gervais hat geschrieben: ↑Di 17. Okt 2017, 07:28
…
@chrispiac: Da habe ich Dich wohl falsch verstanden. Ich dachte wirklich, dass Du legale LED
Leuchtmittel Alternativen für L1e Roller Hauptscheinwerfer kennst. Louis,Polo usw. haben so etwas jedenfalls nicht.
Das wird es auf absehbare Zeit auch nicht geben, da KFZ-Leuchtenmittel eine gewisse Ausleutcharakeristik aufweisen müssen. Darum werden die LEDs in Gruppen montiert mit passener Vorschaltung als ganzes verkauft. Einzelnde Leuchtmittel lassen sich (entgegen zu Leuchen im Heimbereich) nicht einfach wechseln (mal abgesehen davon, das z. B. bei Blinkern auch das Relais bezüglich der Last angepasst werden muß. Somit gibt es nur komplettsätze für Blinker zum Umrüsten auf LED, teuer aber z. B. auch bei Louis). Es ist somit nicht möglich einfach eine Leuchte mit Gewinde aus dem Scheinwerfer hinauszudrehen und eine LED hineinzuschrauben - weil diese keinen Leuchtfaden haben, LED-Licht i. d. R nur ein eine Richtung abgeben und somit die Kegelrefelxion des Scheinwerferns nicht [richtig] nutzen können). Deswegen können LED-Scheinwerfer nur als ganzes für Fahrzeuge auf den Markt gebracht werden. Wenn der unu den Scheinwerfer in der Verkleidung eingebaut hat, wird man ihn daher nicht wechseln können. Ist er aufgeschraubt, wäre er, gegen ein LED-Modell wechselbar (wobei es auch günstigere gibt, mein Link diente nur als Beispiel, das sowas LEGAL erhältlich ist. Nach Auskunft Louis für jedes Motorrad in der EU, sofern richtig montiert und Lichtkegel ausgerichtet - Anleitung liegt bei).
gervais hat geschrieben: ↑Di 17. Okt 2017, 07:28
*** EDIT: Leider gibt es zur E-Zulassung nichts Schriftliches im Netz. Bei Highsider findet man aber folgenden Satz in der Anleitung:
Dieses Lichtmodul ist zur Montage an Motorrädern zulässig und erfüllt bei STVO/ECE konformer Befestigung die europäischen Vorschriften. Es ist kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere oder mitführen etwaiger Dokumente notwendig
Ich bin mir aber nicht sicher, ob das den Ordnungshütern genügt, bzw. ob mit "Motorrädern" auch Roller gemeint sind. Zu beachten wäre auch, dass die nationale StZVO den ECE Regelungen z.T. hinterher hinkt, d.h. das hierzulande durchaus andere Vorschriften gelten, da ECE Regelungen nicht zwingend (zeitgleich) in nationale Vorschriften umgesetzt wurden / werden.
Die nationale Zulassung ist mit einer ECE Erklärung/Abnahme in einem EU Land erfüllt (Binnenmarktprinzip in D gesetzlich umgesetzt). Darum gibt es ja das Problem mit den (zu) lauten Auspuffanlagen an Motorrädern, die unzureichend getestet meist in Tschechien zugelassen werden und somit hier automatisch als gültig anerkannt sind (und es extrem schwer ist, diese legal zu verbieten). Nach Auskunft Louis gilt eine Musterzulassung für L3e Fahrzeuge abwärtskompatibel auch für L1e (die Prüfungen für L3e sind umfangreicher als die für L1e und inkluieren deren Vorgaben)
gervais hat geschrieben: ↑Di 17. Okt 2017, 14:31
Sehr gute Idee, preiswert zudem. Vielleicht wäre das ein vom Durchmesser und der Einbautiefe her ein passender Einsatz für die nach LED dürstenden UNUisten. Sauber eingepasst, fiele der gar nicht sooo auf. Ist da der LED Trafo bzw. die Konstantstromquelle direkt verbaut oder sep. ?
Die Leuchteinheit des NIU wird direkt am 12V-Bordnetz betrieben, allerdings ist die Ausrichtung des Leutmittels an die leicht nach oben gerichtete Frontpartie des NIU ausgerichtet. Wird sie (nahrzu) senkrecht montiert, dürfte sie stark nach unten Leuchten. Zudem werden die Befestigungsschrauben von hinten gegen die Verkleidung verschraubt. Ich weiß nicht, wie sich die dann am unu befestigt werden sollen
