Was bedeutet hinreichend gegen Diebstahl versichert?
Verfasst: Do 9. Jan 2020, 21:03
Hallo zusammen,
ich habe eine Teilkasko für meine TC abgeschlossen, weil ich sie auch gegen Diebstahl absichern will. Auf der Rückseite der Versicherungsbescheinigung steht, dass ich den Versicherungsschutz gefährde, wenn ich mein Fahrzeug nicht hinreichend gegen Diebstahl absichere. Nun frage ich mich was das bei einem Roller/Motorrad bedeutet? Eigentlich hatte ich nicht vor die immer abzuschließen, sondern hatte gehofft, dass die Alarmanlage oder falls ich den Akku drinnen lade die Lenkradsperre reicht. Deshalb habe ich ja auch die Teilkasko abgeschlossen.
Habt ihr da Erfahrungen oder wisst was in diesem Sinne hinreichend bedeutet? Und schreibt das jeder Versicherer dazu?
Vielen Dank für eure Hilfe!
ich habe eine Teilkasko für meine TC abgeschlossen, weil ich sie auch gegen Diebstahl absichern will. Auf der Rückseite der Versicherungsbescheinigung steht, dass ich den Versicherungsschutz gefährde, wenn ich mein Fahrzeug nicht hinreichend gegen Diebstahl absichere. Nun frage ich mich was das bei einem Roller/Motorrad bedeutet? Eigentlich hatte ich nicht vor die immer abzuschließen, sondern hatte gehofft, dass die Alarmanlage oder falls ich den Akku drinnen lade die Lenkradsperre reicht. Deshalb habe ich ja auch die Teilkasko abgeschlossen.
Habt ihr da Erfahrungen oder wisst was in diesem Sinne hinreichend bedeutet? Und schreibt das jeder Versicherer dazu?
Vielen Dank für eure Hilfe!