Heyho,
bin mir nicht zu 100% sicher ob ich hier an der richtigen Stelle bin, aber ich hätte eine Frage zu dem Begriff Nenn- bzw Dauerleistung.
Also folgende Sache. Ich bin derzeit dabei an einem (tuning-)Umbau meines Elektromopeds, möchte jedoch noch gern in der L1E Fahrteugklasse bleiben. Dafür muss die Höchstgeschwindigkeit maximal 45kmh betragen (easy, Drehzahlbegrenzung) und die Nennleistung bei maximal 4KW liegen.
Ist mit der Nennleistung die maximale Leistung gemeint, die meine Lipo Akkus abgeben dürfen? Oder das Maximum was der Motor an Leistung (nach Verrechnen des Wirkungsgrad) ziehen kann? Oder die Antriebsleistung des Radnabenmotors bei 45km/h? Oder vielleicht doch was anderes?
Stehe ein bisschen auf dem Schlauch ob ich mein 60V System jetzt auf 67A drosseln soll oder ob vielleicht doch mehr geht
Lg
Frage zu "Nenn-/Dauerleistung"
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Re: Frage zu "Nenn-/Dauerleistung"
Also mein GoE hat bei 60V bis 5KW beim beschleunigen gemacht, beim gemütlichen cruisen waren es dann 1800 Watt, solange du auf der Rolle bei einer Kontrolle nicht über 55 km/ h kommst , sollte der Rest keine Rolle spielen.
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und 1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen
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Re: Frage zu "Nenn-/Dauerleistung"
Hallo,
die Grenzwerte bei der L1e Zulassung sind natürlich 45 km/h (ggf. plus zulässige Toleranz) und wie Dir ebenfalls bekannt, darf die Nennleistung das 4 kW-Limit nicht überschreiten. Beim Benzinfahrzeug ist die Sache einfach, da die Leistungkurve des Motors eigentlich immer gleich ist, egal wie voll der Tank ist. In der Regel liegt da das Leistungsmaximum in der Nähe der Höchstgeschwindigkeit. Beim Elektro-Zweirad erfolgt die Leistungsmessung zur Nennleistungsbestimmung meines Wissens ebenfalls in diesem Bereich (also um die Höchsgeschwindigkeit herum). Da bleinen die Messwerte aber nicht gleich, weil die Akku-Spannung mit der Entladung immer weiter zurück geht. Bei zugelassenen Neu-Fahrzeugen gibt da wohl (inzwischen) die 30-Minuten-Maximalleistung in den Fahrzeugpapieren an, wodurch dann der Akku-Effekt gemittelt einfließt. Prinzipbedingt kann ein Elektromotor aber bei niedrigen Drehzahlen (z. B. nur 50% der Drehzalb bei Höchstgeschwindigkeit) mit bis zu doppelt so großer Leistung beschleinigen/ bergauf fahren als bei Höchstdrehzahl/Höchstgeschwindigkeit in der Ebene. Wenn der Akku kurzzeitig mehr Strom liefern kann und der Motor-Controller den hohen Strom beherrscht, kann innerhalb des Zulassungslimits die Maximalleistung in der Beschleunigungsphase also theoretisch kurzzeitig auch 5-8 kW betragen, solange es sich mit Annähern an die Höchstgeschwindigkeit wieder unter 4 kW einpendelt.
We es bei einer Einzelzulassung nach Umbau und am Rollen-Prüfstand beim TÜV dann genau gemessen wird, kann ich nicht sagen. Die 30 Minuten Zeit werden die vermutlich dort nur messen, wenn man die lange Messung extra bezahlt. Wenn der Wert am, Beginn der Messung, mit vollgeladenem Akku und höchstgeschwindigkeit schon unter 4 kW liegt, wird das aber wohl ohnehin reichen, um zu bestehen.
Viele Grüße
Didi
die Grenzwerte bei der L1e Zulassung sind natürlich 45 km/h (ggf. plus zulässige Toleranz) und wie Dir ebenfalls bekannt, darf die Nennleistung das 4 kW-Limit nicht überschreiten. Beim Benzinfahrzeug ist die Sache einfach, da die Leistungkurve des Motors eigentlich immer gleich ist, egal wie voll der Tank ist. In der Regel liegt da das Leistungsmaximum in der Nähe der Höchstgeschwindigkeit. Beim Elektro-Zweirad erfolgt die Leistungsmessung zur Nennleistungsbestimmung meines Wissens ebenfalls in diesem Bereich (also um die Höchsgeschwindigkeit herum). Da bleinen die Messwerte aber nicht gleich, weil die Akku-Spannung mit der Entladung immer weiter zurück geht. Bei zugelassenen Neu-Fahrzeugen gibt da wohl (inzwischen) die 30-Minuten-Maximalleistung in den Fahrzeugpapieren an, wodurch dann der Akku-Effekt gemittelt einfließt. Prinzipbedingt kann ein Elektromotor aber bei niedrigen Drehzahlen (z. B. nur 50% der Drehzalb bei Höchstgeschwindigkeit) mit bis zu doppelt so großer Leistung beschleinigen/ bergauf fahren als bei Höchstdrehzahl/Höchstgeschwindigkeit in der Ebene. Wenn der Akku kurzzeitig mehr Strom liefern kann und der Motor-Controller den hohen Strom beherrscht, kann innerhalb des Zulassungslimits die Maximalleistung in der Beschleunigungsphase also theoretisch kurzzeitig auch 5-8 kW betragen, solange es sich mit Annähern an die Höchstgeschwindigkeit wieder unter 4 kW einpendelt.
We es bei einer Einzelzulassung nach Umbau und am Rollen-Prüfstand beim TÜV dann genau gemessen wird, kann ich nicht sagen. Die 30 Minuten Zeit werden die vermutlich dort nur messen, wenn man die lange Messung extra bezahlt. Wenn der Wert am, Beginn der Messung, mit vollgeladenem Akku und höchstgeschwindigkeit schon unter 4 kW liegt, wird das aber wohl ohnehin reichen, um zu bestehen.
Viele Grüße
Didi
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Re: Frage zu "Nenn-/Dauerleistung"
Alles klar, vielen Dank für schon mal für den ausführlichen Kommentar. Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe gehts um die Leistung die der Motor bei Höchstgeschwindigkeit auf die Fahrbahn bringt? Da wär ich ja bei einem 60kg Gefährt und 45km/h limit wahrscheinlich deutlich unter den 4kw.
Bloß das mit der Beschleunigung bereitet mir etwas Kummer. Woher haste die 50%? Glaube mit 100A Batteriestrom, 300A Phasenstrom und 71,4V (vollgeladener Akku) lieg ich über den 8kw beim Beschleunigen
Bloß das mit der Beschleunigung bereitet mir etwas Kummer. Woher haste die 50%? Glaube mit 100A Batteriestrom, 300A Phasenstrom und 71,4V (vollgeladener Akku) lieg ich über den 8kw beim Beschleunigen
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Re: Frage zu "Nenn-/Dauerleistung"
Die maximale Nennleistung von 4kW für L1e Zweiräder beziehen sich auf die MECHANISCHE Nennleistung des Motors, sprich elektrisch müsste Deine Batterie da eher in der Lage sein, 4,5kW zu liefern. Welche aber nur für eine gewisse Dauer anliegen können mit 45km/h, bei steiler Bergauffahrt oder gegen starken Gegenwind, weil eben in der Ebene wesentlich weniger als 4kW mechanisch nötig sind für Konstantfahrt mit 45.. 47km/h.
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