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E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Verfasst: Mi 11. Jul 2018, 10:01
von Alf
Hallo Gemeinde:
Ich habe soeben vom Straßenverkehrsamt Post bekommen.
Das E wird nicht für L1e-Fahrzeuge vergeben, ich muß das Kennzeichen und die Zulassung dorthin bringen, damit eine neue Zulassung und ein neues Kennzeichen erstellt wird, ohne E. Kostenlos für mich, wie Großzügig.
Grundlage ist eine EU-Verordnung:
https://www.gesetze-im-internet.de/emog/EmoG.pdf
Sehr ärgerlich, aber mehr Sicherheit bringt die Zulassung zumindest in geschlossenen Ortschaften.
Re: E-Kennzeichnung bei Freiwilliger Zulassung
Verfasst: Mi 11. Jul 2018, 12:43
von MEroller
Hochinteressante Spitzfindigkeiten! Wenigstens nimmt die Zuslassungsstelle die Kosten für's neue Schild auf sich, weil sie sich selber noch nicht genügend aufgeschlaut hatten.
Re: E-Kennzeichnung bei Freiwilliger Zulassung
Verfasst: Mi 11. Jul 2018, 13:03
von Alf
Naja, das haben die Versager in Brüssel zu verantworten.
Re: E-Kennzeichnung bei Freiwilliger Zulassung
Verfasst: Mi 11. Jul 2018, 13:40
von Alf
Ich würde an Deiner Stelle eher auf die Deutsche Rechtschreibung achten, als Spekulationen in den Raum zu setzen.
Deine Beiträge sind nicht sonderlich schön zu lesen.....
Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Verfasst: Mi 11. Jul 2018, 14:06
von Patrick
Das ist natürlich ärgerlich für dich Alf, verstehe daher die Verärgerung. Auf Brüssel würde ich es allerdings nicht schieben, schliesslich regelt immer noch jedes Land seine "L1e"-Kennzeichenregelungen selbst. An anderer Stelle hatte ich mich ja schon skeptisch geäußert, ob sich der Aufwand lohnt, in dem Fall dann leider noch ein Argument dazu gegen die freiwillige Zulassung. Schade.
Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Verfasst: Mi 11. Jul 2018, 16:38
von Alf
Das ist für alle ärgerlich welche sich diese Zulassung " gegönnt " haben.
Ich gehöre ja, wie viele andere, nicht der Generation ´Geiz ist Geil ´an.
Und lesen kannst Du ja offensichtlich auch nicht:
Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Notifizierung der
EGRL 34/98 (CELEX Nr: 31998L0034) +++)
Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Verfasst: Mi 11. Jul 2018, 17:08
von Patrick
Alf hat geschrieben: ↑Mi 11. Jul 2018, 16:38
...
Und lesen kannst Du ja offensichtlich auch nicht:
Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Notifizierung der
EGRL 34/98 (CELEX Nr: 31998L0034) +++)
Stimmt war eine EU Verordnung und keine Richtlinie und damit musste es nicht erst national ausgestaltet werden. Nichts destotrotz hätte Deutschland durchaus die Möglichkeit durch ein eigenes Gesetzt dieses zu erweitern.
Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Verfasst: Mi 11. Jul 2018, 20:17
von Alf
Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Verfasst: Do 12. Jul 2018, 06:45
von vsm
Patrick hat geschrieben: ↑Mi 11. Jul 2018, 17:08
Alf hat geschrieben: ↑Mi 11. Jul 2018, 16:38
...
Und lesen kannst Du ja offensichtlich auch nicht:
Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Notifizierung der
EGRL 34/98 (CELEX Nr: 31998L0034) +++)
Stimmt war eine EU Verordnung und keine Richtlinie und damit musste es nicht erst national ausgestaltet werden. Nichts destotrotz hätte Deutschland durchaus die Möglichkeit durch ein eigenes Gesetzt dieses zu erweitern.
Was hat denn die Typgenehmigung mit dem E-Kennzeichen zu tun? Das EmoG basiert auf der
Richtlinie 98/34/EG und wurde durchaus national ausgestaltet und umgesetzt. So erstreckt sich der Anwendungsbereich hier ja auch auf die Klasse N2, sofern sie in D mit FS Kl. B gefahren werden darf. Dass nun ausgerechnet die Klasse L1e ausgenommen ist, ist für uns natürlich ärgerlich, aber ohne die "Versager in Brüssel", wie Alf sie nennt, hätten wir bis heute überhaupt keine Möglichkeit der Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge.
Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Verfasst: Sa 11. Aug 2018, 14:05
von Alf
Es ist vollbracht, mein " E " ist weg.
Gekostet hat es nichts.