
Also dann einfach alles auf den Beifahrersitz stapeln...
Da Citroen den Ami als "voiture sans permis" bewirbt, habe ich den Faktencheck gemacht. In der Tat brauchen in Frankreich Personen, die nach dem 01.01.1988 geboren sind, einen AM-Führerschein; für ältere Personen reicht ein "Brevet de sécurité routière", eine Prüfbescheinigung, die es gab bevor AM eingeführt wurde.chrispiac hat geschrieben: ↑So 6. Jun 2021, 00:17Das mit dem Fahrerlaubnisfrei stimmt nicht, man braucht EU-weit den AM Führerschein (bekannt als Moped oder Roller Schein). Richtig ist, das man den in Frankreich bereits ab 14 Jahren erwerben kann und das es ein niederschwelliges Angebot ist, also bei weitem nicht so Aufwändig und teuer wie ein B (Auto) Führerschein, gerade in Frankreich - mich würde es nicht wundern, wenn jeden Autoführerschein vom Präsidenten persönlich unterzeichnet wird und mit einer Eherenmedallie zusammen zugestellt wird, so sehr wird der immer noch in Frankreich verehrt.
Nicht ganz. Eine Mofa-Prüfbescheinigung berechtigt seit Dezember 2016 auch zum Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen (bis 25 km/h), darunter fallen langsame Kabinenroller (und Trikes) der Klasse L2e.
Hier wird gezeigt, wie der Beifahrersitz entfernt wird:
Hier wird gezeigt, wie man an die 12V Batterie kommt, dafür wird dem Kunden anvertraut, die gesamte Heckverkleidung zu entfernen:
Gerade nachgesehen - tatsächlich hat man das mit der EU Verordnung 186/2013 zum 1.1.2017 in Deutschland umgesetzt. Mal wieder so ein Absatz, den man gerne Übersieht.AndyAndy hat geschrieben: ↑So 6. Jun 2021, 22:47Da Citroen den Ami als "voiture sans permis" bewirbt, habe ich den Faktencheck gemacht. In der Tat brauchen in Frankreich Personen, die nach dem 01.01.1988 geboren sind, einen AM-Führerschein; für ältere Personen reicht ein "Brevet de sécurité routière", eine Prüfbescheinigung, die es gab bevor AM eingeführt wurde.
Die Anforderungen beim Erwerb von AM sind im Vergleich zu Deutschland extrem einfach: es gibt weder eine Prüfung (sondern nur einen vorgeschriebenen Ausbildungsplan) noch ist die Ausbildung auf einem Zweirad Voraussetzung. Insofern ist die Hürde für den französischen AM vergleichbar mit der Mofa-Prüfbescheinigung hierzulande.
Quellen:
https://www.demarches.interieur.gouv.fr ... s-conduire
https://www.service-public.fr/particuli ... 90?lang=en
Nicht ganz. Eine Mofa-Prüfbescheinigung berechtigt seit Dezember 2016 auch zum Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen (bis 25 km/h), darunter fallen langsame Kabinenroller (und Trikes) der Klasse L2e.
Im Ami sind die Sitze nicht klappbar. Der Beifahrersitz ist fest verschraubt. Natürlich kann man den ausbauen oder zugelassene Alternativsitze einbauen, sofern sie passen und erlaubt sind. Vielleicht wird es später welche im After Sale Bereich geben. So könnte man den Ami besser Beladen, sofern die maximale erlaubte Zuladung nicht überschritten wird und es temporär bleibt.
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