Der nette Mann vom TÜV hilft Dir sehr gerne deine Fragen zu beantworten. Nur dort vorstellig werden und dein Anliegen vortragen.
Gib uns Bescheid was er Dir gesagt hat.
Der nette Mann vom TÜV hilft Dir sehr gerne deine Fragen zu beantworten. Nur dort vorstellig werden und dein Anliegen vortragen.
Sie ist doch nicht illegal entdrosselt, ich hab nohc nichtmal eine. Kein fahrzeug ist illegalm (außer paar militärischen) nur auf öffentlichen straßen darfste halt nicht fahren. Es geht eben nur darum die soco da hin zu schaffen, zu etdrosseln und sie dann durch umschreibung legal ungedrosselt auf A1 fahren zu dürfen. Was ihr hier die ganze zeit für Konstrukte zusammenredet die gar keiner gesagt oder erwähnt hat ist schon schräg.callmeuhu hat geschrieben: ↑Mi 8. Jan 2020, 16:22@Fasemann
wohl eher von "nicht erwischen lassen" bei dem unerlaubten "entdrosseln" der Soco, was die Betriebserlaubnis erlöschen lässt, keinen Versicherungsschutz bedeutet und in manchen EU-Ländern die Beschlagnahmung/Einziehung des FS und des Fahrzeugs nach sich zieht, (nicht in DE )
Das ist MEILENWEIT davon entfernt, dass ein dt. Prüfingenieur eine Soco mit einer A1-Zulassung versieht
Ich weiss auch nicht, wie man auf die IDIOTISCHE Idee kommt, dass eine illegal entdrosselte Soco, eine A1-Zulassung bekommen könnte. Sind die Leute heute wirklich so bescheuert
Naja dumm ist lieder das sie dann nicht die tc umsatteln werden, da sie dann sicher sagen die TC max is die A1 variante, nur da ist eben der akku klotzig schwer. da ist mir einfach die 2 Akku normale tc liebercallmeuhu hat geschrieben: ↑Mi 8. Jan 2020, 16:48Was man tun muss? Seitens des Herstellers die Zulassung beim KBA beantragen
Dass das geht, beweisen Pusa 45/90 und Nito NES 5/10
->identische Fahrzeuge, einmal zulassungsfrei als 45er, einmal als A1-Zulassung
Falls die Mehrheit der Socobesitzer, keine 45er mehr nachfragt, wird der Hersteller wohl auf A1 umsatteln.
Danke, das klingt nach dem geforderten und wäre eine supertolle erkenntnis.Firefoxtc73 hat geschrieben: ↑Mi 8. Jan 2020, 21:12Na da hab ich ja mal ein Thema loslassen...
Ich habe nächste Woche nen Termin beim Tüv gemacht!
Ich werde mit der Soco TC hin fahren ,er wird das Fahrzeug prüfen und mir sagen ob es möglich ist.
Kostet auch erstmal nichts. Der TÜV Mann am Tel. war interessiert. Und er kann es nicht beantworten ohne das Fahrzeug begutachtet zu haben. Mit das wichtigste währe die Bremsanlage die er testet ob die geeignet ist 70 kmh plus x zu fahren.
Ich sag euch Bescheid was TÜV Bayern dazu sagt und was es kosten würde! Was wohl das wichtigste ist.
Der TÜV ist bei mir vorne an der Straße also kein Ding das mal endgültig zu klären...
Bis dahin...
Das wäre sehr geil, denn vom akkuhandling her gefällt mir eine 2 akku variante besser. deswegen würd ich halt lieber eine ungedrosselte TC mit etwas extra aufwand fahren wollen als eine max, auch wenn die max etwas mehr kmh schafft.Firefoxtc73 hat geschrieben: ↑Mi 8. Jan 2020, 21:47Sollte die Maschine positiv getestet werden hätten wir ja dann alle ne mini TC MAX.....
Firefoxtc73 hat geschrieben: ↑Mi 8. Jan 2020, 21:51Wenn es genehmigt werden sollte, finde ich zumindest das ein Autobahn Verbot für so eine Maschine da sein sollte. Mit ner Schwalbe aus den 60er darfst mit 15 jahren wohl auch noch auf der Autobahn fahren mit trommelbremsen und vom Licht will ich nicht reden... Kann ja wohl nicht wahr sein oder....
Ok... Sie darf nicht wegen 1kmh!!!
Schwalbe auf Autobahnen & Kraftfahrstraßen?
Die Simson Schwalbe besitzt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h laut Zulassungspapieren, d.h. bedeutet, dass sie weder auf Autobahnen noch auf Kraftfahrstraßen gefahren werden darf. Für die Nutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen in Deutschland ist eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) vorgeschrieben, die über 60 km/h (= mind. 61 km/h müssen in den Zulassungspapiern eingetragen sein) liegen muss, wodurch das Befahren solcher Straßen unzulässig ist. Geregelt wird dies im §18 I StVO.
§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; [ ... ]
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