Die nächste mögliche Strasse war dann ganz übles Kopfsteinpflaster. Alles hat ganz schrecklich geschüttelt und mehr als 20kmh ging echt nicht

Was ist eigentlich mit 30 wegen Lärmschutz? gilt das auch für mich?
Elektrofahrer haben schon erfolgreich gegen Bußgelder geklagt, die sie für die Übertretung einer Geschwindigkeitsbegrenzung "wegen Luftreinhaltung" aufgebrummt bekommen hatten...midnight3000 hat geschrieben: ↑Do 20. Sep 2018, 20:53Was ist eigentlich mit 30 wegen Lärmschutz? gilt das auch für mich?
Den Dritten gegenüber ist zunächst Deine Kfz-Haftpflicht leistungspflichtig. Dies gilt für alle Risiken aus "dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-[...]fahrzeugen [...]". Im weiteren Verlauf entscheidet die genaue Brandursache über eventuelle Regressansprüche der Versicherung gegenüber Dir oder Dritten. Dein eigener Schaden ist allenfalls durch die Vollkasko gedeckt (mit einigen unwahrscheinlichen Ausnahmen, wie z.B. einem direkten Blitzeinschlag während des Ladens, der durch die Teilkasko gedeckt wäre). Auch hier kommt es also auf die genaue Brandursache an.midnight3000 hat geschrieben: ↑So 23. Sep 2018, 22:26[...]
Wer bezahlt eigentlich den Schaden wenn der Roller beim Laden abbrennt und noch einige andere Autos beschädigt?
Das fällt dann aber nicht in die Kategorie "Recht gehabt", sondern in die Kategorie "Glück gehabt". Schon vor zwei Jahrzehnten gab es dazu ein obergerichtliches Urteil, das besagt, dass das Zusatzschild "Luftreinhaltung" einen rein informativen Charakter und somit "[...]keine konstitutive Bedeutung für die Wirksamkeit der angeordneten Verkehrsbeschränkung[...]" hat.MEroller hat geschrieben: ↑Do 20. Sep 2018, 23:12Elektrofahrer haben schon erfolgreich gegen Bußgelder geklagt, die sie für die Übertretung einer Geschwindigkeitsbegrenzung "wegen Luftreinhaltung" aufgebrummt bekommen hatten...midnight3000 hat geschrieben: ↑Do 20. Sep 2018, 20:53Was ist eigentlich mit 30 wegen Lärmschutz? gilt das auch für mich?
Und es gibt auch nachvollziehbare Gründe für diese Auslegung. Ein nicht unwesentlicher Anteil der Luftverschmutzung entsteht durch Aufwirbeln von Feinstaub und durch Abrieb von Bremsen und Reifen, wird also auch durch (schnell fahrende) Elektrofahrzeuge gefördert.Das OLG Stuttgart (Beschluss vom 12.06.1998 - 1 Ss 338/98) hat entschieden:
Das mit dem Zusatz "Luftreinhaltung" versehene Verkehrsschild Zeichen 274 zur StVO über die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erlaubt auch den Führern von emissionslosen Elektrofahrzeugen nicht, schneller als erlaubt zu fahren.
Andererseits sind Brandschaeden wieder uneingeschraenkt eingeschlossen.A.2.2.6 Versichert sind Schaeden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folgeschaeden am Fahrzeug durch Kurzschluss sind bis zu 3.000 Euro je Schadensfall versichert.
kA was im Zweifelsfall gelten wuerde, ich kann jedenfalls damit ruhig schlafen, da ich das Risiko fuer gering halteA.2.2.1 Versichert sind Brand und Explosion. [...] Schmor und Sengschaeden sind mitversichert.
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