG gibt es noch wenn die TG zu alt ist und keine / falsche Belüftung hat oder hängen die nur noch vor meinem geistigen Auge ??
Schon möglich, das hat aber nichts mit einer rechtlichen Anforderung zu tun. Manche Schilder hängen da eben schon immer.
Je nach Lage der Dinge könnte der Eigentümer / Betreiber aber auch im Rahmen seines Hausrechtes handeln und ebenso gut die Einfahrt grüner oder gelber Fahrzeuge untersagen. Meistens dürfte es sich aber einfach um Relikte handeln.
Bei uns hing auch so ein Schild. Hab die Verwaltung auf die Sachlage hingewiesen und dann wurde es entfernt.