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(und ist noch was zum verschieben? )

…und das Blaulicht dürfte wohl auch nicht zulässig seinAlpenostrand hat geschrieben: ↑Di 28. Feb 2023, 16:09Wo ist dein Problem? Bis auf den Schriftzüge "Polizei", "133" und den Bundesadler darfst du deinen CE04 auch so gestalten. Du darfst nur den roten Streifen nicht reflektierend gestalten, dass ist laut StVO nur der Polizei erlaubt.
Gibt ja genug Firmen, die so ein Designe mit dem eigenen Firmennamen verwenden.
Schlüssel umdrehen???Wenn man den Schlüssel umdreht, wartet man vergeblich auf das Aufheulen des Motors.
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