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Falsch ausgestellter Fahrzeugschein
Verfasst: Di 22. Okt 2024, 12:24
von GregorG
Dies ist der Fahrzeugschein meiner Super Solo TC Pro. Kann es sein, dass dieser falsch ausgestellt wurde? Mein THG-Beitrag Antrag wurde nämlich gerade mit der Begründung, dass es sich um ein zulassungsfreies Kfz handelt abgelehnt. Schon mal danke im Voraus für Antworten.
Re: Falsch ausgestellter Fahrzeugschein
Verfasst: Di 22. Okt 2024, 12:54
von Alfons Heck
Seit wann gibt es eine Solo?
Infos zum THG findest du ausreichend im Forum.
Gruß
Alfons.
Re: Falsch ausgestellter Fahrzeugschein
Verfasst: Di 22. Okt 2024, 12:55
von Schnabelwesen
Hallo Gregor, die THW-Quote gibt es leider seit Mitte letzten Jahres nicht mehr für die Klassen L1e und L3e. 45er sind nicht zulassungspflichtig. L3e ebenfalls, aber dennoch kennzeichnungspflichtig, so dass man doch zur Zulassungsstelle muss.
Schöne Grüße, Bertolt
Re: Falsch ausgestellter Fahrzeugschein
Verfasst: Di 22. Okt 2024, 14:04
von didithekid
Hallo,
die Zulassungsfreiheit (= keine KFZ-Steuer zu zahlen) gilt allerdings nur für Kleinkrafträder und Leichtkrafträder also bis L3e-A1 (<11kW,<125ccm). Größere Motorräder und Roller (L3e-A2 und -A) zahlen KFZ-Steuer (E-Fahrzeuge nach Ende der steuerfreien Periode), können dafür aber auch weiterhin bei THG mitmischen.
Alles darunter aber eben nicht mehr.
Die verwirrende Bezeichnung "zulassungsfreies FZ" hat historische Gründe.
Viele Grüße
Didi
Re: Falsch ausgestellter Fahrzeugschein
Verfasst: Di 22. Okt 2024, 19:39
von MEroller
ELEKTRISCHE L3e-A2 und -A zahlen allerdings erst 10 Jahre nach Erstzulassung KFZ Steuer, 11€ nochwas pro angefangen 200kg max. Gesamtgewicht.
Re: Falsch ausgestellter Fahrzeugschein
Verfasst: Di 22. Okt 2024, 19:56
von didithekid
Nicht ganz: die Steuer-Befreiung für E-Antrieb endet spätestens zum 31.Dezember 2030. Und danach halber Satz der kg-Besteuerung; also 11,25€ bei Gesamtgewicht 201 bis 400 kg.
VG
Didi