Neue gesetzliche Regelung bei Reifen
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Neue gesetzliche Regelung bei Reifen
Neue gesetzliche Regelung die Reifen betreffend:
https://www.t-online.de/mobilitaet/aktu ... erden.html
In dem Artikel werden besonders Besitzer/Eigentümer/Nutzer,
von älteren Motorrädern und Rollern, viel Geld zusätzlich beim Reifenkauf, einplanen müssen...
Oder (was vermutlich so gewollt ist?) ein neues Motorrad/Roller kaufen?!
Denn was bleibt einem anderes übrig, wenn der Reifenhersteller keine Reifen liefern kann, die denen entsprechen, die im Fahrzeugschein stehen?
Den Gang zum TÜV mit einer Einzelabnahme machen?
Klar, die Prüforganisationen sollen auch etwas vom Kuchen abbekommen, wenn schon nicht alle 2 Jahre eine HU, dann so etwas noch....
https://www.t-online.de/mobilitaet/aktu ... erden.html
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Oder (was vermutlich so gewollt ist?) ein neues Motorrad/Roller kaufen?!
Denn was bleibt einem anderes übrig, wenn der Reifenhersteller keine Reifen liefern kann, die denen entsprechen, die im Fahrzeugschein stehen?
Den Gang zum TÜV mit einer Einzelabnahme machen?
Klar, die Prüforganisationen sollen auch etwas vom Kuchen abbekommen, wenn schon nicht alle 2 Jahre eine HU, dann so etwas noch....
Gruss Helmut
Ranis 2000 seit 08.2019 ca.15000 Km gefahren
Wechsel Akku alt gegen neu bei 6600 Km, Sicherungsautomat bei 9300 Km
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Re: Neue gesetzliche Regelung bei Reifen
reifen/markenbindung kann man sich austragen lassen...
vg
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Re: Neue gesetzliche Regelung bei Reifen
Ähh, wohin denn bitte? Der Hersteller des Rollers oder Motorrades, gibt die Grösse und die Beschaffenheit des Reifens für das Fahrzeug vor.
Davon abweichen geht nur, mit Einzelabnahme durch den TÜV. Denn diese wird (wie Teile ohne ABE), in den Fahrzeugschein eingetragen.
Dadurch kann später bei der HU der Prüfer, die Reifen, die anstatt der Originalreifen des Herstellers aufgezogen sind, als konform ansehen.
Nur:
Reifenhersteller produzieren solange gewisse Typen von Reifen (Allwetter, Winter, Sommer) für Fahrzeuge,
solange diese Fahrzeuge produziert werden. Fällt die weg, werden diese Typen von Reifen nicht mehr produziert.
Das ergibt eine gewisse Zeitlang eine Produktionssicherheit, für den Reifenhersteller.
Das ist ähnlich wovon jahrzehntelang z.B. Hersteller von Scheinwerferherstellern wie Bosch, Hella ect., ihre Produktion aufrecht erhalten haben.
Man sieht es auch schön z.Zt. gerade bei der Produktion von E-PKWs, wo Hersteller wie ZF fast vor dem Aus stehen, sofern nicht gegengesteuert wird.
Die müssen sich dem anpassen und etwas anderes produzieren, um nicht pleite zu gehen....
Zero hat für seine Modelle grösstenteils Reifen von Pirelli aufgezogen.
Rezon für sein Modell Bohemian welche von Michelin.
BTM welche von....
usw....
Ich gehe daher mal davon aus, dass die Reifenhersteller nicht so schnell auf diese Regelung, reagieren können.
Das ist mit Kosten verbunden, die dem Käufer auferlegt werden. (Reifen verteuern sich)
Gruss Helmut
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Re: Neue gesetzliche Regelung bei Reifen
betrift doch nur feharzeuge über 50ccm, also die die zum TÜV müssen.Afunker hat geschrieben: ↑Mo 10. Mär 2025, 11:01Davon abweichen geht nur, mit Einzelabnahme durch den TÜV. Denn diese wird (wie Teile ohne ABE), in den Fahrzeugschein eingetragen.
