Nun gibts nix mehr bei einer Kontrolle zu bemängeln!

Hat leider 50€ gekostet, aber so hab ich ein besseres Gefühl.
Nebenbei - die Drohung mit Erlöschen der Betriebserlaubnis ist nicht mehr rechtskonform.
Zitat aus der StVZO:
§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis....
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Das ist gesetzlich inzwischen an einen der 3 Punkte gekoppelt (vorstellbare Gefährdung reicht).
Z.B.: Wenn eine Zusatzleuchte am Lenker installiert ist, die durch versehentliches Verdrehen blenden kann....
Leider hat sich das bei den Kontrollierenden noch nicht überall rumgsprochen, deshalb muss man manchmal trotzdem noch den Rechtsweg einschlagen.
Es ging mir um das Vermeiden von Stresspotential.