vsm hat geschrieben: ↑Mi 8. Jan 2020, 11:52
Elektrokleinstfahrzeuge sind (wie auch Fahrräder) keiner Fahrzeugklasse zugeordnet. Es ist innerhalb der EU
nicht statthaft, ein Kraftfahrzeug der Klasse L3e-A1 national zuzulassen, ohne dass eine Genehmigung existiert, die für die ganze EU gültig wäre. "Grundsatz einer vollständigen Harmonisierung" wird das geschimpft.
Das ist die sog. CoC und die regelt die EU-Konformität. DIe Zulassungsvorschriften kann aber jedes EU-Land selber regeln. In den NL zB sind 45-km/H meist auch als 25 km/h-Zulassung erhältlich.
Ein von mir in den NL erworbener unu, kann also eine 25 km/h CoC haben, die aber nur für diesen
einen NL-unu gilt.
Daraus zu schlussfolgern, dass ein in DE erworbener unu einen 25 km/h-Zulassung erhalten könnte, ist aber falsch.
Die Führerscheinklasse 2 kennt in den NL seit Jahr und Tag, keine Unterscheidung zwischen verschiedenen LKW
Die Krönung sind die 25-km/h Zulassung in NL, von Auto und LKW, die bauartbedingt, nicht schneller fahren können (Moppedauto)
"EU-Hamonisierung" ist eine Euphemismus für das
absolute Chaos
Die Gleichsetzung von Fahrrädern mit Elektrokleinstfahrzeugen kann man nur Idiotie "Made in AT" bezeichnen, spätestens wenn einem so ein AT-Tiefflieger in die Hacken fährt