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Bereifung an L1E Super Soco aufrüsten

Verfasst: Mi 22. Jan 2025, 13:15
von PHIX
Servus Leute, hab mir vor kurzem eine Super Soco TSX zugelegt und starte gerade in meinen Umbau.

Die Bereifung wollt ich unbedingt wechseln, da die Standartbereifung m.M.n. zum einen schwer und zum anderen eher wenig Grip bietet.

Jetzt wollt ich mir einen 100/80-17 (vorne), 120/70-17 (hinten) Reifensatz zulegen, also die gleichen Maße wie bei der Streethunter. Ist es jedoch irgendwie möglich eine derartige Bereifung zugelassen zu bekommen wenn man nur eine Übereinstimmungsbescheinigung besitzt? Hatte eigentlich nicht vor eine freiwillige Zulassung zu machen. Das Kuchenblech und den Geldaufwand wollt ich mir eigentlich sparen :/

Re: Bereifung an L1E Super Soco aufrüsten

Verfasst: Mi 22. Jan 2025, 15:29
von rainer*
Ich bin mit der TCmax zur Dekra gefahren, die haben die Reifen eingetragen, siehe https://www.elektroroller-forum.de/view ... 64&t=27155

Beim Kleinkraftrad ist das Verfahren m.E. so, dass Du dann das Gutachten oder eine Kopie zusätzlich zum CoC dabei haben solltest. Und keine freiwillige Zulassung machen musst.

Die Maximalgeschwindigkeit (=bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) darf nach dem Wechsel nicht überschritten werden. Das Tachometer darf nicht weniger km/h anzeigen, als man fährt. Zwischen Reifen und Schutzblech muss noch rund 1cm Platz sein. Die Felgen müssen für die zusätzliche Reifenbreite zulässig sein (es gibt eine Tabelle, welche maximale Reifenbreite auf welche Felgenbreite darf).

Und suche Dir eine Reifengröße aus, die auch von mehreren Herstellern verfügbar ist ;-)

Re: Bereifung an L1E Super Soco aufrüsten

Verfasst: Mi 22. Jan 2025, 15:51
von PHIX
rainer* hat geschrieben:
Mi 22. Jan 2025, 15:29
Ich bin mit der TCmax zur Dekra gefahren, die haben die Reifen eingetragen, siehe https://www.elektroroller-forum.de/view ... 64&t=27155

Beim Kleinkraftrad ist das Verfahren m.E. so, dass Du dann das Gutachten oder eine Kopie zusätzlich zum CoC dabei haben solltest. Und keine freiwillige Zulassung machen musst.

Die Maximalgeschwindigkeit (=bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) darf nach dem Wechsel nicht überschritten werden. Das Tachometer darf nicht weniger km/h anzeigen, als man fährt. Zwischen Reifen und Schutzblech muss noch rund 1cm Platz sein. Die Felgen müssen für die zusätzliche Reifenbreite zulässig sein (es gibt eine Tabelle, welche maximale Reifenbreite auf welche Felgenbreite darf).

Und suche Dir eine Reifengröße aus, die auch von mehreren Herstellern verfügbar ist ;-)
Hammer, schon mal vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Werde dann mal die Tage zu der Dekra im Nachbarort fahren und schauen wie viel mich so ein Guthaben kosten würde :D

Re: Bereifung an L1E Super Soco aufrüsten

Verfasst: Fr 24. Jan 2025, 16:15
von Bärlibär
PHIX hat geschrieben:
Mi 22. Jan 2025, 13:15
Servus Leute, hab mir vor kurzem eine Super Soco TSX zugelegt und starte gerade in meinen Umbau.

Die Bereifung wollt ich unbedingt wechseln, da die Standartbereifung m.M.n. zum einen schwer und zum anderen eher wenig Grip bietet.

Jetzt wollt ich mir einen 100/80-17 (vorne), 120/70-17 (hinten) Reifensatz zulegen, also die gleichen Maße wie bei der Streethunter. Ist es jedoch irgendwie möglich eine derartige Bereifung zugelassen zu bekommen wenn man nur eine Übereinstimmungsbescheinigung besitzt? Hatte eigentlich nicht vor eine freiwillige Zulassung zu machen. Das Kuchenblech und den Geldaufwand wollt ich mir eigentlich sparen :/
Ich würde mir ehrlich gesagt gar nicht so sehr Gedanken machen darüber, da die TSX ja "nur" ein Moped ist und du nicht zum TÜV musst.
Ja ich weiß, was ist, wenn mal was passiert?

Ich habe beide Bikes nebeneinander stehen, TSX und die Street Hunter. Es ist schon ein gewaltiger Unterschied, auch von den Reifen.

Re: Bereifung an L1E Super Soco aufrüsten

Verfasst: Fr 24. Jan 2025, 17:24
von rainer*
Das ändert nix daran, dass die Rennleitung, wen sie die Papiere sehen will, oftmals genau auf die Bereifung achtet. Und im Fall eines Versicherungsschadens gibst Du der Versicherung eine Steilvorlage und plötzlich bist du in der Beweislast, das die falsche Bereifung nicht schadensursächlich war. Ich denke schon, das man den Weg zu Dekra/GTÜ/TÜV machen sollte, auch wenn man nicht zur HU muss.