Oh Mann, wo fange ich da nur an...
Also erstens ist es sinnvoll, sowas genau
einmal in einem Forum zu posten, damit eine eventuelle Diskussion nicht über mehrere Themen verteilt und unabhängig voneinander geführt wird. Zweitens wäre es schon sinnvoll, bei einer
Antwort auch die dazugehörige
Frage zu posten, am besten gleich mit
Link zu Twitter. Drittens wird dadurch dem mündigen Leser schnell das
Niveau der "Unterhaltung" vor Augen geführt und er kann vielleicht erahnen, warum beim BMVI der Praktikant mal an die Tastatur gelassen wurde, der sonst nur Kaffee kochen darf. Das BMVI kann keine Fahrzeuge "für den Verkehr zulassen", sondern höchstens die rechtlichen Rahmenbedingungen für KBA und die technischen Dienste schaffen. "In den Verkehr bringen" bedeutet im Juristen- bzw. Amtsdeutsch das Abgeben an oder Bereitstellung für Dritte (den Markt). Da ich davon ausgehe, dass das BMVI auch in Zukunft keine Hoverboards verkaufen möchte, ist unklar, was gemeint ist. Der "Straßenverkehr" kann es ja auch irgendwie nicht sein, denn warum sollte man etwas
erst in den Straßenverkehr bringen, um
anschließend dafür einen passenden Rechtsrahmen zu schaffen? Vielleicht kann mir da jemand auf die Sprünge helfen? Vielleicht müssen wir aber auch akzeptieren, dass die Antwort des BMVI die Bytes nicht wert ist, die sie in der Datenbank belegt. Vielleicht hat aber auch eine Antwort auf
nichts besseres verdient...