Kennzeichen Größe für unsere "125er" E-Moppeds

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Bärlibär
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Kennzeichen Größe für unsere "125er" E-Moppeds

Beitrag von Bärlibär »

Hallo liebe Forengemeinde,
wie der Titel schon verrät, welche Kennzeichen Größe ist für unsere Elektromotorräder vorgeschrieben, die schneller als 45 km/h fahren?

So wie ich recherchiert habe, müsste es ein Kennzeichen mit den Maßen: 255x130 Millimeter sein.

Ich finde, dieses Maß sieht nicht so doll aus. Gibt es da vielleicht eine Gesetzeslücke (weil E Moped), oder wie fährt ihr so rum?

Habe mir gestern eine Super Soco TS Street Hunter 75 im Blackweek Angebot gekauft.
Mir würde so ein richtiges Motorrad Kennzeichen mit der 180er Breite besser gefallen. Geht aber anscheinend nicht!?

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E-Bik Andi
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Re: Kennzeichen Größe für unsere "125er" E-Moppeds

Beitrag von E-Bik Andi »

Damit bist eh gut bedient. Je nach Zulassungsstelle variiert die Vergabe der Kennzeichengröße. Bei uns bekommt man die Taferl wie früher bei den 80ern. ....heute 125ern. Andere Zulassungsbezirke vergeben auch oft nur noch Ofen-Backbleche.
Liebe Grüße
Andi

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error
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Re: Kennzeichen Größe für unsere "125er" E-Moppeds

Beitrag von error »

Ich klinke mich mal ein, weil ich aktuell das gleiche Problem habe: darf ich am 125er Roller auch Kennzeichen für "ausgewachsene Motorräder" fahren?

Ich habe an meiner Silence 240x130mm verbaut. Normal wären 255x130mm (dafür gäbe es auch passende Halter). Das sind die beiden Kenzeichengößen für zulassungsfreie ... bei uns im Landkreis.

Ich würde auch gern ein Motorradkennzeichen mit 180mm Breite in entsprechender Großschrift fertigen lassen. Leider finde ich nirgends was im Netz zu dem Thema.

Mir persönlich wäre die Höhe egal, aber 180mm Breite ist was anderes als aktuell 240mm.

Bin schon fast am überlegen ob ich es riskiere mir ein 180er Schild fertigen zu lassen 8-)

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Fasemann
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Re: Kennzeichen Größe für unsere "125er" E-Moppeds

Beitrag von Fasemann »

Das liegt meines Erachtens komplett an der Stelle oder dem Sachbearbeiter, ich persönlich finde das Trekkerkennzeichen gut, weil LK mit 3 Buchstaben geht 180er nicht.

Hab den 350 ADV nachträglich auch auf das 125er Schild umgestellt 😉
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E-Bik Andi
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Re: Kennzeichen Größe für unsere "125er" E-Moppeds

Beitrag von E-Bik Andi »

Das sind ja Ofenbleche :D
Liebe Grüße
Andi

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Fasemann
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Re: Kennzeichen Größe für unsere "125er" E-Moppeds

Beitrag von Fasemann »

Ich finde es nicht so schlimm 🤣

https://www.blitzschild.de/Sportkennzei ... n::35.html

Das unten war schlimm, während Corinna über Autohaus angemeldet...😱
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Bärlibär
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Re: Kennzeichen Größe für unsere "125er" E-Moppeds

Beitrag von Bärlibär »

@Fasemann
Das ist ja wirklich ein riesen Kuchenblech.
Also so etwas verschandelt jedes Bike, selbst auch "normale".

Naja, ich wäre dann doch froh, wenn ich das normale 255x130er bekomme.

Achso, noch eine andere Frage nebenbei, muss ich für das elektrische Zweirad eigentlich Steuern bezahlen?

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Fasemann
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Re: Kennzeichen Größe für unsere "125er" E-Moppeds

Beitrag von Fasemann »

Wenn die Papiere gut sind und der Sachbearbeiter auch, dann nicht :)
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rainer*
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Re: Kennzeichen Größe für unsere "125er" E-Moppeds

Beitrag von rainer* »

Das steht in der Fahrzeugzulassungsverordnung, (FZV), Anlage 4:
-Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c) Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180 mm/220 mm, Höhe: 200 mm
d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 12 Absatz 6 Nummer 1 zugeteilt werden.

Also bekommen alle das große Kuchenblech-Kennzeichen, außer Leichtkrafträder (und landwirtschaftliches Gedöns) - die können auch das verkleinerte Kennzeichen nutzen. Bärlibär, Du kannst also das verkleinerte verlangen. Die Maße in der Breite sind Größtmaße, also kleiner geht immer, wenn die vorgesehen Schriftgröße und die Siegel rein passen. Es wäre auch ein 240x130 zulässig, wenn das Kennzeichen kurz genug ist - da würde aber z.B. ein Kennzeichen wie AB-CD1234E eher nicht drauf passen, ein A-B12E aber schon. Bei meinem Kennzeichen (HAL-AB12E) musste ich nochmal zum Schildermacher zurück, der das HAL weiter nach links rücken musste, damit die beiden Siegel überhaupt noch drauf passen.

Wenn man statt Kuchenblech was kleineres will (weil es z.B. am Kleinkraftrad oder Motorrad doof aussieht), muss man ein Gutachten bringen (TÜV, GTÜ, Dekra), wo drin steht, dass es technisch nicht möglich ist, das Kennzeichen in der vorgeschriebenen Größe anzubringen oder ein Umbau wirtschaftlich unzumutbar ist.

Elektrisches Zweirad (Motorrad) zahlt Steuern - zumindest nach der Zeit der Steuerbefreiung (bis 31.12.2030).
Ein elektrisches Leichtkraftrad ist genau wie ein Verbrenner-Leichtkraftrad (also bis 11kW) steuerbefreit, zahlt also nix.

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Re: Kennzeichen Größe für unsere "125er" E-Moppeds

Beitrag von error »

rainer* hat geschrieben:
Di 26. Nov 2024, 17:54
b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c) Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180 mm/220 mm, Höhe: 200 mm
d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 12 Absatz 6 Nummer 1 zugeteilt werden.
Gut, was bedeutet das übersetzt? Darf ich an meiner L3e-A1 180mm x xxxmm fahren? 240mm in "verkleinert" sind jedenfalls erlaubt (habe ich aktuell verpasst bekommen). Davon steht da nix in der Verordnung/dem Gesetz. Das Mindestmaß für "verkleinerte zweizeilige Kennzeichen" ist schlicht vergessen worden.

Ein Schelm wer böses dabei denkt

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