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Niu N1S als Lastenesel - Satteltaschen
Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 15:12
von Malectrics
Hallo zusammen,
Ich habe für meinen Niu ein paar Satteltaschen "gebastelt".
Ich muss öfter mal viele kleine Päckchen und Luftpolsterumschläge zur Post bringen. Da war der Stauraum unter der Sitzbank und im Topcase zu wenig.
Wie wurden die Taschen gemacht ?
Bei normalen Fahrradtaschen wurde das Mittelteil abgeschnitten und 2 weiche Ledergurte neu angenäht, so dass die Tachen jetzt über den Niu Sattel gelegt werden können.
Die Seite der Taschen die am Roller anliegt habe ich mit Moosgummimatten beklebt. Dann kann der Roller nicht verkratzen und gleichzeitig verrutschen die Taschen nicht so leicht.
Da man auf dem vorderen Lederriehmen während der Fahrt draufsitz können die Taschen auch nicht abhauen.
Demnächst werde ich noch 2 Klettbänder an dem hinteren Riemen annähen, so dass man die Taschen an den Griffen hinten am Niu festmachen kann.
Re: Niu N1S als Lastenesel - Satteltaschen
Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 19:40
von Eule
Tolle Idee! Ergänzungsvorschlag: aus Sicherheitsgründen Warnreflektoren (Dreiecke) auf beiden Taschen anbringen, dann wirkt die Fuhre auch noch breiter und der seitliche Überholabstand der "Blindfahrer" wird automatisch größer (nicht nur bei Dunkelheit).
Re: Niu N1S als Lastenesel - Satteltaschen
Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 21:39
von chrispiac
Boah, was für ein Lastesel! Schiebst Du den NIU jetzt Quer in die Garage, weil er breiter als lang ist?

Re: Niu N1S als Lastenesel - Satteltaschen
Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 23:08
von kabee
Eule hat geschrieben: ↑Mo 26. Mär 2018, 19:40
Tolle Idee! Ergänzungsvorschlag: aus Sicherheitsgründen Warnreflektoren (Dreiecke) auf beiden Taschen anbringen, dann wirkt die Fuhre auch noch breiter und der seitliche Überholabstand der "Blindfahrer" wird automatisch größer (nicht nur bei Dunkelheit).
Prinzipiell nette Idee, aber §53 STVZO sagt in Absatz 4: "Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig." Auch retroreflektierende Konturaufkleber oder Aufnäher an den Seiten sind nicht zulässig. Eigentlich ist gar keine lichttechnische Einrichtung, die über das schon Vorhandene hinaus geht zulässig

Ich hatte vor ein paar Monaten ein ähnliches Transportproblem und habe zwei Royal-Mail-Taschen an die Seiten gehängt. Leider haben die Taschen ein umlaufendes, gelb reflektierendes Band. Polizei fand die Idee auch gut, konnte die Umsetzung aber nicht tolerieren. Was in dem Fall aber hilft ist einfach in der Mitte der Fahrbahn zu fahren. Man macht sich nicht unbedingt beliebter, aber die Überhol-Hemmschwelle bei durchgezogener Linie steigt ein bisschen.
Re: Niu N1S als Lastenesel - Satteltaschen
Verfasst: Di 27. Mär 2018, 00:52
von Eule
kabee hat geschrieben: ↑Mo 26. Mär 2018, 23:08
Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.
Du magst Recht haben, aber in was für einer bekloppten Welt leben wir eigentlich
Mein Fahrrad-Anhänger hat rote Reflektoren rechts und links hinten und meine Ortlieb-Satteltaschen am Heckträger haben silberne Reflektoren hinten und vorne. Wenn diese Flächen von Scheinwerfern getroffen werden, sind sie heller als jede rote LED, aber erlaubt, weil kein KFZ

Re: Niu N1S als Lastenesel - Satteltaschen
Verfasst: Di 27. Mär 2018, 01:31
von kabee
Eule hat geschrieben: ↑Di 27. Mär 2018, 00:52
Du magst Recht haben, aber in was für einer bekloppten Welt leben wir eigentlich
Tjaaaa, wenn ich mit 100 in der Dunkelheit fahre, macht es halt einen Riesenunterschied ob da vor mir ein Fahrrad mit Hänger mit 20 km/h oder ein Mofa mit 25 km/h fährt... Deutschland halt. Regeln sind da, weil sie da sind. Es wird nix hinterfragt, Mist bleibt bestehen für die Ewigkeit.
Re: Niu N1S als Lastenesel - Satteltaschen
Verfasst: Di 27. Mär 2018, 12:09
von Malectrics
Ergänzungsvorschlag: aus Sicherheitsgründen Warnreflektoren (Dreiecke) auf beiden Taschen anbringen
Die silbernen Rechtecke auf den Taschen sind Reflektoren. Kommt auf den Bildern leider schlecht rüber. Die sind schon original so an den Taschen. Ich denke das sollte reichen, rote Dreiecke bau ich da nicht zusätzlich dran.
Da die meisten Straßen bei mir in der Kleinstadt 30er Zonen sind habe ich mit überholenden Autos keine Probleme.
Auf den kurzen Stücken 50er Straßen fahr ich einfach stur in der Fahrbahnmitte. Der Roller läuft ja 50 km/h (zumindest laut Tacho), da hat keiner zu überholen
Boah, was für ein Lastesel! Schiebst Du den NIU jetzt Quer in die Garage, weil er breiter als lang ist?

Der passt mit Taschen tatsächlich nicht in die Garage, weil da noch Fahrräder, Motorrad usw. drinn stehen.
Muss den Roller erst rausschieben und dann draußen die Taschen drüber hängen.
Das sind allerdings auch fast die größten Fahradtaschen die es so gibt. Wenn man nicht ganz so viel Platz braucht und normale Fahrradtaschen nimmt wird es sicherlich wesentlich weniger mächtig aussehen.
Re: Niu N1S als Lastenesel - Satteltaschen
Verfasst: Di 27. Mär 2018, 12:30
von tcj
a) die Konstruktion gefällt mir und ist eine tolle Idee für diese Aufgabe
b) dreieckige Reflektoren sind ja auch den Anhängern vorbehalten, daher sind sie an KFZ nicht zulässig
c) die Reflektoren wären ja an den nicht fest mit dem Roller verbundenen Taschen angebracht, gehören damit nicht zum Fahrzeug, wären IMHO dann zulässig - ich würde aber trotzdem keine dreieckigen nehmen um zumindest der Diskussion wegen b) aus dem Wege zu gehen.
d) zusätzliche Reflektoren je nach Richtung in der richtigen Farbe und Form müssten doch eh zulässig sein - sonst wären doch schon die meisten Topcases problematisch - nach vorne weiß, Seite gelb, hinten rot
e) Ich habe in meinem Topcase sogar ein zusätzliches Bremslicht - nach StVZO nicht zulässig - gemeckert hat in den zwei Jahren noch keiner - auch nicht die Männer und Frauen in Uniform und blau-silbernen Fahrzeugen, die manchmal hinter mir fahren