Wie schon einmal geschrieben: ein unu in den NL gibt es als 25 km/H, bei dem die CoC auch die 25 km/h-Zulassung enthält. Dieser unu kann dann auch in DE mit 25 km/h-Zulassung fahren, weil die CoC. wie auch @vsm richtig erklärt hat , EU-weit gültig.ist.Grimmrog hat geschrieben: ↑Mi 8. Jan 2020, 13:19Naja es geht im Thema schon irgendwie um Führerscheinklassen. Aber meine Frage zielte eben daraufhin ab, was man nun tun müsste um in D eine Soco ungedrosselt fahren zu können. Natürlich reciht da ein M nicht aus und man benötigt A1. Aber es geht eben um die Zulassung/Betriebserlaubnis. Diese ist in anderen Ländern ja auch ungedrosselt möglich somit sollten bei Vorstellung
der ungedrosselten Maschine ja eigentlich auch die Papiere existieren mit den ungedrosselten Parametern, und anhand derer müsste es ja dann auch möglich sein eine gültige Betriebserlaubnis für eine ungedrosselte Soco zu bekommen. Das die dann natürlich nur noch mit A1 fahrbar ist, ist ja klar.
Ganz anders sieht es aus, wenn ein Fahrzeug nicht nur CoC, sondern auch Zulassung/Kennzeichen benötigt. Dann muss via KBA eine Zulassung erfolgen. Dann reicht es nicht aus, wenn es irgendwo in der EU eine Strassenzulassung gibt. Der Hersteller muss dann die Konformität als A1 ggü. den KBA bestätigen.
Conclusio: ob eine Soco als A1 zulässig ist, kann nur der Hersteller/Händler beantworten