Dadurch kann später bei der HU der Prüfer, die Reifen, die anstatt der Originalreifen des Herstellers aufgezogen sind, als konform ansehen.
roller habn ja keine markenbindung wie motorräder,.
ich habe nioch reifenbindung, leider wird mein reifen seit 25 jahren nicht mehr hergestellt, daher habe ich bisher freigegebene reifen von verschiedenen fabrikate gefahren. fdas ändert sich jetzt, deswegen werde ich markenbindung austragen lassen, sodass ich nur nach größe fahre, was auch von mir gewünscht ist.
https://www.900r.de/gpz-forum/showthrea ... ght=reifen
https://www.900r.de/gpz-forum/showthrea ... post415936
vg
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Re: Neue gesetzliche Regelung bei Reifen
"Reifen gemäß EU-Zulassung" oder so.
Reifen24.de:
"...Neuregelung auch positive Aspekte abgewinnen. So ist bspw. bei einer reinen Abweichung des Reifenherstellers nicht automatisch eine Abnahme erforderlich, solange alle Dimensionen und Eigenschaften mit den Daten in den Papieren übereinstimmen oder diese sogar übertroffen werden. Die grundsätzlichen Maße wie Zollgröße, Abrollumfang, Breite und Querschnitt müssen also identisch sein bzw. innerhalb des vorgegebenen Spektrums der Dimensionen in der Zulassungsbescheinigung liegen...."
--
ABE-Zulassung (alle Fahrzeuge bis 2000) = muß Reifen eintragen werden!
EU-Zulassung (Fahrzeuge teilweise ab 2000) = Keine Reifenbindung mehr!
Reifen24.de:
"...Neuregelung auch positive Aspekte abgewinnen. So ist bspw. bei einer reinen Abweichung des Reifenherstellers nicht automatisch eine Abnahme erforderlich, solange alle Dimensionen und Eigenschaften mit den Daten in den Papieren übereinstimmen oder diese sogar übertroffen werden. Die grundsätzlichen Maße wie Zollgröße, Abrollumfang, Breite und Querschnitt müssen also identisch sein bzw. innerhalb des vorgegebenen Spektrums der Dimensionen in der Zulassungsbescheinigung liegen...."
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Re: Neue gesetzliche Regelung bei Reifen
Eigentlich nicht schwer. Wenn der Reifen in den Fahrzeugpapieren steht, muss der drauf.
Wenn Unsinn wie ein bestimmter Reifen eines Herstellers benannt ist, muss man den montieren.
Wenn man einen Reifen möchte, der nicht in den Fahrzeugpapieren steht, muss man zu einer Prüforganisation (Dekra, TÜV, GTÜ....) und für die Reifendimension ein Gutachten machen lassen. Damit rennt man zur Zulassungsstelle, und die tragen das in die Papiere ein.
Das gilt schon seit einigen Jahren. Alle Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, durften nicht mehr mit der Reifenfreigabe montiert werden. Und jetzt gilt das auch für den Altbestand - also alle Reifen, die mehr als 5 Jahre auf dem Buckel haben.
Gutachten und neue Papiere kosten leider Geld, rund 150 EUR, ein Besuch bei der Zulassungsstelle und ein bis zwei Besuche bei der Dekra. Das betrifft aber fast nur Fahrzeuge, die noch keine EU-Zulassung haben. Bei den jüngeren Fahrzeugen sollten nur noch die zu wählenden Dimensionen in den Papieren stehen. Was bei unseren Chinakrachern mit teilweise exotischen Reifengrößen aber auf das gleiche raus läuft.
Und nur weil ein Fahrzeug nicht zum TÜV muss, weil die Verantwortung beim Fahrzeughalter liegt, heißt das nicht, dass andere Reifen als in der ABE oder im COC angegeben einfach so gefahren werden dürfen.
Und nein - auch bei alten Fahrzeugen muss ich nicht unbedingt zum Prüfer. Nur wenn andere Reifen als in den Papieren verwendet werden.
Siehe auch auf der Conti-internetseite: http://www.reifen-freigaben.de/tireappr ... &default=1
Wenn Unsinn wie ein bestimmter Reifen eines Herstellers benannt ist, muss man den montieren.
Wenn man einen Reifen möchte, der nicht in den Fahrzeugpapieren steht, muss man zu einer Prüforganisation (Dekra, TÜV, GTÜ....) und für die Reifendimension ein Gutachten machen lassen. Damit rennt man zur Zulassungsstelle, und die tragen das in die Papiere ein.
Das gilt schon seit einigen Jahren. Alle Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden, durften nicht mehr mit der Reifenfreigabe montiert werden. Und jetzt gilt das auch für den Altbestand - also alle Reifen, die mehr als 5 Jahre auf dem Buckel haben.
Gutachten und neue Papiere kosten leider Geld, rund 150 EUR, ein Besuch bei der Zulassungsstelle und ein bis zwei Besuche bei der Dekra. Das betrifft aber fast nur Fahrzeuge, die noch keine EU-Zulassung haben. Bei den jüngeren Fahrzeugen sollten nur noch die zu wählenden Dimensionen in den Papieren stehen. Was bei unseren Chinakrachern mit teilweise exotischen Reifengrößen aber auf das gleiche raus läuft.
Und nur weil ein Fahrzeug nicht zum TÜV muss, weil die Verantwortung beim Fahrzeughalter liegt, heißt das nicht, dass andere Reifen als in der ABE oder im COC angegeben einfach so gefahren werden dürfen.
Und nein - auch bei alten Fahrzeugen muss ich nicht unbedingt zum Prüfer. Nur wenn andere Reifen als in den Papieren verwendet werden.
Siehe auch auf der Conti-internetseite: http://www.reifen-freigaben.de/tireappr ... &default=1
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Re: Neue gesetzliche Regelung bei Reifen
habe ich nicht behauptet, nur das es keine TÜV pflicht gibt für diese fahrzeuge.
klar, wer andere reifen drauf macht, muß sie ein oder austragen lassen. auch bein kleine fahrzeuge.
mann kann auch seine reifenbindung austragen lasse4n, und nur die dimensionen eintragen lassen. kostet 20.-rainer* hat geschrieben: ↑Mo 10. Mär 2025, 13:39Wenn man einen Reifen möchte, der nicht in den Fahrzeugpapieren steht, muss man zu einer Prüforganisation (Dekra, TÜV, GTÜ....) und für die Reifendimension ein Gutachten machen lassen. Damit rennt man zur Zulassungsstelle, und die tragen das in die Papiere ein.
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Re: Neue gesetzliche Regelung bei Reifen
Guten Morgen, aktuell, sprich seit gut 2 Monaten ist jetzt nur die Übergangsfrist für Altreifen abgelaufen.
Ist die seit Jahren bekannte Reifenfreigabensau nicht schon oft genug durchs Dorf getrieben worden?
Ist die seit Jahren bekannte Reifenfreigabensau nicht schon oft genug durchs Dorf getrieben worden?
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Re: Neue gesetzliche Regelung bei Reifen
nicht genug 
reifen austragen
Es finden sich genügend Prüfer mit §21 Berechtigung , die die Reifenbindung streichen und durch den Satz "Nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps" ersetzen.
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reifen austragen
Es finden sich genügend Prüfer mit §21 Berechtigung , die die Reifenbindung streichen und durch den Satz "Nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps" ersetzen.
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Re: Neue gesetzliche Regelung bei Reifen
hier noch was lustiges gefunden 
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